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Kerstin Eisenreich zu TOP 11: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt – Aussprache zur Großen Anfrage der SPD

Anrede

Mit der Großen Anfrage Abfallentsorgung greift die SPD-Fraktion ein Thema auf, dass nicht nur viele Menschen im Land bewegt, sondern uns im Landtag auch in dieser Legislatur in zahlreichen Debatten beschäftigt hat, und ich bin davon überzeugt: auch noch beschäftigen wird. Denn letztendlich trifft jede Neueinrichtung oder Erweiterung von Deponien die Menschen vor Ort und eben auf Kritik bis hin zur Ablehnung. Deshalb wird es unerlässlich sein, aus dem mit den Fragen und Antworten erfassten Status quo die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Wenn es um die Deponiekapazitäten geht, sind die Diskrepanzen zwischen dem, was Abfallentsorger prognostizieren und dem, was die Landesregierung berechnet, sehr deutlich. Und ja, das ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung: Das Land hat für die Entsorgungssicherheit zu sorgen und nimmt ihre Berechnungen anhand von Durchschnittswerten pro Jahr vor. Entsorgungsunternehmen dagegen gehen von Spitzen im Abfallaufkommen und potenziellem Wachstum von Abfallaufkommen aus, denn schließlich ist für sie der Abfall ein Wirtschaftsgut, mit dem Erträge zu erwirtschaften sind. Und da die Genehmigungsverfahren für eine Deponie vernünftigerweise lang sind, wollen diese natürlich vorbauen.

Allerdings wird das Ministerium mit seinen Aussagen kaum zu fassen sein. Im Abfallwirtschaftsplan wird davon gesprochen, dass es derzeit keine Bedarfe für neue Deponien gebe. Das Problem dabei: Der Abfallwirtschaftsplan unverbindlich. Gleichzeitig zieht sich die Ministerin bei Gesprächen vor Ort gerne auf diese Position zurück. In Antwort II/4 heißt es jedoch – ich zitiere-: Wie bereits der Abfallwirtschaftsplan 2011 enthält auch der Abfallwirtschaftsplan 2017 den Hinweis, dass die Planaussage „kein Deponiebedarf“ der Schaffung weiteren Deponievolumens nicht grundsätzlich entgegensteht. Im Falle der Beantragung einer neuen Deponie sind fundierte Darlegungen zum Nachweis des Bedarfes im Einzelfall erforderlich. – Zitat Ende

Damit bleibt die Deponiezulassung eine auf die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls ausgerichtete Abwägungsentscheidung der zuständigen Behörde. Damit werden die Kommunen als Genehmigungsbehörde für die Deponieklassen 0 und 1 defacto allein gelassen. Sie haben es sehr schwer, dem Ansinnen einer Deponieerrichtung etwas entgegenzusetzen.

Ich verstehe übrigens nicht, warum sich ein Deponiebetreiber durchsetzen kann, wenn vor Ort demokratisch gegen die Errichtung einer Deponie gestimmt wurde. Aus meiner Sicht ist hier das Gemeinwohl höher zu stellen als das wirtschaftliche Interesse Einzelner. Hier sollten die Gesetze ein demokratisches Moment vorsehen.

Außerdem fordern wir, dass bei der Beantragung zwingend Alternativen zu suchen und vorzuschlagen sind. Unsere bereits mehrfach geäußerte Kritik am Abfallwirtschaftsplan bleibt: Trotz der Möglichkeit, für bestimmte Einzelinhalte des Abfallwirtschaftsplanes verbindliche Erklärungen vorzunehmen, wird dies nicht getan. Dies geht aus der Beschlussrealisierung der Landesregierung Drs. 7/926 hervor.

Durchaus aufschlussreich sind die Antworten über Abfallaufkommen, Ex- und Importe sowie Kosten. Da sollte man sich noch manches im Detail genauer ansehen. Denn wenn es um die Kosten geht, sind letztendlich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Abfallgebühren belastet. Und dass die Kosten gestiegen sind – mit Schwankungen – ist deutlich erkennbar.

Aber insgesamt sind die Antworten der Landesregierung gewohnt schmallippig. Wo es unbequem werden könnte, werden Aussagen vermieden. Wenn wir uns aber die Proteste der Bevölkerung vor Ort, z.B. in Großörner und Roitzsch, ansehen, wo neue Deponien errichtet werden sollen, so sind Ausweichmanöver nicht die richtige Reaktion: Die Menschen brauchen Antworten von der Landesregierung. Auch deshalb ist es erforderlich, die Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes festzuschreiben.

Ein weiteres Problemfeld sind Privatdeponien. Denn sie sind nicht zu einem diskriminierungsfreien Zugang verpflichtet. Abfallentsorgung ist jedoch Daseinsvorsorge und muss sicherstellen, dass der entstandene Abfall auch entsorgt werden kann. Daher sollten wir auf öffentliche Träger wie die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH MDSE; Stadtwerke etc. setzen. Gleichzeitig sollten die Möglichkeiten der Weiternutzung von Deponien durch Errichtung einer Deponie auf Deponie an akzeptierten Standorten forciert werden. Auf diese Weise können neue Standorte vermieden werden.

Und eins dürfen wir angesichts der mehrfach hier geführten Debatten zu Müllimporten nicht vergessen: Wer Abfallkapazitäten über den eigenen Bedarf hinaus schafft, der zieht auf jeden Fall Müll von außen an. Hier bleiben wir bei unserer Kritik der europaweiten Müllverbringung. Müll, insbesondere jene Abfälle, die keiner speziellen Behandlung bedürfen, sollten dort entsorgt werden, wo sie entstehen. Hier muss Sachsen-Anhalt als Importland umsteuern. Das haben im Übrigen andere Länder uns voraus: China hat die Annahme von Müllimporten gestoppt.

Enttäuschend ist die Antwort zur Frage II/7 hinsichtlich der Deponiekapazitäten für die Verbringung von Klärschlammresten. Es wird darauf verwiesen, ich zitiere: Für den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung gewährt der Gesetzgeber größeren Anlagen Übergangszeiten bis 2029 bzw. 2032. Die Frist zur Beendigung dieser Verwertungsart liegt somit außerhalb des Planungszeitraumes dieses Abfallwirtschaftsplanes, so dass zunächst eine Fortführung der derzeitigen Entsorgungswege unterstellt wird. Zitat Ende. Wollen wir im Land erst abwarten, bis der Klärschlamm bis zum Hals steht? Hier hätte ich mehr Weitblick und die Absicht erwartet, an Lösungen zu arbeiten.

Doch letztendlich dürfen wir nicht vergessen: Eines der zentralen Probleme der industriellen Wohlstandsgesellschaft ist die Erzeugung von Abfall. Die damit zusammenhängenden Fragen der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung harren nach wie vor einer nachhaltigen Lösung. Denn die Entnahme und Nutzung von Ressourcen, die damit verbundenen Emissionen und die Entsorgung von Abfällen belasten die Umwelt und bergen gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung. Müllvermeidung auf allen Ebenen, im Kleinen wie im Großen, muss das Ziel sein und dazu müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das Recycling braucht viel mehr Anstrengungen, damit Ressourcen wieder nutzbar gemacht werden. Und schließlich sind wir bei allen neuen Entwicklungen von Materialien in der Pflicht, die Entsorgung gleich mitzudenken. Dies sind wir der Umwelt, den Menschen vor Ort und vor allem den zukünftigen Generationen schuldig.