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André Lüderitz zu TOP 01: Klimaschutz in Sachsen-Anhalt

Ich will mit dem Entschließungsantrag beginnen, und zwar, weil er versucht zu retten, was noch irgend möglich ist. Er unternimmt den Versuch, den Zwischenbericht, der ja unmittelbar ansteht, dazu zu nutzen, dem Klimaschutzkonzept  aus 2010 Substanz und Inhalt zu geben. Das sehen wir genauso und stimmen dem zu.

Fakt bleibt, das alte Klimaschutzkonzept aus 2010, ist ein Sammelsurium vieler Einzelmaßnahmen, die man  in einen beliebigen Zusammenhang mit Klima, Energie, Ressourcenschonung oder Verminderung von Schadstoffausstoß bringen kann. In diesem Konzept wurde festgelegt, bis zum 31.12. 2015 einen Zwischenbericht zu geben. Es ist also, davon auszugehen, dass dieser gegenwärtig von der Landesregierung erarbeitet wird. Ich hoffe nur, dass die Landesregierung hier ambitionierter vorgeht, als Sie es bei der Beantwortung der 56 Fragen gemacht hat.
 
Da ich in diese Landesregierung da wenig Hoffnung setze, erwarte ich aber zumindest eine konkrete Analyse der bisherigen Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Die Schlussfolgerungen und Nachjustierung aus der Analyse, sollte man aber der neuen Landesregierung überlassen.

Was die Beantwortung der 56 Einzelfragen betrifft, so wird der aufmerksame Leser sehr schnell feststellen, so richtig mit Herzblut und Engagement stellt sich diese Landesregierung dem Klimaschutz nicht. Man hat eher das Gefühl, diese Aufgabe ist lästig und eigentlich nicht gewollt.
So wird die Handlungsebene in Sachsen-Anhalt, anders als im Bund, in erster Linie bei den Einzelinvestoren, Unternehmern und Bürgern gesehen. Ein eigener aktiver Beitrag und die aktive Einflussnahme werden eher zweitrangig gesehen.

Dies wird z. B. darin deutlich, dass jegliche Zielsetzungen für den eigenen Verantwortungsbereich weder für Investitionen, noch für
Sanierungen, noch bei der Verkehrsvermeidung oder Beschaffung sowie Energieeffizienz  fehlen. Man empfiehlt anderen, u.a. den Kommunen, Handlungsrichtlinien zu erarbeiten, aber im eigenen Bereich lässt man alles beim Alten. Alles, was mehr Aufwand erfordert, ist erst einmal per se schlecht für die Landeskasse. Eine ökologische Gesamtbilanz zu erstellen, das unterlässt man tunlichst. Klassisches Beispiel für solche klimaschädlichen Fehlentwicklungen ist das Vergabegesetz. Noch im Koalitionsvertrag hat man sich zu ökologischen Kriterien bekannt, herausgekommen ist ein Rudiment einer Kann-Bestimmung, weder ökologische Anforderungen noch Lebenszykluskosten werden berücksichtigt.

So richtig problematisch wird es, wenn man die Einzelfragen betrachtet, der große Bereich Wohnen, Stadtumbau, Raumordnung  enthält wenige bis keine konkreten Antworten. Beim Verkehr sieht es genauso trostlos aus, statt Verlagerung von der Straße auf die Schiene (übrigens auch im Koalitionsvertrag verankert) ist die Bilanz negativ, Gegenaktivitäten der Landesregierung bleiben Fehlanzeige. Statt auf Schiene zu setzen, kommt es zu Ausdünnung von Haltepunkten, zur Abbestellung von vier Strecken, zu Reduzierung und Auslaufen der Erdgasbusförderung, das Jobticket in der Landesverwaltung bleibt eine Nullnummer.

Zu Raumordnung und Landesplanung: Auch hier lässt sich die eine analoge Fehlmeldungsliste fortführen, selbst die spärlichen Festlegungen des Klimaschutzkonzeptes wurden fast alle auf die lange Bank geschoben. Nur zwei Stichworte dazu: Regionale Energiekonzepte und Management zum Wissenstransfer beim Bauen und Wohnen.

Etwas besser sieht es bei den Bereichen aus, die das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zu verantworten hat, allerdings auch hier bezieht sich das nur auf Dinge, die unmittelbar mit der  Landwirtschaft im Zusammenhang stehen  oder dem wasserwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sind.  Die gravierenden Probleme, die insbesondere ressortübergreifend zu lösen sind, wurden geschoben, z. B. Speicher (Frage 13), CO²-Einsparziele für Ressorts und Bereiche (39).
 
Etwas Positives zum Schluss, die LENA, bekanntermaßen bei uns und anderen nicht unumstritten, hat mit ihren Aktivitäten in den letzten beiden Jahren, zumindest beim Wissenstransfer und bei der Vermittlung von Beispielen, in unserem Land einiges bewirkt. Es ist ihr zu wünschen, dass sie mit ihrer Studie zu Effizienz- und Sparpotentialen, die 2016 vorliegen soll, noch wesentlich zur Verbesserung des Klimaschutzkonzeptes beitragen kann.  

Also stimmen Sie alle dem Entschließungsantrag zu und fordern sie die Landesregierung zu einem aktiven Beitrag zum Klimaschutz auf.