Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

André Lüderitz zu TOP 15: Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Ich habe zunächst zwei Vorbemerkungen.

Erstens. Es verwundert schon, dass bei ein er eher technischen Gesetzesanpassung die Koalitionsfraktionen diesen Antrag einbringen und nicht das Fachministerium. Offensichtlich ist man im Fachministerium damit überfordert gewesen.

Zweitens. Dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht auf die für uns alle drängende Problematik Natura 2000 eingegangen wird, die zwingend auch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes erfordert, trotz einer sehr, sehr langen Vorlaufzeit, das zeugt davon, dass die wesentlichen Probleme hierbei ausgeklammert und nicht weiter vorangebracht werden. Es ist und bleibt eine Hängepartie, die, so hoffe ich, zumindest nicht zum Schaden des Landes ausgehen wird. Da wir heute gerade Zeugnisausgabetag haben, möchte ich sagen: In diesem Falle wäre das für das Fachministerium eine glatte Sechs.

Zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf einige inhaltliche Anmerkungen. Es geht, wie in der Begründung dargelegt, um die Aufwertung der Ökokonto-Verordnung und der Maßnahmen, die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt sehr kümmerlich umgesetzt wird. Um diese Aufwertung und Verbesserung zu realisieren, würden wir diesen Ansatz jederzeit und uneingeschränkt unterstützen.

Es geht aber auch um Verfahrensvereinfachungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei besteht unseres Erachtens durchaus Gesprächsbedarf darüber, ob dies so, wie vorgelegt, umsetzbar ist und den gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht wird. Das betrifft die Abstufung der Zuständigkeiten genauso wie die gesetzlich jetzt zu fixierende Besserstellung der öffentlichen Hand, auch wenn dies unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes passiert und noch nicht einmal eine zeitliche Befristung für nachzuholende A+E-Maßnahmen enthalten ist. Damit habe ich in der Vergangenheit eher negative Erfahrungen sammeln dürfen und bin daher eher skeptisch, was diesen Paragrafen betrifft.

Noch einige wenige Worte zu der Lex Biosphärenreservat Südharz. Die Klarstellung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist eine Möglichkeit, die Ausweisung nach Landesrecht anders zu zementieren. Auch dafür gibt es unsererseits Unterstützung. Das ist ein Thema, das den Landtag schon lange beschäftigt, nicht erst in dieser Legislaturperiode. Hierzu können wir sagen, dass zumindest die positive Begleitung der jetzigen Landrätin im Landkreis Mansfeld-Südharz garantiert ist und dass dadurch vielleicht etwas mehr Schwung in die Sache kommt.

Ich hoffe, dass es eine anregende fachliche Diskussion in den Ausschüssen gibt. Ich denke, die Federführung sollte beim Ausschuss für Umwelt liegen. Mit der Mitberatung sollten der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr betraut werden, da diese Thematik auch dort angesiedelt ist.

Im Hinblick auf die Anhörung habe ich die inständige Bitte, dass man vor der Festlegung des Termins für die Anhörung vielleicht die Natura-2000-Problematik abwarten sollte.