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André Lüderitz zu TOP 03: Die natürlichen Lebensgrundlagen besser schützen – FFH-Richtlinie unverzüglich umsetzen

Der Antrag greift ein Dauerproblem des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt auf, ich erinnere an unsere Anträge aus den Jahren 2013, 2010, 2008 …., die Problem sind. Unverändert.

Trotz des Versuchs, mit Änderung des Landesnaturschutzgesetzes  durch eine Allgemeinverfügung-Verordnung die Unterschutzstellung einstufig durchziehen und die Beteiligung einzuschränken, wird es damit keine Verbesserung geben. Es ist und bleibt ein klassischer Taschenspielertrick, ohne Nachhaltigkeit, die bei der Natura 2000 Umsetzung erforderlich ist. Die EU und der Bund fordern zu Recht nicht die bloße Unterschutzstellung, sondern die Prozessgewährleistung  in dem Dreieck, Unterschutzstellung, Managementplanung und Monitoring.

Ich kann es auch mit den Worten von Prof. Dr. Lois sagen, der ja im Auftrag der Landesregierung ein Rechtsgutachten für genau diesen Zweck erstellt hat, er empfiehlt maximal gleichartige Gebiete in einer Verordnung zusammen zu fassen. Er verweist meines Erachtens zu Recht darauf, je größer der Verordnungs-Rahmen und das Gebiet, desto wahrscheinlicher ist die Gefahr, dass dies durch ein Normenkontrollverfahren aufgehoben wird. Dies habe ich bei der letzten Änderung des Landesnaturschutzgesetzes  gesagt, es hat sich bisher nichts geändert an meiner Auffassung. Ich kann es auch bildhaft verdeutlichen - dieses Buch will man in eine Verordnung packen.

Es bleibt wohl dabei, Umwelt spielt in dieser Landesregierung und in diesem Ministerium eine ungeliebte Nebenrolle. Ich erinnere an die Debatte 2013 und die folgenden Diskussionen im Ausschuss, man sah sich nicht in der Lage, auf Grund fehlender personeller Voraussetzungen  die durch den Landtag eingestellten Mittel für die Umsetzung des Natura 2000 Prozesses auch nur annähernd umzusetzen. Im zweistelligen Millionenbereich, 2013 allein fast 13. Mio. Euro, wurden dem Umsetzungsprozess entzogen und diese in den Landwirtschaftshaushalt u.a. für Investitionsförderung umgeleitet, das ist schon sehr makaber. Vor allem, wenn ich daran erinnern darf, dass bereits damals die Drohung eines Strafverletzungsverfahren im Raum stand und auch der Landesrechnungshof auf die Pflichtverletzung sehr deutlich aufmerksam gemacht hatte.

Darum kann und muss man dem vorliegenden Antrag zustimmen, und ich kann nur eindringlich darum bitten, vor allem die Berichtspflichten ernst zu nehmen, um damit auch auf eventuell erneut auftretende Probleme zeitnah reagieren zu können.

Eines steht für mich fest, diese Landesregierung und Herr Dr. Aeikens sind offensichtlich nicht in der Lage, diesen Prozess ordentlich zu führen, oder um ihre Worte zu gebrauchen: „Durchsteuern“ geht anders.

Da aber die gegenwärtige Arbeit der befristet eingestellten Kollegen im Landesverwaltungsamt und im Landesamt für Umweltschutz einer möglichen Verordnung nicht im Wege steht, hoffe ich auf eine gute fachliche Arbeit und darauf, dass es nach dem 13.03.2016 eine sinnvolle Lösung geben kann. Von den Koalitionsfraktionen erwarte ich, dass Sie zumindest die Punkte 2 bis 4 mittragen können, wie gesagt, Punkt 1 muss man dann neu verhandeln.