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André Lüderitz zu TOP 13: Die natürlichen Lebensgrundlagen besser schützen – FFH-Richtlinie unverzüglich umsetzen

Als Erstes möchte ich zwei Vorbemerkungen machen. Erstens. Auch wenn die Versuchung groß ist, werde ich die Aprilrede nicht wieder vortragen. Zweitens. Bevor ich zu unserer Kritik an der vorliegenden Beschlussempfehlung komme, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den mehr als 30 befristetet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamt und des LAU für ihre engagierte Arbeit, die sie für die Umsetzung des Natura 2000-Prozesses - oder sollte ich es besser Aufholprozess nennen? - gegenwärtig leisten, bedanken. Sie tun dies trotz eines sehr engen Budgets und eines sehr schwierigen Arbeitsauftrages. Dafür der Dank meiner Fraktion an die Kollegen in den Behörden.

Nun zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Die Koalitionsfraktionen haben den Versuch unternommen, sich auf den Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2013 zurückziehen. Ich kann nur sagen, das ist ein durchaus netter Versuch. Aber zwischenzeitlich hat sich einiges bewegt, wenn auch nicht immer ungeheuer viel in Sachsen-Anhalt. Die EU hat bekanntermaßen das Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Wir als Land sind zwar nur mittelbar betroffen, waren aber einer der Hauptverursacher dieses Verfahrens.

Die Landesregierung hat es fast zwei Jahre nach dem Beschluss des Landtages in diesem Jahr geschafft, die personellen Voraussetzungen für eine eventuelle Sicherung der Natura-2000-Gebiete in den Jahren 2018 oder 2019 zu schaffen, dann immerhin „nur“ mit einer Verspätung von acht bis neun Jahren. Damit komme ich doch wieder auf meine Aprilrede zurück. Herr Dr. Aeikens, tolles Durchsteuern, Sie haben wieder einmal leider gar nichts im Griff. Putzig ist die Beschlussempfehlung auch, schon im ersten Punkt. Hier ist vom geplanten Konzept zur Umsetzung von Natura 2000 zu lesen. Geplant? Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, da ist wohl einiges an Ihnen vorbeigegangen. Auch hierzu hat der Minister schon ausgeführt. Arbeiten die mehr als 30 Kollegen im LAU und im Landesverwaltungsamt etwa konzeptionslos? Meines Wissens nicht. Es gibt ein sehr konkretes Konzept, wenn auch noch nicht offiziell für den Landtag.

Im zweiten Punkt Ihrer Beschlussempfehlung gehen Sie auf den bereits erwähnten Beschluss in der Drs. 6/1840 vom 21. Februar 2013 ein. In Ihrem damaligen Beschluss lautete der erste Punkt, das EU-Recht 1 : 1 umzusetzen. Dass die Landesregierung hierbei bisher offensichtlich sehr wenige Aktivitäten entwickelt hat, nehmen Sie offensichtlich einfach mal so hin. Neben Sie sich doch endlich wieder selber ernst und fordern Sie die Umsetzung Ihrer eigenen Beschlüsse auch einmal ein.

Eine weitere Anmerkung zum zweiten Punkt Ihrer Beschlussempfehlung. Ich hoffe, Sie haben die unteren Naturschutzbehörden nur vergessen. Auch diese müssen beteiligt werden. Auch dazu hat der Minister ausgeführt. Ich kann es nachweisen: Ja, sie werden beteiligt, wie es auch im Konzept des Landesverwaltungsamtes vorgesehen ist. Aber bei Ihnen fehlt dieser Aspekt.

Zu nennen wäre noch der dritte Punkt der Beschlussempfehlung, diese Aufforderung an die Landesregierung oder an das Ministerium oder an den Minister, das zu tun, wozu sie im Rahmen des Gesetzesvollzuges und des Haushaltsvollzuges verpflichtet sind. Hieraus strahlt meines Erachtens eine gehörige Portion Misstrauen gegenüber der eigenen Landesregierung, gegenüber dem eigenen Minister. Somit wird es mehr als deutlich: Sie haben offensichtlich auch Ihr Vertrauen in diese Landesregierung verloren. Das ist etwas, was uns eint.

Noch eine Bemerkung zur Umsetzungsstrategie - oder besser gesagt: zur Aufholstrategie - bei Natura 2000. Etwas hat die Opposition doch schon bewirkt: Die Landesverordnung soll sich hauptsächlich nur mit den allgemeinen Grundsätzen befassen und mit konkreten Einzelanordnungen dann untersetzt werden. Das ist aus meiner Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber das Hohe Haus sollte sich auch klar darüber sein, dass dies erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt bei einer zwingend notwendigen zügigen Umsetzung der Natura-2000-Verordnung. Wir haben es fast zehn Jahre lang versäumt, hier aktiv tätig zu sein. Ich wiederhole nur das Stichwort Vertragsverletzungsverfahren durch Brüssel.

Da die uns vorliegende Beschlussempfehlung weit hinter dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch hinter dem eigenen Landtagsbeschluss Ihrer Koalition aus dem Jahr 2013 zurückbleibt, können und werden wir, wie schon im Ausschuss, dieser nicht zustimmen.