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Das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine und die Folgen

Unsere Fachexperten für Landwirtschaft trafen den halleschen Zoodirektor Andreas Jacob

Im Januar 2014 brachte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der die Mitwirkung und das Klagerecht von anerkannten Tierschutzvereinen zur Wahrung und Durchsetzung von bewährten Standards und Zielen des Tierschutzes regeln soll. Seit Jahren spricht sich DIE LINKE prinzipiell für ein Klage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzorganisationen aus, mit dem Gesetzentwurf wurde zudem ein Wahlversprechen für die laufende Legislatur eingelöst. Das Klagerecht, wenn es Anzeichen gibt, dass bestehende Gesetze nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden oder Behörden untätig bleiben, wo schnelles Handeln dringend geboten wäre, ist ein wichtiger aber nur ein Bestandteil des Gesetzentwurfes. Vielmehr geht es auch um Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzorganisationen, denn „in dem Maße wie Mitwirkungs- und Informationsrechte garantiert werden, dürfte es auch mit einer prophezeiten Klageflut nicht so extrem werden“, so unser landwirtschaftspolitischer Sprecher Hans-Jörg Krause.

Natürlich war spätestens mit Beginn der Ausschusssitzungen klar, dass mit einer breiten öffentlichen Diskussion zu rechnen ist. Ausgehend nicht nur von Landwirten und Interessensvertretungen der Landwirtschaft, vielmehr auch von Schlachtbetrieben, dem Jagdwesen, Zirkussen, Speditionen mit Ausrichtung auf Lebendviehtransporte oder auch Zoologischen Gärten. Der Gesprächsbedarf unterschiedlichster Institutionen führte Hans-Jörg Krause, unseren Referenten für Landwirtschaft Bernd Krause, Fraktionsgeschäftsführer Rüdiger Ettingshausen und die hallesche Stadträtin der LINKEN Katja Müller kürzlich in den Bergzoo nach Halle. Im Gespräch mit dem Zoodirektor und Geschäftsführer Andreas Jacob wurden Anliegen und Folgen des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine ausführlich diskutiert.

Das Klage- und Mitwirkungsrecht für einheimische Tierschutzverbände sehe man aufgrund regelmäßigen Austauschs unproblematisch, so Andreas Jacob. Skeptisch sei man eher bei überregionalen Tierschutzorganisationen, die die Situation vor Ort schlecht einschätzen können, fügte er hinzu. Der Zoodirektor verwies zudem auf geltende Haltungsnormativen für Säugetiere, die nicht nur der hallesche Zoo unbedingt einzuhalten habe. Positiv bewertete er aus seiner Sicht die Regelung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz, wo Zoos als wissenschaftliche Einrichtungen von diesem ausgenommen seien.

Auch wenn der Tierschutz innerhalb der Landwirtschaft mit dem Verbandsklagerecht besonders in den Fokus rücken soll, dürfen die Folgen für die Zoos nicht negiert werden, räumte Hans-Jörg Krause ein. Eine öffentliche Anhörung zum Verbandsklagerecht, am 10. September im Magdeburger Landtag, wird Vertretern unterschiedlichster Organisationen und Institutionen darüber hinaus die Möglichkeit geben, zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu diskutieren. Dort lässt sich womöglich noch ein weiteres Problem ansprechen, das Zoodirektor Andreas Jacob benannte: In Sachsen-Anhalt sei die ministeriale Zuständigkeit für die Zoologischen Gärten verwaschen, das sei ein Mangel, sagte er.