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André Lüderitz zu TOP 11: Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Es scheint so, dass die Klimaschutz-Problematik heute hier etwas auf die leichte Schulter genommen wird. Ich finde, genau das sollten wir nicht tun. Ich habe bereits in meiner Rede anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes deutlich gemacht, dass ein solches Klimaschutzgesetz für unser Land durchaus sinnvoll wäre, weil es zum ersten Mal ermöglicht hätte, dass das Parlament seine Zielvorstellungen hierzu konkreter formuliert und festlegt. Ich würde es nicht als Modebegriff abtun, was in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland durchaus schon gehändelt wurde.

Wir können das Klimaschutzgesetz mittragen. Wir hätten an manchen Stellen noch bestimmte Anmerkungen, aber das will ich nicht in den Vordergrund stellen.

Wir glauben, dass es durchaus berechtigt wäre, für Sachsen-Anhalt konkrete Zielsetzungen festzusetzen und den Kommunen Hilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu geben, die uns - das wurde hier auch schon gesagt - durch die EU und durch nationale Klimaschutzgesetze vorgegeben worden sind.

Die Koalition hat sich aber wieder einmal anders entschieden. Sie wird dieses Gesetz ablehnen. Das hörten wir hier bereits. Die SPD sieht zumindest noch Handlungsbedarf und hat angekündigt, dass sie in der nächsten Zeit in diesem Hohen Haus noch etwas für den Klimaschutz tun will. Das halte ich auch für dringend erforderlich. Die CDU will möglichst keine konkreten C02-Minderungsziele in den Klimaschutzvorgaben haben. Und dass vielleicht noch die Wirtschaft mitdenken, mitmachen und umdenken sollte, ist natürlich ein No-Go.

Beim Umweltminister Herrn Dr. Aeikens hört sich das fast ähnlich an. Er äußert sich wieder so: Wir haben alles im Griff, wir steuern durch und alles wird gut. Sachsen-Anhalt ist führend beim Klimaschutz. Daran habe ich erheblichen Zweifel.

Wenn ich mir die letzte Vorlage Ihres Hauses genauer ansehe, Herr Minister, die wir im Umweltausschuss erhalten haben - es handelte sich um das Klimaschutzpaket -, dann stelle ich fest, dass sie nur Allgemeinplätze, Absichtserklärungen oder Prüfaufträge enthält. Hinter manchem Doppelpunkt steht rein gar nichts, weil man es einfach vergessen hat oder weil man keine konkreten Zielstellungen hat. Konkrete Vorhaben: Fehlanzeige. Dann wird uns immer wieder berichtet, dass die Landesregierung insbesondere mit ihren Konzepten bundesweit sehr gut dasteht. Eine Anfrage meiner Fraktion im Bundestag zur Umsetzung der auch hier schon angesprochenen nationalen Klimaschutzinitiative, die seit dem Jahr 2008 läuft, fördert eine ganz andere Antwort der Bundesregierung zutage. Man kann in der Beantwortung vom 7. Oktober 2014 lesen, dass wir bei der Inanspruchnahme der Bundesmittel durch die Bundesländer am Ende stehen - wir stehen nicht ganz an Ende, sorry, Bremen ist noch schlechter als wir - und dass wir im Jahr 2014 ganze 15 Anträge aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gebracht haben. Das sind beachtliche 1,01 % aller Anträge.

Ich weise nur einmal zum Vergleich darauf hin, dass Niedersachsen 209 Anträge übermittelt hat. Das sind 14,13 % des Gesamtvolumens. Aus dem vergleichbaren Land Brandenburg kamen 42 Anträge. Das sind 2,84 % des Gesamtvolumens.

Genau da setzt der Gesetzentwurf der GRÜNEN an. Er bietet mehr Hilfe für die Kommunen und für die öffentlichen Einrichtungen an, damit sie schneller vorankommen. Das wäre für Sachsen-Anhalt ein ganz wichtiger Weg; denn wir sprechen hier von Förderquoten von bis zu 95 %.Jährlich werden durch die Bundesrepublik mehr als 60 Mio. Euro dafür bereitgestellt. Darauf verzichten wir.

Ein Alleinstellungsmerkmal haben wir übrigens auch noch in einer zweiten Kategorie. Zwei Runderlasse werden bei uns gar nicht erst angewendet. Es handelt sich um einen Runderlass für die Landwirtschaft und den Gartenbau und um einen Runderlass für das Effizienzhaus plus. Ich finde es schon etwas eigentümlich, dass man hier so lax damit umgeht.

Es bleibt also festzuhalten, dass die Landesregierung und die Koalition nicht bereit sind, den Klimaschutz gesetzlich zu fixieren. Das müssen wir hier so hinnehmen. Ich kann nur hoffen, dass es nach dem Jahr 2016 anders wird. Ich wünsche mir, dass man diesen Gesetzentwurf recht schnell umsetzt.