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André Lüderitz zu TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung umweltrechtlicher Rechtsvorschriften

Unsere Fraktion hat gefordert, dass es heute noch einmal eine Debatte gibt. Die Anpassung war durchaus erforderlich und ist eigentlich schon viel zu spät erfolgt. Die letzten EU-Regelungen, die wir hier umsetzen, sind mittlerweile zwei Jahre alt.

Wir sehen auch bei den meisten redaktionellen Anpassungen keinen Handlungsspielraum. Aber dort, wo Handlungsspielraum bestand, haben sich die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf eine maximale Einschränkung der Bürgerinformationen verständigt und dies in Gesetzestext gegossen.

Das ist auch unsere Kritik. Sie bezieht sich insbesondere auf die Aushebelung des § 10 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes. Ich zitiere aus Absatz 1: „Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt. In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen.“

Das ist in Sachsen-Anhalt ausgehebelt worden und somit nicht mehr Praxis. Man könnte vermuten, es bestehe seitens der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen ein tiefes Misstrauen gegenüber der umweltinteressierten Öffentlichkeit und den Umweltverbänden. Dieses Misstrauen wird dadurch noch verstärkt, dass man nicht gewillt ist, die Veränderung oder Aufstellung von Hochwasserschutzplänen oder die Festlegung von Überschwemmungsgebieten in öffentlich oder regional zugänglichen Medien kenntlich zu machen, sondern sie verwaltungsintern im Informationsblatt der Wasserbehörde ankündigt, obwohl selbst die Verwaltungsmitarbeiter der Landkreise und der Gemeinden Schwierigkeiten haben, darauf zuzugreifen. Das halte ich für illegitim und nicht zweckdienlich.

Wie diese Problematik trotz richtiger Entscheidungen zu unnötigen Diskussionen vor Ort führt, zeigt die Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst. Dort haben wir genau das Problem, dass die Öffentlichkeit vorher nicht ordnungsgemäß eingebunden wurde und dass die Kommunikation nicht gepasst hat, so dass es zu erheblichen Irritationen und unnötigen Diskussionen kam.

Was den Schadensausgleich betrifft, ist es natürlich schön, dass er in das Gesetz aufgenommen werden soll. Aber man muss ehrlich sagen: Auch das steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Nur das, was der Landeshaushalt dafür erübrigen kann und was die Landesregierung meint, uns vorschlagen zu können, wird dafür eingesetzt werden. Es wird also nicht grundsätzlich ein Schadensausgleich erfolgen können.
Das ist nicht so eindeutig, wie es sich viele gewünscht haben.

Da wir die rechtlichen Veränderungen für dringend geboten halten - darin besteht Übereinstimmung -, aber eine Nichteinbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts bzw. eine Behinderung beim Zugang zu Informationen feststellen müssen, werden wir uns der Stimme enthalten.