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André Lüderitz zu TOP 06: Hochwasser 2013 - Antragsfristen bis 30. Juni 2015 verlängern / Durch Überflutung geschädigte Alleen erneuern

Die beiden Anträge in der Drs. 6/ 3580 „Fristenverlängerung…“  und in der Drs. 6/ 3578 „… geschädigte Alleen“ tragen wir voll inhaltlich mit. Mit der Fristenverlängerung haben die Betroffenen das dringend erforderliche Signal, dass sie sich mit der notwendigen Gründlichkeit auf die neuen oder nachfolgenden Anträge vorzubereiten können. Sie gewinnen auch Zeit, die vielfach noch bestehenden Hemmschwellen zu überwinden und  sich dem Antragsprozedere zu stellen.

Hier kommen auch die Hilfsorganisationen ins Spiel -  ihre befristet eingestellten „Fluthelfer“  bekämen das klare Signal, dass die Verträge, die sich an den staatlichen Fristen zumeist orientieren,  sich bei Erfordernis ebenfalls verlängern.  De facto haben die Fluthelfer seit Beginn der Förderung aus dem Hochwassertopf einen wesentlichen Teil der Beratungsleistungen vor Ort übernommen.  Dafür gebührt Ihnen aus dem Landtag  ein großes Dankeschön!  Und ich hoffe die Hilfsorganisationen lassen in ihrem Engagement nicht nach und ermöglichen dies auch ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Trotzdem möchte ich noch einmal auf den Punkt 3. des Antrages verweisen, wir brauchen eine noch effizientere bzw.  gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um die Antragstellung zur Beseitigung der Hochwasserschäden anzuregen.  Hier gilt es auf die betroffenen aktiv
zuzugehen und die oft noch vorhandenen Hemmschwellen und Vorbehalte abzubauen.
Ich gehe nach den Beratungen in den Ausschüssen davon aus, dass  es eine unproblematische  Umsetzung des Antrages durch die LR erfolgt!

Nun zu den in Folge des Hochwasser geschädigten Alleebäumen und straßenbegleitenden  Bäumen.

Auch hier würden wir im Grundsatz zustimmen und halten die Fokussierung  zum 18.04.2015 hinsichtlich der BUGA im Raum Havelberg für sinnvoll.  Denn das würde bedeuten, unverzüglich mit Ersatzpflanzungen zu beginnen.  So  könnte mit Beginn der  Vegetationsperiode im Frühjahr  2015 das Anwachsen gleich befördert werden.  Ich halte es auch für richtig,  die Finanzierung aus dem Hochwassertopf zu ermöglichen.  Meiner Auffassung nach lässt der HW-Topf des Bundes dies ausdrücklich zu. Darüber hinaus ist es durch den § 31 des BNatSchG gedeckt. Ich darf kurz zitieren, dort steht „Alleen dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich sowie nachhaltig beeinträchtigt werden.“

Damit bin ich bei unserer Ergänzung des Antrages, wir sind der Auffassung , dass auch auf den kommunalen Straßen die erforderlichen Ersatzpflanzungen geleistet werden sollten und hier müssten auch die gleichen Bedingungen wie bei den Bundes- und Landesstraßen gelten, ohne dass  zusätzlichen kommunalen Haushaltsmittel aufzubringen sind. Also ebenfalls eine 100% ige Finanzierung dieser Ersatzpflanzungen aus dem Hochwasser-Topf. Gedeckt ist dies - wie ich bereits zitiert habe -  nicht zuletzt aus den Naturschutzgesetzen des Bundes und des Landes. Ich hoffe, dass das die Antragsteller genauso sehen.

Unweigerlich wirft der vorliegende Antrag natürlich  die Frage auf, wie es insgesamt mit den Erhalt der Alleen und der straßenbegleitenden Baumbestände in LSA bestellt ist und da müssen wir fest stellen, dass wir zu den Bundesländern gehören, die hier sehr begrenzt aktiv geworden sind.
So gibt es in einigen Nachbarländern die unterschiedlichsten Erlasse oder Konzepte zum Erhalt oder der Wiederherstellung von Alleen, oftmals sehr umstritten, aber zumindest mit klarem Ziel ein Verlust zu vermeiden. Bei uns gibt es einen Runderlass aus 2001 und 2 Dienstanweisungen für den damals noch LBB, in deren Mittelpunkt steht die Verkehrssicherungspflicht,  und nur in zweiter Linie die naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Gesamtbetrachtung wie es Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg versuchen, wird gar nicht erst angestrebt und alle Ersatzpflanzungen und Neuanlagen stehen immer wieder unter Haushaltsvorbehalt. Ich finde,  auch darüber muss gesprochen werden, natürlich nicht heute, aber für meine Fraktion, kann ich ankündigen, dass wir diesbezüglich aktiv werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.