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André Lüderitz zu TOP 14: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Es ist ein Anpassungsgesetzentwurf an die veränderte Bundesgesetzgebung. Wir haben an dem Inhalt in keiner Weise etwas auszusetzen - das vorweg. Ich glaube, für landesrechtliche Veränderungen gibt es gegenwärtig auch keine Möglichkeiten und Sichtweisen, die das erforderlich machen. Man könnte an dieser Stelle recht umfänglich über die Ein- und Ausfuhr von Abfällen über die Landesgrenzen hinweg debattieren. Die älteren Kolleginnen und Kollegen unter Ihnen wissen, dass uns das in vorigen Legislaturperioden erheblich beschäftigt hat.

Ich möchte eine Änderung positiv würdigen: Im § 8 wird die Auskunftsverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf jedermann erweitert, egal ob er Anwohner ist oder nicht. Das ist eine überfällige Anpassung an das Umweltinformationsgesetz. Und das ist sehr gut so.

Zwiespältig ist meine Auffassung zum Wegfall der Vorlagepflicht der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Landesveraltungsamt. Wie hoch der Entbürokratisierungsertrag dabei ist, würde mich schon interessieren, aber wie man dann landesseitig zukünftig auf mögliche Fehlentwicklungen, Problemkreise im Abfall- und Entsorgungsbereich reagieren will, erschließt sich mir dabei nicht.

Insgesamt sollten wir uns im Ausschuss auf ein zügiges Verfahren einigen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes stammt bereits aus dem Jahr 2012 und wir sollten dann zumindest im Jahr 2015 ein angepasstes Landesgesetz hinbekommen.

Hilfreich wäre es, wenn das Ministerium uns die fünf Stellungnahmen zur Verfügung stellen würde. Wir könnten im Ausschuss dann vielleicht auf eine nochmalige Anhörung verzichten und nur die Spitzenverbände, die durchaus ein paar Probleme hatten, in den Ausschuss zu einer Beratung einladen. Ich freue mich auf eine zügige Beratung im Ausschuss und auf eine möglichst schnelle Beschlussfassung hier im Hohen Hause.