Streichung der Leistungen für Geflüchtete ist inhuman, EU-Recht muss geachtet werden

Laut einer Berichterstattung des MDR beklagen geflüchtete Familien in Dessau den Leistungsentzug durch das Sozialamt. Dabei handle es sich um sog. Dublin-Fälle, bei denen die Zuständigkeit bei einem anderen EU-Land liege. Wulf Gallert, migrationspolitischer Sprecher, erklärt dazu:

„Offensichtlich wurden in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen in der Asylpolitik geschaffen, die in letzter Konsequenz die Obdachlosigkeit und das Hungern von Geflüchteten billigend in Kauf nehmen. Die dadurch implizierte Aufforderung, in das laut Dublin-Verordnung zuständige EU-Land zurückzukehren, ist mit Blick auf die Zustände und Situation für Geflüchtete z.B. in Griechenland oder Italien purer Zynismus.

Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage von Recht und Gesetz, sondern auch die Frage, welche Gewichtung der zentralen Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in dieser Debatte noch hat. Dass darüber hinaus widerrechtliche Kürzungen vorgenommen werden, ist die inhumane Folge einer durch Union und AfD forcierten Verschärfung der Asyldebatte.

Die Linke bekennt sich zum Menschenrecht auf Asyl: Deutschland muss das Europarecht achten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Grundlagen zum Leistungsentzug zurückzunehmen und den Betroffenen den Zugang zur Existenzsicherung zu ermöglichen.“

 

Magdeburg, 31. Juli 2025