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„Weichgespülte Variante und blauäugiger Versuch“

Die Fraktion DIE LINKE plädiert im Landtag gegen die Schließung eines Standortes der Rechtsmedizin

Mit den Stimmen von CDU und SPD hat sich der Landtag von zwei gleichwertigen Rechtsmedizinischen Standorten in Sachsen-Anhalt, die alle Leistungen erbringen, verabschiedet. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich zur jüngsten Landtagssitzung ausdrücklich dagegen aus – die Mehrheit stimmte jedoch für einen Alternativantrag, den unsere rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern als „weichgespülte Variante und blauäugigen Versuch mittels Außenstelle angeblich zwei Standorte der Rechtsmedizin in Halle und Magdeburg zu erhalten“ bezeichnete. Was nun tatsächlich geschieht, ist das Sterben auf Raten eines Standortes der Rechtsmedizin im Land, das sehenden Auges in Kauf genommen wird.

Schlimm genug, doch die Debatte brachte noch einen weiteren Knackpunkt mit sich. Die Landesregierung hat nichts anderes getan, als dem Parlament als Gesetzgeber in die Parade zu fahren. Bereits im letzten Jahr wurde im Landtag mehrheitlich beschlossen, beide Standorte der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt zu erhalten. „Doch weit gefehlt! Was bedeutet schon ein Beschluss des Landtages“, brachte es Eva von Angern etwas zynisch auf den Punkt.

Das dachte wohl auch die Landesregierung, allen voran Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Möllring. Die Rechtsmedizinischen Standorte müssten kostendeckend arbeiten - in einem eigenen Konzept führte die Landesregierung Kosten- und Defizitsenkungen für ihre geplanten strukturellen Veränderungen der Rechtsmedizinischen Standorte an. „Das Konzept führt keineswegs zu Kostensenkungen“, so Eva von Angern. Es sei illusorisch, dass die rechtsmedizinischen Institute kostendeckend arbeiten, vielmehr sei hier die öffentliche Hand in der Pflicht. „Für uns alle ist selbstverständlich, dass weder ein Gericht, noch eine Staatsanwaltschaft oder eine Polizeistation kostendeckend arbeitet.“

Mit dem kommenden Doppelhaushalt hätte grundsätzlich die Chance bestanden, die rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg in sicheres Fahrwasser zu bringen und sowohl den am Institut Arbeitenden als auch Lehrenden und Studierenden die Gewissheit zu geben, dass ihre Arbeit qualitativ hochwertig und für die Strafverfolgung und –ermittlung in Sachsen-Anhalt unentbehrlich ist. Chance vertan, auch wenn zumindest an den Gewaltschutzambulanzen festgehalten werden soll.