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Urteil zum Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“

Heute hat das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt über die gescheiterte Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Linksextremismus“ entschieden und eine Klage der AfD abgewiesen. Dazu erklären die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern und die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade für die Fraktion DIE LINKE:

„Das Urteil macht klar, dass der Untersuchungsantrag der AfD verfassungswidrig ist. Die demokratischen Fraktionen im Landtag Sachsen-Anhalt sehen sich durch das Urteil in ihrem Handeln bestätigt, diesen Antrag entschieden zurückzuweisen. Die AfD wollte das demokratische Minderheitenrecht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusse missbrauchen, um ihre politische Daueragenda umzusetzen, politische Gegner zu diffamieren und einzuschüchtern und so weiter den gesellschaftlichen und politischen Diskurs nach rechts zu verschieben. Diesem Missbrauch wurde heute deutlich ein Riegel vorgeschoben. Der von der AfD formulierte Untersuchungsauftrag ist nicht verfassungskonform.

Das wird die AfD nicht davon abhalten, ihre Erzählung von der angeblich linksextrem durchsetzten Gesellschaft weiter zu spinnen. Umso mehr kommt es nach dieser juristisch eindeutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes darauf an, dass die demokratischen Parteien sich klar von der AfD distanzieren. Niemand sollte sich von der extremen Rechten und vom parlamentarischen Arm des rechten Terrors die Agenda diktieren lassen und schon gar nicht erklären lassen, wer oder was eine Gefahr für die Demokratie ist.“

 

Magdeburg, 8. Dezember 2020