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André Lüderitz zu TOP 24: Flurneuordnung für die Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes nutzen

Wir haben heute schon einmal den Begriff Schaufensterantrag gehört. Er trifft, obwohl ich die Sache des Grünen Bandes auch hinsichtlich der naturschutzfachlichen und der kulturpolitischen Entwicklung für sehr bedeutsam halte, auf diesen Antrag leider ebenfalls zu. Deshalb auch unser etwas sarkastischer Änderungsantrag.  
 
Wir sind der Auffassung, dass in diesem Fall das Land durchaus auf dem richtigen Weg ist und das Instrument der Flurneuordnung im Sinne des Grünen Bandes richtig einsetzt.  
 
Der Minister hat auf die 130 ha Tauschflächen hingewiesen. Wenn das umgesetzt wird, wäre das ein Schritt nach vorn. Hinzu kommen noch 530 ha, die die Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seitens des Bundes erhalten hat, die noch nicht im Detail flächenmäßig untersetzt sind. Sie wurden zwar verbal übergeben, aber sind noch nicht grundbuchmäßig erfasst und begutachtet.  
 
Wenn Sie, Kollege Stadelmann, einen Antrag zur Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes in Gänze formuliert hätten, dann hätte ich gesagt: Gut, er wäre an der richtigen Stelle und man  könnte darüber diskutieren.  
 
Ich erinnere aber auch daran, dass diese  Problematik gerade in der letzten Umweltausschusssitzung hinsichtlich der Errichtung des Nationalen Naturmonuments eine Rolle gespielt hat, bekanntermaßen aufgrund des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE G RÜNEN. Damals haben sich die Worte Ihrer Fraktion und auch der anderen Koalitionsfraktion diesbezüglich etwas anders angehört.
 
Stimmen Sie  unserem Änderungsantrag zu. Damit hätten wir die Aufgabe erfüllt und würden die Dinge weiter vorantreiben.