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André Lüderitz zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Uns wird innerhalb kürzester Zeit die zweite Novelle des geltenden Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt. Herr Dr. Aeikens, ich kann Ihnen nicht ersparen zu sagen: Sie hatten eine Unmenge Zeit seit 2007, etwas Vernünftiges auf die Beine zu stellen. Die Verordnung, die Sie hier vorgelegt haben, ist ein Armutszeugnis und der Sache des Naturschutzes, insbesondere der Umsetzung von „Natura 2000“, nicht würdig.

Es geht eigentlich um eine Aufgabenübertragungsgesetzesnovelle. Mit diesem komplizierten Wort will ich es beschreiben. Es geht letztlich darum, im letzten Moment noch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU zu vermeiden. Ich vermute, dass uns das kaum gelingen wird. Denn die Verordnung wird hoffentlich in dieser Form von der EU nicht anerkannt.

Die Begründung für diese Gesetzesnovelle hat mir im ersten Moment etwas den Atem verschlagen. Dort können wir den Satz nachlesen: Das Landesverwaltungsamt und das Landesamt für Umweltschutz sind personell besser aufgestellt als das Ministerium.

Mittlerweile haben wir 20 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt, die befristet, wie wir heute gehört haben, bis voraussichtlich 30. Juni 2018 eingestellt sind. Aber wir alle - zumindest die Fachpolitiker - wissen sehr genau, dass es damit nicht getan ist.

Wenn es eine solche Verordnung bis zum 30. Juni 2018 geben sollte, ist der Weg noch lange nicht zu Ende, vielmehr steht dies im Mittelpunkt: Es geht um die Aufstellung von Managementplänen. Diese müssen einzelgebietsbezogen aufgestellt werden; alles andere macht keinen Sinn.

Es geht zudem darum, das Monitoring zu organisieren. Das kann ich mit einem LAU, in dem gegenwärtig vier bis fünf Mitarbeiter mit dem Naturschutz befasst sind, in keiner Weise untersetzen und kann es auch den unteren Naturschutzbehörden mit der gegenwärtigen personellen Aufstellung überhaupt nicht zumuten. Das endet in einem ähnlichen Desaster wie die Sicherstellung dieser Natura-2000-Flächen.

Sich gänzlich von einer einzelgebietlichen Unterschutzstellung zu verabschieden halte ich für mehr als kontraproduktiv, weil es in meinen Augen überhaupt nicht möglich ist, Waldraumtypen und Offenlandtypen in einen Topf zu packen und das gemeinsam abzuhandeln. Das funktioniert einfach nicht. Das ist übrigens auch - das ist noch wesentlich interessanter - dem Gutachten von Professor Louis zu entnehmen. Dieses Gutachten wurde bekanntermaßen im Auftrag des Ministeriums erstellt. Der Gutachter kommt ganz klar zu der Feststellung, dass es nur funktioniert, wenn ich gleiche Gebietskulissen in einer allgemeinen Verordnung zusammenfasse. Alles andere macht eigentlich keinen Sinn.

Die vorgelegte Gesetzesnovelle ist so in keiner Weise umsetzbar und wird vermutlich auch nicht tragen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU überhaupt zu verhindern. Ich hoffe trotzdem, dass es eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen gibt. Die Federführung müsste natürlich dem Umweltausschuss obliegen. Der Gesetzentwurf sollte mitberatend im Agrarausschuss behandelt werden und eigentlich auch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, da es um sehr viele raumordnerische Belange geht, die man mit in den Fokus nehmen sollte.

Ich hoffe, dass die Koalition dem diesmal zustimmt und dass eine Anhörung durchgeführt wird, und zwar ebenfalls zu der Gesetzesnovelle, die die Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Ich hoffe, dass wir in dieser Anhörung noch einiges geradebiegen können.