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Thomas Lippmann zu TOP 23: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist inzwischen ein reichliches Jahr her, dass meine Fraktion Landtag und Landesregierung aufgefordert hatte, sich als verantwortungsbewusster Dienstherr und Arbeitgeber zu beweisen und die von uns aufgezeigten Ungerechtigkeiten in der Bezahlung unserer Landesbediensteten zu beseitigen. Über alle anderen Fraktionen hinweg war man sich allerdings damals einig, dem Anliegen einer gerechten Bezahlung für alle Landesbeschäftigten die Aufmerksamkeit zu verwehren und die realen Verhältnisse im Landesdienst weiter zu ignorieren. Das Thema war ihnen nicht einmal eine fachliche Diskussion in den Ausschüssen wert. Es war allerdings schon damals klar, dass man reale Probleme nicht dadurch erledigt, dass man sie schlicht ignoriert und den Kopf in den Sand steckt.

U.a. ging es vor einem Jahr in unserem Antrag auch um die berechtigte Forderung unserer Grundschullehrkräfte, wie ihre Kolleginnen und Kollegen in allen anderen Schulformen auch in die Besoldungsgruppe A13 eingeordnet zu werden. Mit mehreren Aktionen wurden wir im letzten Jahr von den Grundschullehrkräften sehr nachdrücklich auf ihre Situation und die wachsende Ungeduld gegenüber der Handlungsunfähigkeit der Landespolitik aufmerksam gemacht. Ich denke, dass sich die meisten noch an die E-Mail-Aktion vor der Sommerpause erinnern oder an die Aktion im Frühjahr auf dem Domplatz, bei der eine große A13-Mauer eingerissen wurde.

Heute stehen erneut fast 1.000 Kolleginnen und Kollegen vor dem Landtag und warten darauf, endlich eine konstruktive Antwort von diesem Pult aus zu hören. Sie erwarten von der Landesregierung und der Koalition ein Signal, dass endlich das letzte Kapitel auf dem langen Weg zu einer gerechten Lehrkräftebezahlung eingeleitet wird.

Denn liebe Kolleginnen und Kollegen, um es hier zum wiederholten Male zu sagen: Es geht nicht um eine Privilegierung oder Besserstellung der Grundschullehrkräfte. Es geht darum, ihre jahrzehntelange Schlechterstellung aufzuheben. Es geht darum, die Geringschätzung der Arbeit in den Grundschulen zu beenden, die nach der Wende unkritisch aus der alten Bundesrepublik in die östlichen Bundesländer übernommen wurde.

Doch nicht nur im Osten – in Berlin und in Brandenburg, in Sachsen und jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern – sondern auch in immer mehr westlichen Bundesländern wurde und wird der alte Zopf einer unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Lehrergruppen inzwischen abgeschnitten. Die alte westdeutsche Auffassung, dass die Anforderungen an Ausbildung und Einsatz der Lehrkräfte mit dem steigenden Alter der Schülerinnen und Schüler wachsen, ist lange überholt und durch eine Fülle von Studien widerlegt.

Die ungerechtfertigte Benachteiligung der Grundschullehrkräfte, die nur mit dem Alter der Kinder begründet wird, ist ein Besoldungsrelikt von vorgestern. Heute gilt als weitgehend unbestritten: Auf den Anfang kommt es an. Und der wird eben in den Grundschulen gelegt oder genauer gesagt sogar in den Kindertageseinrichtungen. An den weiterführenden Schulen und in den Berufsschulen kann am Ende nur die Ernte eingefahren werden, die zuvor in den Grundschulen angelegt wurde. Deshalb sind immer mehr Länder auf dem Weg, das Lehramtsstudium auch für die Grundschulen auf 10 Semester zu erweitern und so zusätzliche Kompetenzen zu erwerben.

Ich will hier jetzt auf einen längeren Exkurs zu den anspruchsvollen Veränderungen in den Grundschulen verzichten. Ich will aber für die, die sich auskennen, zumindest die wesentlichen Stichworte erwähnen. Dieses sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – vor allem die flexible Schuleingangsphase inklusive der Erstellung aufwändiger Entwicklungsberichte, die Arbeit mit kompetenzorientierten Lehrplänen und die Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts inklusive der dazu erforderlichen pädagogischen Diagnostik. Von keiner anderen Schulform wurde in den letzten 30 Jahren so viel an Veränderungsbereitschaft und Innovation gefordert, wie von den Grundschulen.

Ich will in Erinnerung rufen, dass für die Bezahlung im öffentlichen Dienst die Entgeltgruppe E13 als sogenannte „Eckeingruppierung“ gilt. Hier sind Beschäftigte einzugruppieren, die über eine wissenschaftliche Hochschulausbildung verfügen und eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Diesem Tarifmerkmal entspricht im Besoldungsrecht die Besoldungsgruppe A13. Mit der Forderung nach der A13 für die Grundschullehrkräfte geht es also nicht nur um Gerechtigkeit zwischen den Lehrergruppen. Es geht auch darum, ihnen im Vergleich zu anderen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst die Einstufung zu gewähren, die ihnen aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Tätigkeit zusteht.

Das Lehramt an Grundschulen ist eine ebenso hochwertige Ausbildung mit einem ebenso anspruchsvollen Tätigkeitprofil, wie die anderen Lehrerämter auch. Deshalb führt die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die A13 auch nicht dazu, dass anschließend die Lehrkräfte an den Gymnasien und den berufsbildenden Schulen in die A14 angehoben werden müssten, angeblich um einen gebotenen Abstand wiederherzustellen. Dieser von der CDU geäußerten und verschriftlichten Auffassung will ich hier ganz klar widersprechen. Für ein solches Abstandsgebot gibt es keine fachlichen Gründe. Natürlich sind die Anforderungen an die verschiedenen Lehrerämter verschieden, aber sie sind nicht höher- oder minderwertiger, sie sind nur anders. Die Ausbildung und die Tätigkeit der Lehrkräfte in den verschiedenen Lehrämtern und Schulformen unterscheiden sich nicht hinsichtlich ihrer Wertigkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn sie die Besoldung der Grundschullehrkräfte jetzt nicht angeheben, versagen sie ein weiteres Mal bei einer wichtige Weichenstellung. Denn neben Gerechtigkeit und Motivation für die Beschäftigten geht es auch um Konkurrenz im bundesweiten Wettbewerb. Die Gefahr der Abwanderung von jungen Beamtinnen und Beamten vor allem aus den Grundschulen in die umliegenden Bundesländer mit höherer Besoldung besteht real. Aktuell sind bereits erste Tendenzen in dieser Richtung festzustellen. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein von Landesregierung und die Koalitionsfraktionen, nicht die letzten Strohhalme zu versenken, mit denen wir uns noch gegen den weiteren Verlust an qualifizierten Lehrkräften stemmen können.

Letztlich will ich betonen, dass selbstverständlich alle Grundschullehrkräfte nach der A13 besoldet bzw. nach der E13 bezahlt werden sollen. Die Gleichbehandlung von DDR-Lehrkräfte mit den neuen Lehramtsausbildungen ist bei den Diplomlehrern so erfolgt und dies muss für die DDR-Lehrkräfte für die unteren Klassen natürlich ebenso gelten.

Abschließend möchte ich mich bei der GEW für die fachlich fundierte Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes bedanken. Er wurde ja an alle Fraktionen geschickt und es war für uns selbstverständlich, diese Initiative heute auf den parlamentarischen Weg zu bringen.

Ich beantrage die Überweisung federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss. Wir hoffen auf eine zügige Beratung und fordern bereits an dieser Stelle eine Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen im Personalkostenbudget für die Grundschulen im Einzelplan 07.