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André Lüderitz zu TOP 14: Genehmigungsverfahren zum Dickstoffversatzverfahren in Staßfurt transparent gestalten

Dieser Antrag mit dem etwas sperrigen Titel hat eine längere und kürzere Vorgeschichte.
Die kürzere, die vorliegende Problematik des Zulassungsverfahren für den Dickstoffversatz in die  Salzkavernen sollte eigentlich per Selbstbefassung im Umweltausschuss am 18. März behandelt werden. Dazu gab eine Abstimmung aller Umweltpolitischen Sprecher, und der LAGB hatte sich bereits darauf vorbereitet. Leider war man in der CDU der Auffassung, das geht so nicht, wir schieben das mal auf die lange Bank. Vor Ort lässt dies natürlich Raum für Spekulationen. Dies möchte ich jetzt nicht weiter kommentieren.

Die zweite Vorgeschichte, beginnt eigentlich bereits in der letzten Legislatur und hat etwas mit dem 11. PUA, dem so genannten „Müllausschuss“ zu tun, und die macht mich richtig ärgerlich, vor allem je intensiver ich mich mit den Vorgang Dickstoffversatz in Staßfurt befasst habe.

Wenn man sich das Agieren des LAGB seit Beginn des Probebetriebes 2008 anschaut, so muss man feststellen, dass offensichtlich Abfallrecht ein Fremdwort im Bergamt war und ist. Eigentlich hätte die Verbringung von gefährlichen Abfällen im sogenannten Probebetrieb mit im Untersuchungsausschuss thematisiert werden müssen, nur war der Sachverhalt nicht bekannt. Was mich nun mehr als ärgerlich macht ist, dass die Landesregierung entgegen der Ankündigungen im PUA kein verändertes Agieren erkennen lässt und man weiter versucht, die Verbringung von Abfällen   nur nach Bergrecht zu genehmigen.

Was das dem Land kosten kann, kann jeder in Möckern und Vehlitz verfolgen. Hier mussten bis jetzt allein knapp 15,- Mio. Euro für die Sicherung aufgebracht werden, ganz zu schweigen von den erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Ja ich weiß, dies sind übertägige Anlagen und nicht zu vergleichen mit den Salzkavernen in Staßfurt. Aber eine Parallele gibt es sehr wohl, beide Verfahren wurden nur nach Bergrecht gehändelt.

Nun aber zu unserem Antrag. In der Begründung unseres Antrages haben wir bereits auf einige Ungereimtheiten aufmerksam gemacht. Beginne ich mit dem Probebetrieb, begonnen hat dieser 2008. Dies ist für innovative Verfahren ein durchaus  übliches Prozedere. Über die Innovativität kann man schon mal trefflich streiten, aber das will ich an dieser Stelle nicht weiter tun. Was ich nicht verstehe, warum das Bergamt nicht mit der Anmeldung des Probebetriebes und vor Genehmigung dessen, einen Langzeitsicherheitsnachweis gefordert hat. Dieser Nachweis ist stets vorher zu erbringen, siehe Teutschenthal oder Angersdorf.

Noch anfechtbarer ist aber die Aussage in meiner Anfrage, dass selbst zum jetzigen Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens  eine abschließende Prüfung des LSNW durch den Behördengutachter immer noch nicht vorliegt. Wie kann ich denn da ein rechtssicheres Verfahren überhaupt durchführen? Ich müsste es eigentlich sofort aussetzen.

Die nächste Frage ergibt sich aus der Versatzpflicht. Um es zu erklären:  Müssen die Kavernen verfüllt werden um sie zu stabilisieren oder Gefahren abzuwehren oder will der Betreiber Abfälle verbringen? Versatz war u.a. in Teuschenthal erforderlich um weitere Gebirgsschläge zu vermeiden oder dies wird in Morsleben mit Salzbeton praktiziert um die Standfestigkeit zu sichern. Die Kavernen in Staßfurt sind mit Sole so gefüllt, dass eine stabile Drucksituation besteht. So wie es in fast 200 Salzkavernen bundesweit der Fall ist.
Die Auffassung des Betreibers wie auch des Bergamtes, dass eine Versatznotwendigkeit besteht ist bisher nicht gutachterlich nachgewiesen. Ich kann diese Auffassung auch nicht teilen. Natürlich weiß ich sehr wohl, dass eine Verbringung von gefährlichen Abfällen in Salzkavernen ein technisch sehr sicheres Verfahren ist. Aber alle mir bekannten Verbringungen sind nicht nach  Bergrecht sondern nach Abfallrecht/Deponierecht genehmigt wurden. Für Staßfurt würde eine Versagung der Versatzpflicht zwangsläufig eine Aufhebung des laufenden Verfahrens bedeuten und es müsste ein Planfeststellungsverfahren beantragt werden.  Übrigens in Zielitz so erfolgt.

Wenn doch die Versatznotwendigkeit nachgewiesen werden kann, so müsste man das Verfahren nach BImSch (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) und Bergrecht fortführen, auf die dafür erforderlichen geprüften Langzeitsicherheitsnachweis (LZSN) bin ich bereits eingegangen. Auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) will ich nun näher eingehen. In meiner kleinen Anfragen hat man bezüglich der UVP es sich sehr einfach gemacht. Die LR hat nur den § 1 einfach mal nur bis Ziffer 8 zur Kenntnis genommen. Den Punkt §1(9) hat mal so einfach unterschlagen. Die Rede ist von der VO über die UVP bergbaulicher Vorhaben. In dieser VO geht es um UVP-Pflicht, in der angeführten (9) finden wir die Aussage dass alle betriebsplanpflichtigen Maßnahmen insbesondere nach Anlage 1 UVP-pflichtig sind. Wenn wir dann in die Liste schauen, so finden wir in Punkten 8.5. (Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen); 9.3. (geht es um die Einlagerung von bergfremden Stoffen); beides trifft zu. Man könnte dann noch den (12) heranziehen, der aber eher dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entspricht, dass will man wohl eher nicht. Also die Feststellung des Bergamtes, UVP sei rechtlich nicht erforderlich steht zumindest auf sehr tönern Füssen.

Was den Punkt 3 unseres Antrages betrifft, habe ich bereits zum LZSNW ausgeführt. Auch hier gilt es die Rechtslage  umzusetzen. Auch das durfte das Bergamt schon mal üben, nämlich in Angersdorf. Da warten wir immer noch auf die Auswertung des Nachweises und erst danach kann ein neuer Antrag des Betreibers gestellt werden.
Was den Punkt 4 unseres Antrages betrifft ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider bestehen hier im vorliegenden Verfahren erhebliche Defizite, immer noch fehlt es an Vertrauen, fehlen vor Ort Unterlagen, werden nur die Mindestanforderungen erfüllt und auch diese nur nach Nachfragen. Transparenz sieht anders aus. Genau dies war ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages des 11. PUA, den ich ja Eingangs bereits erwähnte und der damalige Wirtschaftsminister und heutige MP, hat dies mehrfach als Motto seines zukünftigen Agierens als wesentliche Schlussfolgerungen benannt, von „Maximaler Transparenz“ war da immer die Rede. Das  war und ist in Staßfurt mal wieder nicht der Fall, eigentlich setzt sich damit Vehlitz, Angersdorf  u.a.m. hier fort.

Die Landesregierung sollte endlich beginnen die Menschen vor Ort mitzunehmen, ihnen zu zutrauen sich auch mit fachlich schwierigen Themen aus einander zusetzen und fachlichen Rat an zunehmen. Aber es muss auch darum gehen, nicht nur rechtliche  Mindestanforderungen umzusetzen, sondern auch relevante Themen die in Betracht kommen, mit ein zu beziehen. Hier in Staßfurt betrifft dies u.a. die verkehrliche Betrachtung, dies hat zwar nichts mit dem unmittelbaren Verfahren zu tun, aber es wird auch nicht rechtlich ausgeschlossen. Da es sich bei den Filteraschen und Kalkstoffen nicht um kleine Mengen handelt und von bis zu 40-50 LKW täglich gesprochen wird, sollte es Bestandteil der Betrachtung sein, um vielleicht auch zu erreichen, möglichst viele Mengen auf die Schiene zu lenken. Auch dies haben wir in unserem Land bereits mehrfach praktiziert, allerdings war das MW und LAGB hier nicht die aktive Seite.
Also stimmen Sie unserem Antrag zu und zeigen Sie den Staßfurtern, dass sie ihre Sorgen ernst nehmen und ein faires und rechtssicheres Verfahren ermöglichen.