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Angelika Hunger zu TOP 06: Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Ausstieg

Viele Umfragestatistiken belegen, dass Argrogentechnik in Deutschland auf wenig Zustimmung stößt. Die große Mehrheit lehnt gentechnisch veränderte Pflanzen ab. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es gibt ethische und gesundheitliche Bedenken. Naturschützer sehen die biologische Vielfalt gefährdet. DIE LINKE hat immer wieder die zunehmende Macht der Konzerne über das, was auf unseren Tellern landet, thematisiert und die Wahlfreiheit für die Verbraucher eingefordert.

In anderen Ländern wird Agrogentechnik weniger kritisch gesehen, Seit etwa fünf Jahren versucht man deshalb, einen Kompromiss in der europäischen Gesetzgebung zu finden, der den Ländern Anbauverbote ermöglichen soll. Unter maßgeblicher Beteiligung des Europaparlaments liegt nun seit Ende 2014 ein Vorschlag zur Richtlinienänderung vor, in der das Recht der Länder auf Anbauverbote festgeschrieben ist. Es bleibt zu hoffen, dass Brüssel damit nicht die Erwartung hegt, dass nun die Zulassungsverfahren beschleunigt werden könnten, da ja eine nationale Ausstiegsklausel bestehe. Die Bundesregierung bereitet zurzeit die Umsetzung dieser Änderung in deutsches Recht vor. Darüber ist von anderen schon berichtet worden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag in der Drs. 18/3737 vom Januar 2015 gibt sie an, sie prüfe noch, ob sie ein bundesweites oder länderspezifisches Anbauverbot vorschlage. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich aber sowohl die Agrar- als auch die Umweltministerkonferenz klar und ausdrücklich für eine bundesweite Lösung
ausgesprochen.

Die Bundesregierung ist hierbei also offensichtlich auf dem Wege, gegen die Interessen der Bundesländer handeln zu wollen und damit den nationalen Flickenteppich zuzulassen. Deshalb würde ich dem im Antrag formulierten Auftrag an die Landesregierung, sich weiter für die bundesweite Verbotsregelung einzusetzen, zustimmen. Es ist doch bekannt, dass nur möglichst großflächige Anbauverbote für gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei die hohen Kosten zum Schutz vor Verunreinigung bei Ernte, Transport, Verarbeitung und Vermarktung zumindest minimieren können. Die rechtliche Zersplitterung dürfte neben anderen Klagegründen im Falle des Wirksamwerdens von TTIP das Einfallstor für Klagen weiter öffnen. Immerhin wäre damit die 16-fache Hoffnung auf Erfolg gegeben.

Zustimmung findet auch der im letzten Absatz des Antrages geforderte Einsatz für eine bessere Risikobewertung im Zulassungsverfahren. Wir brauchen mehr vorsorgende, begleitende und kontrollierende Technikbewertungs- und Sicherheitsforschung, die unabhängig nur als öffentliche Forschung geleistet werden kann. Der Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich bereits ansprach, konnte ich entnehmen, dass im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2015 gar kein Projekt zur Überwachung oder Erforschung von Gentechnikproblemen geplant ist. Im Bundesumweltministerium sind zumindest zwei Projekte geplant. Ich meine, das reicht nicht aus.

Lassen Sie Sie mich zum ersten Satz Ihres Antrages noch etwas sagen. Diese Formulierung hat für mich etwas von „Basta“ - damit wollen wir nichts mehr zu tun haben, darum kümmern wir uns nicht mehr. Gentechnik ist eine Risikotechnologie. Es geht dabei wirklich um viel, um mögliche irreversible Schäden an Umwelt und Gesundheit. Deshalb brauchen wir viel mehr Diskussionen in der Gesellschaft, und nicht nur in Sachverständigengremien, wie wir mit diesen Risiken umgehen wollen. Menschen brauchen Informationen und Bildungsangebote, um sachkundig entscheiden zu können und nicht in Technologiefeindlichkeit, Maschinenstürmerei oder unbedarfte bedingungslose Befürwortung getrieben zu werden. Diese Informationen werden auch immer wichtiger, da sich die Methoden der Gentechnik stets entwickeln. Mein Kollege hat vorhin gerade deutlich gemacht, dass viele gentechnische Veränderungen gar nicht mehr als solche erkannt werden können. Die Gesetzgebung muss immer wieder aktualisiert werden. Eine umfassende Information, der Diskurs darüber und die Abwägung, wie man damit umgeht, ist in einer Gesellschaft, die durch Profitstreben und Verwertungsinteressen getrieben ist, nur durch außerparlamentarischen Druck, Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung durchsetzbar, und das auch nur begrenzt.

Ich denke, dass viele deshalb auch in dieses „Basta“ fliehen, weil sie meinen, ihre Werte anders nicht schützen zu können. Ich finde das schade, weil ich meine, dass man damit auch die Diskussion um die Chancen der Gentechnik abbricht. Ich kann es aber aus den vorher genannten Gründen des Nichtgehört-, des Nichtbeachtet- und Nichtinformiert-Werdens verstehen. Ich werde aus diesen Gründen dem Antrag zustimmen, auch weil ich als Kernpunkt das Bemühen um das bundesweite Anbauverbot sehe. Ich habe nur einen kleinen Änderungsantrag. In der Überschrift  sollte zumindest die Agrogentechnik erwähnt werden, denn die anderen Bereiche haben wir heute gar nicht diskutiert. Dem Alternativantrag kann man natürlich auch zustimmen. Es geht um diese Ausstiegsklausel als Kernpunkt, das ist kein Problem.