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Angelika Hunger zu TOP 13: Landesenergiekonzept zum wirksamen Klimaschutzinstrument überarbeiten

Vor knapp einem Jahr haben wir zum ersten Mal über den dieser Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Antrag debattiert. Er hatte die stärkere Orientierung am Klimaschutzgedanken zum  Inhalt. Wir haben dazu gesagt: Na ja, uns gefällt nicht alles, aber wir können in verschiedenen Punkten mitgehen. Damals ging es ja noch um den Entwurf des Landesenergiekonzeptes, der, wie die Stellungnahmen der Fachöffentlichkeit zeigten, wirklich überarbeitungsbedürftig war.

Seit April 2014 liegt das überarbeitete Konzept vor. Ja, ich habe es gelobt, denn es ist zu spüren, dass man es überabeitet hat. Es sind verschiedene Aussagen und Zusammenhänge präzisiert und auch neue Aspekte aufgenommen worden. Ich habe hier immer gesagt: Die Aktivitäten der LENA zum Beispiel sind jetzt ordentlich darin erwähnt.

Dennoch bleiben nahezu alle Teile meiner früheren Kritikpunkte bestehen. Ich will sie nicht alle wiederholen, aber zumindest auf einige noch einmal eingehen.

Erstens. Das Konzept bleibt häufig in der Beschreibung oder Bewertung der gegenwärtigen Situation stecken, formuliert daraus aber sehr oft nur unscharf Ziele, Wege und Akteure. Ich möchte einige Beispiele anführen: Die Landesregierung wird fortlaufend die Senkung des Energieverbrauchs planen. Ja, das kann man machen. Sogar ein Ziel ist angegeben, nur der Zeitpunkt fehlt, wann es erreicht werden soll. Dann wird an die Wirtschaft appelliert, die Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen, oder angekündigt, mittel- oder langfristig Anreize bei der Fördermittelgabe zur Erreichung für Energieeffizienz zu setzen. In diesem Zusammenhang frage ich mich: Wer wird es machen? Wann soll es passieren? Oder das Land will eingehend die Nutzung der Solarpotenziale in den landeseigenen Liegenschaften prüfen. Ich glaube, dieses Trauerspiel haben wir schon einmal durch. Wollen wir einmal sehen, was daraus wird.

Auch andere Projekte werden benannt, aber eben auch oft ohne Ziele, Einspargrößen und Terminsetzungen. Das ist gut in den tabellarischen Übersichten am Ende des Konzepts nachvollziehbar.

Zweitens. Der Gestaltung der Stromversorgung wird immer noch der größte Platz eingeräumt, obwohl im Konzept dargestellt wird: Die Gestaltung des Gebäude- und Verkehrssektors soll die vorrangige energiepolitische Aufgabe sein. Im Gebäudesektor ist die LENA nun schon aktiv. Aber an dieser Stelle braucht es insgesamt noch mehr Initiative, diese ist auch öffentlich spürbar zu machen. Mir scheint, dass gerade im Verkehrssektor noch zu viel über Fahrzeugdesign, aber zu wenig über Möglichkeiten zur Verkehrsvermeidung nachgedacht wird.

Drittens. Das Thema Klimaschutz wird im Konzept bzw. dem Kapitel Treibhausgasemissionen behandelt und dort auf den engen Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept verwiesen. Auch auf die Kosten des Klimawandels wird verwiesen, die es doch wohl geraten sein lassen, den Klimaschutz nicht zu vernachlässigen. Auch wird auf die CO2-Emissionen eingegangen, allerdings ohne festzustellen, dass sie nach den Stilllegungseffekten Anfang der 90er-Jahre auf einem nahezu konstantem Niveau sind.

Dazu passt sehr gut die Mitteilung des Statistischen Landesamtes: „Sachsen-Anhalt senkt die energiebedingten CO2-Emissionen seit 1990 um die Hälfte.“

Aber das sind die Senkungseffekte Anfang der 90er Jahre. Danach findet sich eine fast konstante Linie. Also: Senkung von CO2-Emissionen? Fehlanzeige.

Es wird auch erwähnt, dass Braunkohle die höchsten spezifischen CO2-Emissionen bei der Verbrennung hat. Das gesamte Konzept bezeichnet sie aber weiter als günstig, sicher und schwankt zwischen der Empfehlung der mittel- und langfristigen Nutzung. Es gibt auch weiterhin keinen Ansatz im Konzept, ein Auslaufen der energetischen Nutzung zu begleiten. Man setzt hier auf den Emissionshandel, der das schon über den Preis regeln wird. Was mit dem Emissionshandel los ist, haben wir in der Anhörung deutlich gehört.

Fazit: Ein Handlungsdruck bezüglich des Klimawandels sehen die Konzeptverfasser offensichtlich nicht. Neben diesen Mängeln im Klimaschutzbestreben muss ich wieder auf die mangelnde Ausrichtung des Konzepts auf regionale und bürgernah orientierte Energieversorgung verweisen. Die Kombination von Strom- und Wärmeversorgung, regional mit verschiedenen Technologien, mit Erprobung von Speichervarianten, geprägt von vielen Akteuren und von Bürgern und Kommunen - das ist für mich die Energielandschaft der Zukunft.

Diese finde ich in dem Konzept aber nach wie vor nicht. Allein die Erwähnung der vier Modellregionen reicht mir dabei nicht aus. Ich meine, wir müssen über die Inhalte des Konzepts im Gespräch bleiben. Einer Beschlussempfehlung, die sich nur mit der Existenz eines Konzepts zufriedengibt, kann ich nicht zustimmen. Deshalb bin ich auf die angekündigte Berichterstattung gespannt. Interessant: im April 2016. Also die neue Berichterstattung wird bereits der neue Landtag bekommen.