Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Angelika Hunger zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Es gibt sicherlich nicht allzu viel dazu zu sagen. Nach fünf Jahren, in denen diese Richtlinie bereits Geltung hat, wird sie jetzt bei uns umgesetzt. Nach meinen Recherchen im Netz habe ich noch nichts dazu gefunden, wer das umgesetzt hat.

Die Konsequenz ist: Es ist nicht mehr eine Behörde im, sondern beim Wirtschaftsministerium. Es gibt keine Veränderungen in der Aufgabenerledigung, wohl auch nicht bei der Zahl des Personals. Allerdings hat es den positiven Effekt für das Wirtschaftsministerium, dass diese wenigen Personen zur Erfüllung seiner PEK-Quote beitragen können.

Im Ausschuss sollten wir uns mit noch offenen Fragen beschäftigen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir über § 4 Abs. 1 sprechen, wonach der Landesregulierungsbehörde Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zugewiesen werden - ich weiß nicht, ob man das eventuell präzisieren kann -, oder über die personalrechtliche Situation.

Vielleicht sollte man auch einmal den Gedanken erörtern, eine solche Behörde gemeinsam mit Nachbarländern zu führen. Dem gestern von Herrn Schröder geäußerten Gedanken, die Geschäftsbesorgung durch die Bundesbehörde vornehmen zu lassen, würden wir nicht folgen wollen. Weitere Einzelheiten sollten wir im Ausschuss besprechen. Wir würden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen.