Immer weniger Förderung in den Schulen

Schüler*innen, die beim Lernen besonderem Unterstützungsbedarf haben, können im neuen Schuljahr in den Grundschulen und den in weiterführenden Schulen noch weniger gefördert werden als bisher. In Schreiben an die Schulleitungen von Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen informiert das Bildungsministerium vorab über entsprechende Änderungen in den jeweiligen Organisationserlassen für das kommenden Schuljahr. Danach werden die Stunden, die den Schulen für die Förderung von Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf zugewiesen werden, um ein Viertel gekürzt (von 0,08 auf 0,06 Stunden je Schüler*in der Schule in den Schuljahrgängen 1 - 6). Außerdem wird an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen der Grundbedarf für die Erfüllung der Stundentafel im Umfang von durchschnittlich 4 Prozent erneut gekürzt.  Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Es ist immer das Gleiche: Der Mangel an Lehrkräften trifft die Schwächsten am härtesten. Diejenigen, die am meisten Unterstützung in der Schule brauchen, bekommen davon immer weniger. Die Folge wird sein, dass die Zahl der Schüler*innen, die nur schwache Schulabschlüsse erreichen oder ganz ohne regulären Abschluss die Schule verlassen, weiter ansteigen wird. Die Bildungsungerechtigkeit wird in Sachsen-Anhalt weiter zunehmen. So wird das Versagen des Schulsystems geradezu organisiert.

Es ist absehbar, dass die Regelschulen bei weiter sinkender personeller Unterstützung immer mehr dazu übergehen werden, Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf vor allem im Bereich Lernen nicht mehr im gemeinsamen Unterricht zu fördern, sondern sie wie in früheren Jahren wieder schneller und in größerer Zahl an die Förderschulen zu verweisen. Das Widerspricht der Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Schulen inklusiv zu entwickeln und den gemeinsamen Unterricht zu stärken. Es widerspricht aber vor allem den Interessen und den Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen, die wieder stärker separiert werden.

Darüber hinaus ist die ausdrückliche Anweisung des Ministeriums an die Schulleitungen von Sekundar- und Gemeinschaftsschulen, bei nicht mehr zu kompensierendem Unterrichtsausfall nur noch die Schuljahrgänge 5, 6 und 10 verpflichtend in der Schule zu unterrichten und ansonsten auf selbstorganisiertes Lernen und Online-Lernen zurückzugreifen, schlicht eine Bankrotterklärung und Ausdruck dafür, dass die Lehrkräfteversorgung an den Schulen der Sekundarstufe I immer weiter zusammenbricht. Für diese fatale Entwicklung werden die Schüler*innen und das Land einen hohen Preis bezahlen.

Dem Bildungsministerium ist es erneut wichtiger, durch immer weitere Eingriffe in die Unterrichtsorganisation den Lehrkräftebedarf willkürlich abzusenken, um so der Öffentlichkeit auf dem Papier eine scheinbare Stabilisierung oder gar Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorzugaukeln, statt die tatsächlichen Defizite zu benennen und entschiedener mit der gesamten Landesregierung an deren Beseitigung zu arbeiten. In unseren Schulen fehlen eben nicht nur 800 – 1.000 Lehrkräfte, wie von offizieller Seite behauptet wird, es fehlen inzwischen etwa 2.500 Lehrkräfte, um wieder ausreichenden  Unterricht anbieten zu können. Es hilft Niemandem, die Augen vor der Realität zu verschließen und den bisherigen erfolglosen Weg weiter zu beschreiten.“

Magdeburg, 30. Mai 2025