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Die Landtagssitzung vom 18. und 19. Juni 2009 im Überblick

 

Eine kurze Vorbemerkung: Bei einer umfangreichen Tagesordnung wird selbst eine Übersicht zur Landtagssitzung recht umfangreich, vielleicht sogar unhandlich. Deshalb sollen im folgenden – in der Reihenfolge des tatsächlichen Ablaufs - nur in sehr knapper Form der jeweilige Gegenstand und das Beratungsergebnis dargestellt werden. Es erfolgt zudem eine Konzentration auf die aus Sicht der Redaktion wichtigsten Tagesordnungspunkte. Eigenständige Anträge der LINKEN finden hier keine Berücksichtigung, sie werden gesondert vorgestellt.

Einen vollständigen Überblick zu den Beratungsergebnissen bietet wie immer die kommentierte Tagesordnung auf der Seite des Landtags. Die Verlinkung des jeweiligen Tagesordnungspunktes verweist im übrigen in der Regel auf genau diese Seiten.
Hier sind auch alle Originalredebeiträge als Videoclip zugänglich, der Verweis auf das jeweilig Redemanuskript liefert oft eine etwas abweichende Darstellung, es gilt in jedem Falle das gesprochene Wort. 

Die Sitzung beginnt mit einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thema: „Perspektiven zukünftiger Haushaltspolitik“. Der Ministerpräsident geht u.a. auf die Verankerung einer so genannten Schuldenbremse im Grundgesetz ein, dazu bemerkt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Wulf Gallert (s. Redemanuskript): „Eine wirkliche Konsolidierung des Landeshaushaltes bringen weder eine Schuldenbremse noch die schwarz-gelben Steuersenkungspläne. Eine sozial gerechte Konsolidierung des Landeshaushaltes setzt eine vernünftige Steuerpolitik des Bundes voraus, für die sich das Land einsetzen kann: für eine Vermögensabgabe, für eine vernünftige Einkommensbesteuerung, für eine effektive Gewinn- und Kapitalbesteuerung und eine Börsenumsatzsteuer.“
Bemerkenswert ist der Auftritt der Vorsitzenden der SPD-Fraktion Katrin Budde, er hinterlässt den Eindruck einer annähernd lupenreinen Oppositionsrede, die fast vergessen lässt, dass die SPD Koalitionspartnerin der CDU ist und als solche den Ministerpräsidenten mit trägt. 

In Folge eines Urteils des Landesverfassungsgerichts muss der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes (Drs. 5/1853) in – nun abschließender – Beratung behandelt werden. Die großen Emotionen zum Thema flammen nicht erneut auf, der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird gefolgt, ein Änderungsantrag der LINKEN wird abgelehnt, der Entschließungsantrag der LINKEN findet in abgeänderter Form Mehrheiten. Das Land hat wieder ein geltendes Nichtraucherschutzgesetz, diesmal vielleicht sogar eines mit Bestand.

Das Gedenkstättenstiftungsgesetz hatte seinerzeit für viel Unruhe gesorgt. CDU, SPD und FDP beschlossen, alle Landtagsabgeordneten aus dem Stiftungsrat abzuziehen. Eigentlich ging es nur um die Abgeordnete Gudrun Tiedge / DIE LINKE, man sprach auch von einer „LEX Tiedge“. Nun will die FDP einen „Heilungsversuch“ vornehmen und legt den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2015) vor. Der Landtag soll erneut aus jeder Fraktion ein Mitglied in den Stiftungsrat entsenden. Dazu der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Wulf Gallert (s. Redemanuskript): „Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab, denn die Probleme der Gedenkstättenstiftung in Sachsen-Anhalt liegen weitaus tiefer und haben relativ wenig mit der Entsendung von Abgeordneten aus den Fraktionen zu tun, sondern mit seiner Gesamtkonstruktion. Das zentrale Problem ist und bleibt aus unserer Sicht, dass es bis heute offensichtlich nicht gelungen ist, maßgebliche Vertreter der Opferverbände aus der Zeit 1933 bis 1945 in die Gremien der Stiftung zu integrieren. Eine der dafür maßgeblichen Ursachen ist die Bestimmung, dass die Mitglieder der Stiftungsbeiräte einer Überprüfung auf Stasimitarbeit unterzogen werden sollen.“
Der Gesetzentwurf wird in den Innenausschuss des Landtages überwiesen.

Nur eine Landtagssitzung später übt die Koalition den Nachtrab, sie legt den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2016) vor. Da man sich wohl schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der LINKEN alles Notwendige gesagt hatte, geht der Tagesordnungspunkt ohne Debatte über die Bühne. In einer Pressemitteilung vermerkt Stefan Gebhardt / DIE LINKE, dass nun wohl tatsächlich Hoffnung auf ein eigenständiges Bibliotheksgesetz des Landes bestünde.
Der Gesetzentwurf wird in die Ausschüsse überwiesen, von allen Fraktionen.

Die Landesregierung präsentiert den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2017), es geht u.a. um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Recht unzufrieden mit dem Entwurf ist Guido Henke / DIELINKE (s. Redemanuskript): „Die lange Vorlaufzeit ist nicht ausreichend genutzt worden. Ein formaler Änderungsbedarf liegt vor, der Entwurf selbst ist unvollständig und handwerklich mangelhaft. Er ist in den Beratungen der Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr (federführend), Inneres und Wirtschaft und Arbeit nachzubessern.“
Die Ausschussüberweisung erfolgt einstimmig.

Mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 5/2018) will die Landesregierung die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen neu regeln, was wohl auch dringend erforderlich ist. Der Innenminister erläutert, zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs sei es, den Finanzausgleich in Abkehr von der bisherigen Berechnung der FAG-Masse über die Festsetzung einer Verbundquote auf eine aufgabenbezogene, am Bedarf ausgerichtete und damit von der Leistungskraft des Landes unabhängige Ermittlung der Finanzausgleichsmasse umzustellen. Die Begeisterung des Ministers kann Gerald Grünert / DIE LINKE (s. Redemanuskript) nicht so recht teilen: „Auch blendet der vorliegende Entwurf bereits auf fast Null gesetzte freiwillige Leistungen bei der Bestimmung der nötigen Finanzmasse völlig aus. Es wird also weiterhin möglich sein, Standards und Aufgabenkosten zu erhöhen und gleichzeitig die Kommunalfinanzen zu kürzen. Eine signifikante Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen ist vor diesem Hintergrund eher Fiktion als umsetzbar.“
Auch dieser Gesetzentwurf wird einmütig in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Da eine gesetzliche Regelung bislang fehlt, legt die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt (Drs. 5/2019) vor. Eva von Angern / DIE LINKE (s. Redemanuskript) betont, die Notwendigkeit des Gesetzes sei eine Folge der Föderalismusreform und stellt fest: „Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht für die Untersuchungshaft kein Sondergesetz gefordert. Trotzdem halte ich aufgrund der Sondersituation, in der sich die U-Häftlinge befinden, ein solches Sondergesetz für sinnvoll: U-Häftlinge gelten als unschuldig. Die U-Haft dient vor allem der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Strafe.“ Entscheidend sei die Frage, ob sich das Gesetz an der Unschuldsvermutung orientiere.
Dies wird abschließend im Rechtsausschuss zu klären sein, wohin das Gesetz einstimmig überwiesen wird.

Der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 (Drs. 5/2020) wird ebenfalls von der Landesregierung vorgelegt. Der Finanzminister betont, es gehe um die regelmäßige Anpassung der Besoldung, eine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung sei nicht vorgesehen. Weitestgehende Zustimmung signalisiert Dr. Helga Paschke / DIE LINKE (s. Redemanuskript): „Ziel sollte es sein, dass wir versuchen, eine deckungsgleiche Anpassung hinzubekommen. Das haben wir in all den Jahren immer nicht hinbekommen. Beamte standen immer hintenan, wenngleich die öffentliche Meinung diesbezüglich ein ganz anderes Bild vermittelt. Aber wenn man an die unteren Besoldungsgruppen denkt, dann ist es tatsächlich ein Problem.“
Einer Überweisung in die zuständigen Ausschüsse stimmen alles Abgeordneten zu. 

Der zweite Beratungstag beginnt mit einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte zum Thema Folgen der Arcandor-Insolvenz für die Beschäftigten und die Entwicklung der Innenstädte. In der Begründung heißt es, die Warenhäuser in Magdeburg und Dessau seien wichtige Standorte des innerstädtischen Handels, ihr Verlust hätte gravierende Folgen auch für den Handel insgesamt. Das Quelle Call-Center sei mit seinen rund 800 Mitarbeitern einer der wichtigsten Arbeitgeber in Magdeburg. Das Insolvenzverfahren müsse genutzt werden, möglichst vielen Beschäftigten neue Perspektiven zu eröffnen und den Bestand der erfolgreich geführten Warenhäuser in Dessau und Magdeburg zu sichern. Edeltraud Rogée /DIE LINKE (s. Redemanuskript) fragt, warum die Gefahr nicht früher erkannt wurde, die Pleite sei lange absehbar gewesen. Zu möglichen Unterstützungen betont sie: „Die Betriebsräte haben darum gebeten, dass der Landtag und die Landesregierung die Unternehmensteile, wenn notwendig, finanziell unterstützen. Dazu fordern wir, dass zuerst die Eigentümer sowie die Nutznießer der Gewinne aus den Immobilienverkäufen und aus den überhöhten Mieteinnahmen ihrer Verantwortung nachkommen und sich mit ihrem Vermögen an dem Erhalt der Karstadt-Häuser und der Quelle GmbH beteiligen.“
Beschlussfassungen erfolgen bei einer Aktuellen Debatte nicht.

Zwei Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Änderung umweltrechtlicher Rechtsvorschriften (Drs. 5/1972) und zur Änderung des Wassergesetzes (Drs. 5/2021) werden im Paket verhandelt. Die FDP legt einen Änderungsantrag zum Wassergesetz (Drs. 5/2045) vor. André Lüderitz /DIE LINKE (s. Redemanuskript) kritisiert: „Umweltrecht in Sachsen-Anhalt darf nur so minimal wirken, wie es durch Bund oder EU vorgegeben wird, Gestaltungsspielraum gibt es immer nur nach unten, keinesfalls jedoch im Interesse von Nachhaltigkeit, zumindest von Ökologie und Sozialem.“ Und er fährt fort: „Nun zur fünften Änderung des Wassergesetzes. Werte Kollegen Fachpolitiker der Koalition, das ist eine glatte Bankrotterklärung, die Umstellung auf den modifizierten Flächenmassstab war ein Irrweg.“ Der Gesetzentwurf sei mit der heißen Nadel gestrickt, so manche Masche sitze nicht so richtig. Da werde es in den Ausschüssen noch viel Arbeit geben.
Einer Ausschussüberweisung stimmen alle Fraktionen zu.

Zur abschließenden Beratung liegt der Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor, ein Entwurf der LINKEN (Drs. 5/1931) und einer der Landesregierung (Drs. 5/1938). Es geht um die Schülerbeförderung, genauer gesagt, um deren Finanzierung. Der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 5/2025) liegt der Regierungsentwurf zugrunde, vorgeschlagen wird eine Eigenbeteiligung von 100 Euro im Jahr für Schülerinnen der Sekundarstufe II. Jutta Fiedler / DIE LINKE (s. Redemanuskript) verweist darauf, dass ihre Fraktion seit Jahren für eine Entlastung in diesem Bereich gestritten habe. Und sie erkennt an, dass die vorgeschlagene Regelung Sachsen-Anhalt beim Thema kostengünstiger Schülerbeförderung immerhin an einen bundesweiten Spitzenplatz bringe. Allerdings: „Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung wäre unsere Forderung nach vollständiger Kostenbefreiung finanzierbar gewesen, zumal von deutlichen Effizienzgewinnen bei den Beförderungskosten durch den dramatischen Rückgang der Schülerzahlen (also der zu Befördernden) in den letzten Jahren und dennoch gleich gebliebenen Zuweisungen des Landes ausgegangen werden kann.“
Aus diesem Grunde enthält sich DIE LINKE der Stimme, das Gesetz wird mehrheitlich beschlossen und kann zu Schuljahresbeginn in Kraft treten.

CDU und SPD sorgen sich um die Sicherung der Ausbildung auch in der Krise (Drs. 5/2011). Die Landesregierung soll im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit über die aktuelle Situation und die Perspektiven auf dem Ausbildungsmarkt Sachsen-Anhalt berichten. Edeltraud Rogée / DIE LINKE (s. Redemanuskript) betont: „Es ist wichtig, dass in den Unternehmen alles getan wird, die Ausbildung zu Ende zu führen. Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise darf nicht dazu genutzt werden, um Schutzbestimmungen für die Auszubildenden abzubauen. Alle ausbildenden Betriebe müssen das Berufsbildungsgesetz sowie die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unbedingt einhalten und die Arbeitsstättenverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften … achten. Die Unternehmen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Sicherung des eigenen Fachkräftepotenzials in der Verantwortung, ihre Auszubildenden zu übernehmen.“
Der Antrag wird in schöner Einmütigkeit angenommen.

Ein Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie (Drs. 5/2013) ist eine Forderung der FDP, die Landesregierung soll den im Bundesrat eingebrachten Antrag Bayerns auf eine schnellstmögliche Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Dienstleistungen im Gaststättengewerbe sowie für Beherbergungen in Hotels unterstützen.
Der Antrag wird zusammen mit einem Änderungsantrag der LINKEN (Drs. 5/2049) in die Ausschüsse überwiesen.

 

Eigene parlamentarische Initiativen der Fraktion der LINKEN in der Reihenfolge der Tagesordnung

 

TOP 19: Perspektivische Wirtschaftspolitik - wirksam und nachhaltig
(Drs. 5/2008

Der Antrag geht von einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Lage aus, der Druck auf die Förderung der Technologie- und Produktionsstandorte in Sachsen-Anhalt werde sich weiter erhöhen. Und weiter heißt es in der Begründung: „Die einbringende Fraktion hält es für erforderlich, mit einem langfristigen Förderszenario den wachsenden Anforderungen der kommenden Jahre zu begegnen. … Die Förderpolitik ist umzustellen, die bisher dominierenden Angebotsorientierungen sind durch Ressort- und Programmvorgaben zu ersetzen.“ Dr. Frank Thiel /DIE LINKE (s. Redemanuskript) erklärt: „Das Anliegen des Antrags beschränkt sich auf drei wesentliche Punkte: Erstens gab es in der letzten Zeit im politischen Raum Debatten über die Frage: Müssen wir die Förderkonditionen des Landes anpassen und, wenn ja, wie? Zweitens. Wir befinden uns in der Halbzeit der EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013. Die Frage war vor länger Zeit zum Thema Schulbauförderung: Wie ist eigentlich das Land und wie sind die Regionen auf die veränderten Bedingungen der EU-Strukturfondsförderung eingestellt und welche Maßnahmen haben sie konkret abgeleitet? Drittens. Wenn es denn notwendig wäre, das Förderszenario zu justieren, dann wäre das eigentlich ein geeigneter Gegenstand für die Beratungen über den Doppelhaushalt 2010/2011. … Wir sind der Auffassung, dass eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung das ist, was Sachsen-Anhalt braucht, anstatt in einem Subventionswettlauf anderen hinterher zu rennen.“
Der Antrag wird in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen, lediglich die FDP lehnt dies ab. 

TOP 20: Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt
(Drs. 5/2009

Mit dem Antrag weist DIE LINKE darauf hin, dass laut Richtlinie Hindernisse, die die Entwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungstätigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten behindern oder bremsen, beseitigt werden. In der Antragseinbringung betont Dr. Frank Thiel / DIE LINKE (s. Redemanuskript): „Wir haben uns insbesondere für die Einbringung dieses Antrages entschieden, weil in der letzten Sitzung des Europaausschusses festgestellt worden ist, dass die Kommunen momentan nicht hinreichend über die Umsetzung der Richtlinie und vor allem über die Anforderungen in ihrem Bereich informiert sind. Ein genauso wichtiges Thema ist die Frage des Datenschutzes. Hierbei sollte zumindest sichergestellt werden, dass die Regelungen tatsächlich entsprechend den Datenschutzrichtlinien umgesetzt werden. Wir sehen noch einen erheblichen Bedarf hinsichtlich der Prüfung, inwieweit das tatsächlich passiert.“ Der Wirtschaftsminister erklärt, niemand brauche zu befürchten, dass Sachsen-Anhalt die Dienstleistungsrichtlinie nicht entsprechend umsetzen werde.
Die anderen Fraktionen sind der Auffassung, des Antrages bedürfe es nicht, und so wird er abgelehnt. 

TOP 21: Neuorganisation der Arbeitsverwaltung an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren
(Drs. 5/2004)
 

Es geht in dem Antrag um die bislang unklare Zukunft der Arbeitsverwaltung, seine Begründung verweist auf Folgendes: „Der Streit innerhalb der großen Koalition zur Zukunft der Arbeitsvermittlung brachte bisher keine Entscheidung. Ein Kompromissvorschlag von Bundesarbeitsminister Scholz und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Rüttgers wurde abgelehnt. Keine Entscheidung zu treffen bedeutet, dass nach 2010 fast alle Kreise zur getrennten Aufgabenwahrnehmung übergehen müssen. Das Prinzip der Betreuung von Arbeits­suchenden „aus einer Hand“ würde endgültig aufgegeben. Damit wäre die wichtigste Motivation des Zusammenführens von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe weg.“ Sabine Dirlich / DIE LINKE (s. Redemanuskript) unterstreicht, es gehe in erster Linie um die Betroffenen und umreißt Grundsätze für die Organisation der Arbeitsverwaltung: „Das ist erstens das Prinzip aus einer Hand. Wir müssen dafür sorgen, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung ausgeschlossen wird. Wir brauchen zweitens Transparenz und sollten Beiräte verbindlich installieren. Es hat dazu im Gesetz entsprechende Ansatzpunkte gegeben, aber der Einfluss der Trägerversammlung ist eingeschränkt. Vor allem die Betroffenen sind außen vor. Beiräte brauchen echte Mitbestimmungsrechte. … Wir wollen drittens, dass die Einräumigkeit der Verwaltung beachtet und hergestellt wird und dass die Ergebnisse der Kreisgebietsreformen beachtet werden. Wir wollen natürlich auch den Bund nicht aus seiner Finanzverantwortung entlassen. Das ist unser vierter Grundsatz.“
Eine Ausschussüberweisung wird von CDU, SPD und FDP ebenso abgelehnt, wie der Antrag selbst. 

TOP 22: Hochschulberichterstattung in Sachsen-Anhalt
(Drs. 5/2005)

„Eine vergleichende Analyse des sachsen-anhaltischen Hochschulsystems über seine zeitliche Entwicklung ist derzeit nur in wenigen Ansätzen möglich. Die vorliegenden statistischen Daten können das gewachsene Informationsbedürfnis von Politik und Gesellschaft über das Hochschulwesen nur unzureichend befriedigen. Eine wissen­schaftlich fundierte, indikatorgestützte Hochschulberichterstattung kann, so zeigen es die Bemühungen um eine nationale Bildungsberichterstattung, eine gute Basis für eine konzentrierte Analyse der Entwicklung des Hochschulsystems, seiner Leis­tungsfähigkeit und seiner Problemlagen liefern. Ein landesspezifischer Hochschulbe­richt kann so den Einstieg in ein landesweites Bildungsmonitoring ermöglichen und die bundesweiten Bemühungen um ein solches unterstützen.“ So ist es in der Begründung zum Antrag formuliert. Hendrik Lange / DIE LINKE (s. Redemanuskript) benennt das Anliegen so: „Wir wollen der Politik durch die Schaffung eines unabhängigen Berichtswesens die sachliche Grundlage für ihr Handeln erweitern. … Was wir brauchen, ist der unabhängige wissenschaftliche Blick von außen, das Zusammenfassen von Kennzahlen zu Indikatoren und die kritische wissenschaftliche Fragestellung. Ein wesentlicher Anspruch an einen solchen Hochschulbericht muss die Erkennbarkeit von Veränderungen im Laufe der Zeit und eine Analyse der Ursachen für diese Veränderungen sein. Und ein solcher Bericht kann auch das Leistungsvermögen des Hochschulsystems darstellen und ist eigentlich unverzichtbar bei der Erfolgsbewertung in der von Ihnen begonnen Outputsteuerung durch Zielvereinbarungen und Budgetierung.“
Der Kultusminister wirbt dafür, dass Berichtswesen eher ab- als aufzubauen und überlegt, ob der der finanzielle Aufwand und die erforderliche Arbeit in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stünden.
Der Antrag findet keine Zustimmung, auch eine Ausschussüberweisung wird abgelehnt. 

TOP 23: Landeskonzept für eine nachhaltige Holznutzung
(Drs. 5/2006)

Die Landesregierung soll ein Konzept zur energetischen und stofflichen Nutzung von Holz unter Einhaltung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bis zu den Haushaltsverhandlungen 2010/2011 vorlegen, so der Antrag. Harry Czeke / DIE LINKE (s. Redemanuskript) verweist auf den europäischen Aspekt: „Mit dem EU-Forstaktionsplan versucht die EU-Kommission die Forstpolitik ihrer Mitgliedstaaten zu koordinieren bzw. gewisse Normen zu setzen. Dies kann sie nur in einem appellierenden Rahmen, da die Kompetenz in der Forstpolitik bei den Mitgliedstaaten und in der Bundesrepublik bei den Bundesländern liegt. … Zunächst … muss Sachsen-Anhalt ein Konzept erstellen, weil es in der Länderhoheit liegt, wie der EU-Forstaktionsplan umgesetzt wird, wie weit die Ziele und Schwerpunkte im Land übereinstimmen und wie die Maßnahmen des Landes mit den Schlüsselaktionen des EU-Forstaktionsplanes korrespondieren.“ Die FDP (Drs. 5/2044) legt einen Alternativantrag vor, der statt eines Konzeptes eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss fordert, die Koalition (Drs. 5/2047) tut genau dasselbe.
Der Antrag wird abgelehnt, angenommen wird der Alternativantrag von CDU und SPD.

TOP 24: Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit beim Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus
(Drs. 5/2007)

In der Begründung zum Antrag heißt es: „Die Zusammenarbeit staatlicher Institutionen und Behörden über die Grenzen von Bundesländern hinweg, verläuft eher noch unzureichend. Einer vorhandenen bundesweiten Vernetzung von rechtsextremen Strukturen kann nicht konsequent begegnet werden, wenn die Arbeit der zuständigen Behörden an den Ländergrenzen endet.“ Genau diesem Problem will der Antrag begegnen. Gudrun Tiedge / DIE LINKE (s. Redemanuskript) dazu: „Die länderübergreifende Zusammenarbeit von staatlichen Institutionen verlief und verläuft eher mangelhaft. Es ist hierbei festzustellen, dass einer bundesweiten Vernetzung von Neonazis nicht konsequent begegnet werden kann, wenn die Arbeit der zuständigen Behörden an den Ländergrenzen endet. Ideologien und Aktivitäten machen nun mal nicht vor Ländergrenzen halt. … Ziel unseres Antrages ist es, die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und der angrenzenden Bundesländer aufzufordern, sich zu Ihrer gemeinsamen Verantwortung im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu bekennen. Dabei ist es erforderlich, dass Polizei, Ordnungsbehörden und Verfassungsschutz der benachbarten Länder eng miteinander kooperieren und kommunizieren.“
Die Koalition legt einen Änderungsantrag (Drs. 5/2048) vor, der – wie könnte es wohl anders sein – eine Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss fordert …
Der Antrag der LINKEN wird durch den Änderungsantrag mit neuem Inhalt versehen oder besser gesagt verwässert, der so geänderte Antrag findet Zustimmung bei CDU, SPD und FDP, DIE LINKE enthält sich. 

TOP 25: Tätigkeitsbericht der Integrationsbeauftragten der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt
(Drs. 5/2010)

Der Landtag soll gemäß dem Antrag die Landesregierung auffordern, ihre Integrationsbeauftragte zu beauftragen, einen Tätigkeitsbericht über ihre bisher geleistete Integrationsarbeit zu erstellen. Und begründet wird dies wie folgt: „Mit der Stellenneubesetzung im Jahr 2007 wurden ebenfalls das Tätigkeitsprofil sowie die Aufgabenfelder der Beauftragten erweitert; aus dem Ausländerbeauftragten wurde somit die Integrationsbeauftragte der Landesregierung. Nach fast zweijähriger Tätigkeit ist es jetzt geboten, das Parlament aktuell über die geleistete Tätigkeit zu informieren.“ Dolores Rente / DIE LINKE (s. Redemanuskript) verweist auf den Bericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung: „Dieser besagt u. a., dass sich die Lebenssituation der rund 15 Millionen MigrantInnen in Deutschland in den vergangenen Jahren kaum verbessert hat. Zuwanderer seien doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen wie die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote lag demnach 2007 bei insgesamt 10,1 Prozent, unter MigrantInnen hingegen bei 20,3 Prozent.“ Und sie schlussfolgert: „DIE LINKE bleibt dabei: Integration zeichnet sich durch die gleichberechtigte Teilhabe aller am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben aus. Integration bedeutet Teilhabe an Wahlen und anderen gesellschaftlichen Prozessen. Voraussetzung ist eine radikale Vereinfachung und Erleichterung des Einbürgerungsverfahrens. Darüber hinaus ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse unabdingbar.“
Der Innenminister erklärt, der Bericht sei bereits in Arbeit, des Antrages hätte es nicht bedurft.
Da bleibt dann auch nicht mehr viel zu sagen, der Antrag wird bei Enthaltung der FDP von der Koalition abgelehnt.

 

DIE LINKE zu parlamentarischen Initiativen anderer Fraktionen und der Landesregierung

 

TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes
(Drs. 5/1853, Drs. 5/2023)

Hier legt DIE LINKE einen Änderungsantrag (Drs. 5/2036) sowie einen Entschließungsantrag (Drs. 5/2037)vor. Der Änderungsantrag soll generell die Einrichtung von gesonderten Räumen für Raucher ermöglichen, um eine Gleichbehandlung von allen Raucherinnen und Rauchern, die durch das Gesetz betroffen sind, zu sichern. Mit dem Entschließungsantrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes in Arbeitsstätten einzusetzen - Nichtraucherschutz soll bundesweit einheitlich in allen Arbeitsstätten Vorrang haben. Das gilt auch für Arbeitsplätze in der Gastronomie und in Bereichen, in denen Raucherinnen und Raucher als Kunden oder Patienten auftreten. Dr. Detlef Eckert / DIE LINKE (s. Redemanuskript) bemerkt dazu: „Eine einfache Ausnahmeregelung, wie im Änderungsantrag der LINKEN vorgeschlagen, würde dem Nichtraucherschutz gerecht werden: In allen Gebäuden und Einrichtungen, in denen das Rauchen verboten ist, kann ein Raucherraum eingerichtet werden, der entsprechend abgetrennt und ausgestattet ist. Ist das vom zuständigen Träger der Einrichtung bzw. vom Inhaber nicht gewollt, müssen die Raucher eben im Freien rauchen. Es ist doch nicht nachvollziehbar, warum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien Raucherräume eingerichtet werden dürfen und für Krankenschwestern, Pflegerinnen und andere eben nicht. Dabei liegt die Betonung auf „dürfen" und nicht auf „müssen".“ Und weiter, zum Entschließungsantrag: „Wir schließen uns hier der Position der Bundesärztekammer an, die zu einem Vorstoß der Grünen, den Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie gesetzlich zu verankern, erklärte: „Die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung für Betriebe mit Publikumsverkehr widerspricht den Anforderungen eines umfassenden Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten. Vor allem die Mitarbeiter in der Gastronomie sind viel stärker als andere Arbeitnehmer den Schadstoffen des Tabakrauches ausgesetzt. Deshalb darf es hier keine Ausnahmeregelung geben.““
Der Änderungsantrag findet keine Zustimmung, der Entschließungsantrag wird in leicht veränderter Form angenommen. 

TOP 28: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie
(Drs. 5/2013)

Der Änderungsantrag der LINKEN (Drs. 5/2049) zielt auf eine Erweiterung des Anliegens der FDP. Sie wird in der Begründung so umrissen: „Eine Reduzierung der Mehrwertsteuersätze entsprechend des Beschlusses der Finanzminister der Europäischen Union vom 10. März 2009 für arbeitsintensive Dienstleistungen und die Gastronomie wäre in der Wirtschaftskrise aber auch darüber hinaus eine wichtige Maßnahme, um den Bedarf an Dienstleistungen zu steigern. Allerdings ist ein weiterer Steuerausfall gegenwärtig kaum kompensierbar. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die nach jüngsten Berechnungen bis zu 16 Mrd. € Mehreinnahmen führen könnte, ist deshalb eine Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlüsse der EU-Finanzminister.“ Und Dr. Angelika Klein / DIE LINKE (s. Redemanuskript) fügt erläuternd hinzu: „Wir haben natürlich – und darauf geht unser Änderungsantrag ein – bei einer Absenkung der Mehrwertsteuer ein Problem. Es wird zu den jetzt schon prognostizierten Steuerausfällen weitere Steuerausfälle geben. Bundesweit muss mit 3,8 Mrd. € bei arbeitsintensiven Dienstleistungen und rund 4,5 Mrd. €  - davon 800 Mio. € in der Hotellerie und 3,7 Mrd. € im Bereich des Gaststättenwesens gerechnet werden. Eine Möglichkeit, diesen Steuersausfällen zu begegnen, ist die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und diese würde, wenn wir auf dem unteren Level bleiben, rund 16 Mrd. € bringen. Damit könnte problemlos eine Absenkung der Mehrwertsteuer in ausgewählten Bereichen gegenfinanziert werden. Entlastet würden kleinere Unternehmen und es gäbe vielleicht die Chance, die Binnennachfrage anzukurbeln.“
Der Antrag selbst wie auch der Änderungsantrag werden in die Ausschüsse überwiesen.
 

Die Positionen der Fraktion zu parlamentarischen Initiativen anderer Fraktionen bzw. der Landesregierung können jeweils in den Redebeiträgen der Abgeordneten auf der Homepage der Fraktion nachgelesen werden:

Und hier: das offizielles Wortprotokoll des Landtages

 

Aktuelles aus der Fraktion der LINKEN

 

Pressemitteilungen

Auf der Homepage der Fraktion sind die alle


Leitbild zur räumlichen Gliederung der Öffentlichen Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt

Die in der Broschüre angekündigte Homepage ist nun ebenfalls zugänglich, die Seite soll zum Informations- und Diskussionsportal in Sachen Landesentwicklungsplanung entwickelt werden.:

http://www.sachsen-anhalt-liebenswert.de/
 

DIE LINKE im Bildungskonvent

Informationen sind hier zu finden: http://www.bildungskonvent-dielinke.de/

 

Aktuelle Termine und Veranstaltungshinweise

 

In der plenumsfreien Zeit findet an jedem Dienstag um 10.00 Uhr eine Fraktionszusammenkunft der anwesenden Abgeordneten und MitarbeiterInnen statt.

Der nächste reguläre Fraktionstag mit Arbeitskreisen und Fraktionssitzung findet - trotz plenumsfreier Zeit - am 11. August 2009 statt, am 17. und 18. August 2009 führt die Fraktion ihre Sommerklausur durch.
 

Weitere Termin- und Veranstaltungsinformationen sind u.a. hier zu finden:

 

Lesetipps

 

  • Alles Möglich zu den Wahlen im Jahr 2009 ;-) HIER
  • Bedauernde Krokodilstränen zur LINKEN HIER
  • Bemerkenswertes zu Städten und Architektur am Beispiel von Berlin HIER
  • Debatte: Muss die Linkspartei koalitionsfähig werden?  HIER
  • Fundamental-Opposition ist Mist  HIER
  • André Brie und ...  HIER
  • Widersprüchliches ... HIER
  • Am Gelde hängt es, zum Gelde drängt es ... HIER
  • Manch’ Lesenswertes HIER


Immer lesenswert!

klartext – Magazin der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt

Der Download dieser und früherer Ausgaben im PDF-Format ist hier möglich!

 

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