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Angelika Hunger zu TOP 04: Für eine positive Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eintreten und dessen Leistungskraft für Sachsen-Anhalt nutzen

Das Thema Energiewende hat uns bereits im März 2914 hier im Plenum beschäftigt. Nach umfangreichen Abstimmungsrunden der Bundesregierung mit der Exekutive der Bundesländer ist der Entwurf zum EEG nunmehr in die parlamentarische Beratung gegangen. Wir können also davon ausgehen, dass die Landesregierung ihre Wünsche längst im Gesetz hat verankern lassen. Leider war bisher wenig dazu zu erfahren. In der Dialogveranstaltung des Umweltministeriums war vage zu hören: Über den Termin des Inkrafttretens könnte man vielleicht noch einmal reden und auch Biogas müsse man sich noch einmal ansehen. Da eine Positionierung des Landes im Bundesrat noch möglich ist, können wir heute zumindest noch unsere Änderungswünsche äußern.

Ich möchte deshalb gleich zu unserem Änderungsantrag kommen. Er weicht in der Intention gar nicht sehr von dem Ursprungsantrag ab. Wir haben ihn etwas knapper und aus unserer Sicht klarer gefasst. Er stellt - das ist der eine Punkt - auf die soziale Flankierung der Energiewende ab. Das ist ein Punkt, der uns sehr wichtig ist und der in Ihrem Ursprungsantrag fehlt. Er fehlt genauso in dem Alternativantrag. Dieser Punkt der sozialen Flankierung ist für uns sehr wichtig. Die Kosten der Energiewende müssen gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Das passiert eben mit dieser EEG-Novelle nicht.

Die Industrierabatte bleiben nach den ersten Aussagen etwa in der gleichen Höhe, also bei 5 Milliarden Euro. Vielleicht wird es sogar noch etwas mehr; es wird nur ein wenig anders verteilt. Wir fordern, dass ganz streng darauf geachtet wird, dass die Ausnahmekriterien, also technologisch bedingter hoher Energieverbrauch, internationaler Wettbewerb, nicht unterlaufen werden können und dass man diesen 15-Branchen-Katalog zur wesentlichen Grundlage bei der Auswahl der Firmen macht, die man rabattiert.

Zu den anderen Änderungsforderungen. Der Einspeisevorrang mit der entsprechenden Vergütung schützt die Bürger, die kleinen Energiegenossenschaften und die kleinen Stadtwerke vor zusätzlichen Aufwendungen und Risiken, die bei der zwingenden Direktvermarktung anfallen würden. Natürlich soll die Option auf die Direktvermarktung erhalten bleiben. Aber dieser Schutz, dieses Grundprinzip des EEG, der Einspeisevorrang und die Vergütung, sollen erhalten bleiben.

Uns ist klar, dass es längst nicht mehr alle Anlagen betreffen wird. Aber diesen Teil der Anlagen möchten wir auf alle Fälle schützen. Auch die Ausschreibung neuer Anlagen ab 2017 würde bei den Bürgeranlagen zu
wesentlich höheren Risiken führen. Sie begünstigt die finanzstarken, großen Investoren. Meine Fraktion im Bundestag hat dazu eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie sie sich denn diese Einführung vorstellt, welche Erkenntnisse und Entscheidungen es dazu gibt, welche Modalitäten geplant sind. In der Antwort steht immerzu: Man prüft, man vergleicht, aber es gibt bisher keine belastbaren Ergebnisse dazu, wie man es wirklich gestalten will.

Wenn man auf einem solchen Erkenntnisstand ist, dann halte ich es für fragwürdig, so etwas in ein Gesetz zu schreiben. Denn sowohl die Ausschreibung als auch die zwingende Direktvermarktung werden zu Konzentrationsprozessen führen, die einer dezentralen Entwicklung bei der Energieversorgung in Bürgerhand entgegenstehen. Die Deckelung des Zubaus von Wind- und Photovoltaik widerspricht der rasanten Kostensenkung bei diesen beiden Energieformen und damit der Stabilisierung des Strompreises. Vielleicht kann man an der regionalen Verteilung ein bisschen dadurch ändern, dass man unterschiedliche Förderung an verschiedenen Standorten anbietet.

Die Einschränkungen bei der Förderung von Biogasanlagen werden damit begründet, dass die Energie zu teuer ist. Wir wollen schließlich nur noch - so steht es in dem Alternativantrag - kostengünstige Technologie. Ich halte diesen Fokus für falsch. Das ist bereits gesagt worden. Gerade die Biogasanlagen bieten die Möglichkeit, eine ausgleichende Funktion beim fluktuierenden Wind- und Sonnenstrom wahrzunehmen. Genau diese Funktion muss durch die Förderung gestärkt werden. Natürlich ist die Frage, die Bestandsanlagen weiter zu schützen, sonnenklar. Aber die neue Ausrichtung soll das neue EEG sein. Das muss in Richtung dieses Anreizes gehen. Eine Deckelung wäre dann, wenn man die Orientierung auf Rest- und Abfallstoffe behält und das zwingend macht, nicht nötig. Diese Menge ist einfach begrenzt.

Thema Eigenstromverbrauch. Es hat schon etwas Widersinniges und widerspricht völlig dem klassischen Bild der Energiewende, wenn man den Eigenstromverbrauch, der in erneuerbaren Energien erzeugt wird, mit einer EEG-Umlage belegt. Das ist für mich nicht zu vermitteln. Wenn dieser solidarische Beitrag von allen eingefordert wird, dann muss er über den Beitrag zum Netz kommen. Aber der Eigenverbrauch muss frei bleiben.

Zu den sozialen Aspekten möchte ich die Strompreisaufsicht noch einmal nennen. Dazu hatte ich im März bereits Ausführungen gemacht. Diese würde im Übrigen deutlichen Einfluss auf den Strompreis nehmen. Das gilt auch für die Senkung der Stromsteuer, die Minister Herr Gabriel selbst gefordert, aber nun nicht praktiziert hat.

Nun vielleicht noch eine kurze Bemerkung zu den Anträgen. Ich muss zum Alternativantrag sagen, warum wir ihn ablehnen werden. Im Punkt 1 möchten Sie, dass wir den Anteil der erneuerbaren Energien im Rahmen der Ausbauziele erhöhen. Ich denke, das wird nicht ausreichen. Der Klimaschutz ist heute mehrfach angeführt worden. Konzentration auf kostengünstige Technologien: Nein, das kann es nicht sein. Ich muss mir die Technologien im Rahmen des Systems anschauen. Und die Netze - wir haben steigende CO2-Mengen und wir haben steigende Kohlestrommengen im Netz. Das kann so nicht weitergehen. Zum Punkt 10 möchte ich nur sagen: Angesichts der Befreiung der Kohlekraftwerke, die wohl 2,4 Milliarden Euro einbringen wird, wenn ich es richtig gelesen habe, und die das Land wesentlich angestoßen hat, vom Ziel einer gerechten Verteilung zu sprechen, die Sie anstreben, und dann in der Begründung auch noch vom Schutz von Umwelt und Klima zu reden, halte ich ein bisschen für heuchlerisch. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.