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Wulf Gallert zu TOP 31: Verfassungsauftrag wahrnehmen – Staatskirchenleistungen ablösen

Es dürfte schon ein ziemlich einmaliger Vorgang sein, dass anlässlich des 100. Jahrestages des Bestehens eines Verfassungsauftrages in einem Parlament darüber diskutiert wird, wie man diesen jetzt beginnen könnte umzusetzen. Aber mit einem solch denkwürdigen Ereignis haben wir es angesichts des heutigen hier vorliegenden Antrages zu tun. Nun will ich keineswegs unterschlagen, dass die Umsetzung dieses Auftrages, nämlich die Ablösung der Kirchenstaatsleistungen, bereits in der letzten Legislaturperiode intensiv von meiner Vorgängerin Frau Dr. Helga Paschke thematisiert worden ist. Allerdings waren die Reaktionen damals sehr eigenartig. Von kirchenfeindlichem Verhalten war damals die Rede u.ä., was einem alles so widerfahren kann, wenn man das eigene Grundgesetz ernst nimmt.

Aber kommen wir zur eigentlich hier zur Rede stehenden Regelung. In den meisten, allerdings nicht in allen Ländern der Bundesrepublik gibt es Verträge zwischen den Ländern und der Katholischen und der Evangelischen Kirche, die die Zahlung von sog. Staatskirchenleistungen regeln. Diese haben, und das muss auch hier noch einmal betont werden, nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass Kirchen bzw. kirchliche Strukturen öffentliche Aufgaben z. B. im Bereich der Wohlfahrt durchführen und dafür wie alle anderen Träger öffentliches Geld bekommen. Sie haben auch nichts mit den Kirchensteuereinnahmen zu tun, die durch den Staat eingenommen und dann an die Kirchen weitergereicht werden. Die hier in Rede stehenden Zahlungen sind Gelder, die der Staat der Kirche zur Abgeltung älterer Rechtstitel bezahlt. Frag man etwas genauer, was diese älteren Rechtstitel sind, wird meist die Säkularisierung von Kircheneigentum Anfang des 19. Jahrhunderts angeführt, die durch jährliche Zahlungen aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden sollen. Welche älteren Rechtstitel in Sachsen-Anhalt von rund 35 Mio. Euro an die beiden genannten Kirchen sind, entzieht sich leider unserer Kenntnis und dürfte insofern von Interesse sein, als dass diese älteren Rechtstitel offensichtlich in Sachsen-Anhalt in einer Quantität vorliegen müssen wie in keinem anderen Bundesland. Die Zahlungen pro Einwohner des Landes Sachsen-Anhalt, um die es hier geht, sind in etwa zehnmal so hoch wie die in Nordrhein-Westfalen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte auch den historisch interessierten Laien unter uns überraschen.

Dabei geht es bei diesen Zahlungen ausdrücklich nicht darum, eine Wiedergutmachung für das Unrecht, das die Kirchen in der DDR erlitten haben, zu zahlen. Und ich will noch einmal klar und deutlich sagen: Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der DDR war differenziert und kompliziert, aber zweifellos war es durch eine strukturelle Diskriminierung von Kirchengliederungen und durchaus auch von Kirchenmitgliedern geprägt. Und ich sage hier noch einmal ganz deutlich als Vertreter meiner Partei: Für dieses Unrecht hatte die SED die Verantwortung und wir werden dieses Unrecht nicht leugnen und nicht vergessen. Aber, und das muss hier noch einmal deutlich gesagt werden, zwischen diesem Unrecht und den Staatskirchenleistungen existiert kein Zusammenhang.

Nun kann man sich als Nächstes die Frage stellen, warum die Weimarer Reichsverfassung und danach das Grundgesetz die Ablösung dieser Leistung fordert, deren Anteil sich am Landeshaushalt übrigens seit Beginn der 90er Jahre fast verdoppelt hat. Im Wesentlichen geht es um die Trennung von Staat und Kirche. Unsere grundgesetzliche Ordnung kennt keine Staatskirche und deswegen ist es auch logisch, dass die laufenden Kosten dieser Institution nicht aus dem Staatshaushalt finanziert werden können. Allerdings, und das sagen Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz auch, geht es nicht einfach um die Einstellung dieser Zahlungen, sondern es geht um die Ablösung. Unser Antrag sagt nichts anderes, als dass wir eine Kommission bilden wollen, die die Modalitäten dieser Ablösung bespricht und vorschlägt und zwar mit allen Beteiligten, d. h. der Landesregierung, den betroffenen Kirchen und dem Gesetzgeber in diesem Land. Und warum glauben wir, dass das funktionieren kann? Das glauben wir deshalb, weil wir davon ausgehen, dass alle drei genannten Institutionen sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen, ganz einfach.

Eigenartigerweise meint aber z. B. der Ministerpräsident dieses Landes, dass man einen solchen Prozess erst einleiten könne, wenn der Bund ein Grundlagengesetz für diese Fragen verabschiedet hat. Das sehen wir ausdrücklich nicht so. Und übrigens auch nicht die Bundesregierung, die 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich Folgendes antwortet: „ Den Ländern als Träger der Staatsleistung steht es dagegen frei, einvernehmlich mit den Kirchen die Staatsleistungen zu verändern und neue Rechtsgrundlagen zu schaffen. Das Verfassungsrecht steht dieser Lösung nicht entgegen.“  An dieser Stelle hat sie einmal Recht die Bundesregierung. Erst dann, wenn wir davon ausgehen müssten, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Kirchen nicht zustande kommt, wären wir auf ein solches Bundesgrundlagengesetz angewiesen. Aber davon gehen wir mit unserem Antrag erst einmal gar nicht aus.

Wenn man eine solche Kommission anregt, bekommt man natürlich zu Recht die Frage gestellt, welche Lösungen einem da vorschweben. Interessanterweise haben sich dazu Politik und Kirchen schon seit Jahren Gedanken gemacht. Eine dieser möglichen Reglungen wurde immer wieder diskutiert und zwar eine Einmalzahlung, mit der die Ansprüche der Kirchen abgegolten wären. Von Kirchenvertretern wurde in der Vergangenheit dann gleich hinterhergeschoben, dass dies ja eine so große Summe wäre, die das Land unmöglich bezahlen könnte. Und deswegen solle man das doch lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sehe ich ausdrücklich anders. Nehmen wir einfach nur die Option, dass das Land das 20fache der jährlichen Summe den Kirchen als Einmalzahlung anbietet. Das 20fache deshalb, weil dies zumindest vor den überhitzten Bodenpreisen durchaus eine übliche Kaufpreisberechnung für Grund und Boden bezogen auf die jährliche Pacht war. Würde es zu solch einer Lösung kommen, könnten wir mit den ansonsten anstehenden jährlichen Leistungen mühelos Zins und Tilgung eines 700 Mio. Kredites bedienen und hätten in 20 Jahren dieses Problem auf immer gelöst. Ich selber habe allerdings durchaus auch noch eine andere Idee einzubringen.

Wir haben als Gesellschaft insgesamt nicht die Verpflichtung, die Personalkosten der Institution Kirche zu bezahlen. Aber wir haben als Gesellschaft insgesamt natürlich eine Verpflichtung gegenüber den historischen Kulturdenkmalen in unserem Land, die zu einem sehr großen Teil aus Kirchen bestehen. Diese zu erhalten, überfordert in vielen Fällen die kleinen Kirchgemeinden. Und so ist es ja jetzt bereits so, dass der weit überwiegende Teil zum Erhalt und zur Sanierung dieser Gebäude aus Steuergeldern finanziert wird, auch wenn sie sich nach wie vor in kirchlicher Nutzung befinden. Die Größten von ihnen werden ohnehin direkt durch das Land finanziert. Für mich stellt sich also die Frage, ob es nicht konsequent wäre, die Baulast bei einem deutlich größeren Teil der Kirchen als es jetzt der Fall ist auch offiziell auf die öffentliche Hand zu übertragen und dafür die Staatskirchenleistungen einzustellen. Auch dies wäre eine Option, über die man in einer solchen Kommission reden kann.

Lassen Sie uns also gemeinsam überlegen, wie man einen 100-jährigen Verfassungsauftrag umsetzten kann. Vielleicht ist Sachsen-Anhalt ja dann mal im positiven Sinne der Vorreiter für eine bundesweite Lösung.