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André Lüderitz zu TOP 18: Aktionsplan zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landes erarbeiten

Mit dem Nachhaltigkeitsbegriff beginnt auch die Crux in der Politik, die Begrifflichkeit der Nachhaltigkeit wird inflationär benutzt, er wird nicht als korrektiv für einmal getroffene poltische Entscheidungen zugelassen, dient als „grünes“ Mäntelchen, als Überschrift ohne Bindungswirkung, Hinweise oder Kritiken von „Außen“ sind verpönt und all zu oft wird nur in Wahlperioden gedacht und gehandelt. Wir meinen, dass sollten wir gemeinsam ändern.

Das war Bestandteil  meiner Rede vom 28.06.2011, da ging es um einen Beirat für nachhaltige Entwicklung beim Landtag. Den haben Sie, werte Kollegen von Bündnis 90/Grüne, damals als nicht erforderlich abgelehnt. Wenn ich jetzt ihre Punkte 1 a) + b) sehe, so kann ich feststellen, hätten wir also schon haben können. Damals habe ich auf den Bundestag verwiesen. Heute möchte ich auf BRB verweisen, hier gab es vor wenigen Wochen eine Nachhaltigkeitskonferenz gemeinsam von Landesregierung, Landtag und Beirat getragen nach einen umfänglichen öffentlichen Diskussionsprozess zum dortigen Nachhaltigkeitskonzept.   

In Brandenburg besteht zumindest eine Berichtspflicht auch gegenüber dem Landtag und erarbeitete Empfehlungen bzw. Stellungnahmen sind frei zugänglich, sie finden Eingang in die Landtagsarbeit. Der dortige Beirat hat ein sehr umfängliches und anspruchsvolles Arbeitsprogramm, er setz sich aus erfahrenen Politikern, Wissenschaftlern und Netzwerkern zusammen, insgesamt 15 Persönlichkeiten. Die Bandbreite der Arbeit reicht von „Vision 2050.Dialoge Zukunft“ über fiskalische Nachhaltigkeitsstrategien bis hin zum Thema „Parlament und Nachhaltigkeit“ und ist angelegt für den Zeitraum von 2014 bis 2019.

Damit zu 2.; einen Aktionsplan nur für den nächsten Doppelhaushalt aufzustellen  ist meines Erachtens wenig nachhaltig, eine mittelfristige Zielstellung für einen ergänzenden Aktionsplan hielte ich für besser. Was ich mir vorstellen könnte, dass hatte ich bereits bei der Befassung im Umweltausschuss gesagt ist eine zweijährige Evaluierung des vorliegenden Strategiepapiers. Da wäre dann die bereits geplante Nachhaltigkeitskonferenz des MLU, der geeignete Ort um über eine 1. Evaluierung vorzunehmen und damit für den nächsten Doppelhaushalt Hinweise und Sachverhalte zu berücksichtigen.

Aber damit wird auch deutlich, was ich Eingangs erwähnte, Nachhaltigkeit wird sofort dem MLU zugeschoben, also dem forstwirtschaftlichen Ursprungskontext entsprechend, als Umweltthema abgehandelt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass einige Fachbereiche und Ministerien gar nicht im Nachhaltigkeitskonzept des Landes vorkommen, Finanzen z. B. wird völlig ausgeblendet. Leider, liebe Kollegen der Grünenfraktion, auch ihr Antrag bedient diese eingeschränkte Sichtweise.
Hätten Sie doch den offenen Brief des Rates für Nachhaltige Entwicklung des Bundes vom 14.10. vorigen Jahres der den schönen Titel trug „Nachholen und voranstellen, Anforderungen der Nachhaltigkeitspolitik an die Koalitionsverhandlungen“ als Grundlage für ihren Antrag genommen, dann wäre er etwas umfassender aber auch konkreter. Ihr Antrag ist so allgemein gehalten, dass er fast alles zulässt. Es fehlen ökologische, ökonomische und soziale Leitplanken die das Parlament der Landesregierung vorgibt.
Damit bin ich wieder am Anfang, eine Politik der Nachhaltigkeit verdient ein umfassenderes und konkreteres Herangehen, es braucht Ernsthaftigkeit vor allem auch in der Landesregierung, aber auch bei uns und es braucht den für uns den Rat von Außen.

Wir halten den vorliegenden Antrag so für nicht zustimmungsfähig, würden uns bei Direktabstimmung enthalten, einer Überweisung in die Ausschüsse könnten wir zustimmen.