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Andrè Lüderitz zu TOP 06: Artenschutz an Windkraftanlagen

Die jetzige Debatte ist etwas unaufgeregter als die beiden vorherigen. Deshalb kann ich zu Beginn meiner Rede sagen, dass die vorgeschlagene Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ursprungsantrag sinnvoll ist. Das wird von uns auch unterstützt. Wir halten also beide Anträge für zustimmungsfähig. Der Antrag der GRÜNEN fixiert die Landesregierung auf konkrete Zielvorgaben, also dass wir einen vernünftigen Leitfaden bekommen für die Akteure, die vor Ort davon betroffen sind. Wünschen würde ich mir, dass es in dieser Bundesrepublik Deutschland eine rechtliche Regelung, eine Art TA Wind geben würde. Die ist allerdings nur sinnvoll, wenn sie wirklich eine Bundesregelung wäre, um bestimmte Rahmen vorzugeben. Der jetzige Flickenteppich ist alles andere als vorteilhaft.

Es darf auch nicht passieren, dass Naturschutz und erneuerbare Energien, insbesondere das Windrad, gegeneinander ausgespielt werden und dass Naturschutz und Artenschutz als Vorwand genutzt werden, Windkraftanlagen zu verhindern.

Berechtigt ist auch der Hinweis des Antrages, dass es zwar einige Studien zum Artenschutz an Windkraftanlagen gibt, deren Belastbarkeit man aber sehr unterschiedlich bewerten muss. Eine solche Bewertung sollte unserer Auffassung nach in einem Dialog zwischen der Landesregierung, also dem Ministerium, den Betreibern von Windkraftanlagen und den Naturschutzverbänden, insbesondere den Vertretern des Vogelschutzes und des Fledermausschutzes, erfolgen, und zwar möglichst noch, bevor die Repoweringwelle Sachsen-Anhalt erreicht. Das ist, glaube ich, auch Konsens.

Da vor allem das Helgoländer Papier auf der Bundesebene für den Vogelschutz immer wieder herangezogen wird, das aber auch sehr in die Jahre gekommen ist, sollte sich das Land aktiv daran beteiligen, eine Evaluierung des alten Papiers zu erreichen. Ich plädiere durchaus dafür, dass ein solcher Leitfaden erstellt wird, um vorzugeben, wie man mit Artenschutz und Windkraftanlagen umzugehen hat.

Was ich nicht möchte, ist eine pauschalisierte Regelung, die von Arendsee bis Zeitz gilt. Ich halte standortgerechte Lösungen für die besseren. An jedem Standort können unterschiedliche Festlegungen zum Erfolg führen. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze. Der Antrag der Koalitionsfraktionen benennt bereits zwei. Ich möchte zwei weitere hinzufügen.

Erstens. Wetter- und zeitabhängige Abschaltungen haben in den USA zu Erfolgsquoten von 46 % bis 93 % bei der Reduzierung von Schlagopferzahlen bei Fledermäusen geführt. Ich denke, das ist eine durchaus vertretbare Zielsetzung.

Eine zweite Regelung würde, die ich mir speziell für den Raum Dardesheim wünschen würde, hat man im Hunsrück in Rheinland-Pfalz praktiziert. Es handelt sich um eine sehr einfache Maßnahme. Dort werden die Windräder zu den Zeiten der Bodenbearbeitung und der Ernte auf den angrenzenden Feldfluren abgeschaltet. Das führt zu einer erheblichen Senkung der Schlagopferzahlen, insbesondere beim Rotmilan, den der Minister schon angeführt hat. Es war im Jahr 2013 in dieser Region nur ein Fund eines Schlagopfers nachweisbar. Im Jahr 2014 wurden keine Schlagopfer gefunden. Ich denke, das eine sehr einfache Methode, die zum Erfolgt führt.

Es freut mich, dass wir heute einen solchen Konsens erzielt haben und dass Sie, Dr. Aeikens, im Ausschuss sehr zügig Ihr weiteres Vorgehen darlegen wollen und mit den Betroffenen ins Gespräch kommen wollen. Bitte vergessen Sie bei diesem Prozess nicht die regionalen Planungsbehörden, denn eine gute Regionalplanung gerade bei Windkraftanlagen vermeidet die meisten Konflikte bereits im Vorfeld.

Ich denke, auch diese Debatte zeigt, dass Artenschutz und Klimaschutz sehr wohl zusammenpassen. Es ist machbar, dass wir es so angehen.