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André Lüderitz zu TOP 02: Artensterben stoppen – eine Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt

Zu Beginn, der Antrag macht auf ein erhebliches Defizit dieser Landesregierung aufmerksam, dass unterstütze ich, aber meine Hoffnung, dass er von dieser Landesregierung verstanden wird hält sich in Grenzen.

Ich könnte also kurz knapp sagen, alles richtig erkannt, wir stimmen zu und erwarten dass es umgesetzt wird. So einfach mache ich es Ihnen aber nicht.
Eigentlich geht  die Problematik zum Erhalt der biologischen Vielfalt auf die 5. Wahlperiode zurück, aber das möchte ich heute ausblenden und mich auf Aprilsitzung des Landtages 2012 beziehen. Der Ursprungsantrag kam ebenfalls von den GRÜNEN und wurde leider durch einen Alternativantrag der Koalition sehr weich gespült.

Aber schauen wir uns diesen Mehrheitsbeschluss doch mal etwas genauer an, er enthält  vier Vorgaben an die Landesregierung. Wie wurden diese Aufträge durch die Landesregierung umgesetzt? Leider nicht so, wie Sie es sich erhofft hatten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD.

Punkt 1 war, dass die Strategie „eine wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Handeln in Bereichen wie Bau und Verkehr, Bildung, Forst-, Land- und Wasserwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz bildet.“  Wie es damit bestellt ist, kann jeder in der vorliegenden Antragsbegründung nachlesen. Ich will hier nur noch das Stichwort  Natura 2000 Umsetzung hinzufügen. Letztlich ein Desaster.

Im 2. Punkt, erging die Aufgabe, die 214 Zielstellungen der Strategie durch einen Aktionsplan der Landesregierung zu untersetzen. Der wurde nach mehrfachen Terminverschiebungen auch 2013 vorgelegt und im Umweltausschuss im Oktober/November 2013 debattiert, übrigens wurde damals schon die unpräzise Schwerpunktsetzung und fehlende Abrechenbarkeit moniert. Geändert haben Sie bis heute nichts.

Der nächste Punkt des damaligen Beschlusses war die Aufforderung im Rahmen der Umsetzung der Strategie eine konkrete Vorhabenplanung für den Artenschutz, für die Sachsen-Anhalt besondere Verantwortung trägt, in dieser Wahlperiode zu erarbeiten und ein Moorschutzprogramm vorzulegen. Letzteres haben Sie noch im Juni 2012 kassiert, das sei für Sachsen-Anhalt nicht erforderlich, und die Artenschutzkonzepte finden wir nicht umsonst in der heutigen Vorlage, hier passierte auch nichts.

Wäre dann noch Punkt 4 ihres Beschlusses, wo es um die regelmäßige Berichterstattung in den Ausschüssen ging, zu Vorhabenplanung wie auch zur Fortschreibung der Strategie für biologische Vielfalt - auch da passierte nichts.

So richtig toll fand ich damals den letzen Satz in ihrer Begründung: „Der Landtag soll bei der Fortschreibung des Aktionsplanes der Landesregierung und der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden:“  Wie geduldig kann Papier sein und wie vergesslich sind regierungstragende Fraktionen.

Der Antrag brachte mich dazu, einmal wieder in diese Vorlagen und Berichte hineinzuschauen, das war lehrreich. Aber glauben Sie wirklich, dass diese Landesregierung zu einen umsteuern in der Lage sind? Ich habe erhebliche Zweifel.
Aber da ich Ihnen die Chance zum Umsteuern nicht verbauen will, habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem Antrag zu zustimmen. Vielleicht können Sie mehr als nur Durchsteuern, also nutzen die Möglichkeit, die Ihnen der Antrag bietet und nehmen sie Fahrt auf, um das Artensterben zu stoppen.