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André Lüderitz zu TOP 10 / 11: Konsequenzen aus dem Hochwassergeschehen ziehen - Aktionsplan auflegen / Prioritäten und Zeitplan für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser festlegen

Wir haben die Besonderheit, dass wir über zwei Anträge von nunmehr  fast gleichem Inhalt debattieren. Unser Antrag als Ursprungsantrag  findet sich in einigen Passagen im Antrag NEU der Koalitionsfraktionen wieder, dass macht deutlich es ist etwas passiert seid der getrennten Einreichung. Es gab auf Fachpolitikerebene eine sehr intensive Diskussion dazu, um diesen gemeinsamen Antrag NEU im Interesse der Sache, die für die Betroffenen viel zu problematisch ist um politische Profilierungskämpfe zu veranstalten, hinzubekommen. Leider sieht man das in der CDU-Fraktion offensichtlich etwas anders, ein gemeinsamer Antrag war nicht gewollt. So haben wir es mit einen Koalitionsantrag NEU mit linker Handschrift zu tun, wo aber wir als Linke nicht drunter stehen! Politik ist manchmal doch etwas eigenartig.
Wir werden im Interesse der Betroffenen Menschen natürlich diesen Antrag NEU mittragen, wollen es aber ihnen nicht ersparen sich aber auch zu unserem Ursprungsantrag zu verhalten, er ja fast 1 zu 1 übernommen. Ich werde es Ihnen auch nicht ersparen, dass ich ihnen diese von uns übernommenen Punkte im Detail erläutern werde.

Das beginnt rein formal im ersten Satz des Antrages, der richtigerweise die Verbindung herstellt  zum Beschluss 2192 aus der 45. Sitzung. Dies setzt sich fort im 1.) Punkt, wo es um die schnelle Auszahlung der finanziellen Hilfe geht, auch dieser ist von uns. Im Pkt. 3, haben wir eine sehr wesentliche Ergänzung eingefügt, mit dem Wort „Anpassung“, hier geht es uns um darum, vor der Wiederherstellung zu prüfen ob dies in „alter“ Form sinnvoll ist oder es einer Veränderung bedarf. Dies hat mein Koll. Dr. Köck bereits in seiner Rede näher erläutert.

Möglichst zeitnah einen Plan zur Umsetzung der Polder und Deichrückverlegungen, sowie im Hochwasserschutzkonzept 2020 verankert (wir sprechen hier  von 5.867 ha) vorzulegen, war uns besonders wichtig. Dass wir da nicht falsch liegen, macht auch der Bundesrats-Beschluss zum Aufbauhilfegesetz vom 26.06.2013 deutlich, dort stehen zur Gesamtstrategie für einen nationalen Hochwasserpakt die nachfolgende Schwerpunkte in folgender Reihenfolge:

1. Flächenvorsorge (z.B. Schaffung von Retentionsräumen, Rückverlegung von Deichen);
2. Natürlicher Wasserrückhalt (mehr Raum für Flüsse und ihre Auen einschließlich nachhaltiger Landnutzungen in der Fläche);
und erst an 3. Stelle, der technische Hochwasserschutz (z.B. Bau und Ertüchtigung von Deichen, Polderbau)

Eine sehr beachtliche Priorisierung, kritisch anmerken möchte ich nur, dass Polder eigentlich mehr zum Pkt. 1 gehören.

Zurück zum Antrag Neu, Bei den im Pkt. 7 benannten Schwerpunkten, war es unser Vorschlag die Goitzsche mit einzubeziehen, vor allem auch vor dem Hintergrund der länderübergreifenden Probleme sowie dem Zusammenhang mit der LMBV.
Weiterhin haben wir die Vorlage mit dem PKT. 8 ergänzt, „Die landesplanerischen Festlegungen und baurechtlichen Bestimmungen zum Hochwasserschutz konsequent umsetzen.“, auch dazu hat sich mein Koll. Dr. Köck bereits geäußert.
Der anschließende Absatz zur länderübergreifenden Herangehensweise ist ebenfalls redaktionell verändert.
Also ich denke die linke Handschrift ist unverkennbar, umso unverständlicher ist wie gesagt dass verweigern eines gemeinsamen Antrags.

Allerdings sind auch uns durchaus wichtige Aspekte nicht übernommen, drei möchte ich kurz benennen.

Wir begrüßen die Initiative des Ministerpräsidenten zur Bildung eines dauerhaften Aufbauhilfefonds, wir sind aber nach wie vor der Auffassung, dass es einen Entschädigungsfond für Polder- und Retentionsflächen bewirtschaftende Landwirte bedarf.

Wir begrüßen auch die erste Vorstellung einer Schadensbilanz, fordern aber eine Untersetzung der kurz- und mittelfristig benötigten Haushaltsmittel.

Wir halten eine Personalverstärkung für zwingend erforderlich, dies aber dauerhaft und nicht nur temporär. Diese Personalverstärkung kann nicht aus dem eigenen Personalbestand erfolgen, da es einerseits um technische Fachkräfte geht und diese nicht zu Lasten anderer Bereiche erfolgen kann. Und ich möchte nochmals darauf verweisen, dass ich beim Wassermanagement nicht auf einen Einwohnerschlüssel abstellen kann, sondern auch der Finanzminister dürfte erkannt haben, hier kann ich nur auf lfd. Flusskilometer abstellen.

Also werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen nur empfehlen: Stimmen Sie einfach so wie wir beiden Anträgen zu, dann machen Sie nichts falsch und Sie stimmen auch nicht konkurrierend ab.