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Schlag ins Gesicht - Regierungskoalition verwehrt Benachteiligungsverbot wegen sexueller Orientierung ihre Unterstützung

Im heutigen Rechtsausschuss wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE behandelt, der die Landesregierung auffordert, eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin für die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz um die Merkmale der „sexuellen Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ zu unterstützen. Damit soll ein eindeutiges Zeichen gegen die anhaltende Diskriminierung von Lesben, Schwulen, bisexuellen-, trans- und interidenten Menschen (LSBTTI) gesetzt werden. Die Regierungskoalition lehnte diesen Antrag in der Rechtsausschusssitzung ab. Dazu erklärt die rechts- und queerpolitische Sprecherin Eva von Angern:

„Die Botschaft der Landesregierung ist deutlich: Indem sie der Bundesratsinitiative des Landes Berlin ihre Unterstützung verwehrt, ignoriert sie jeglichen Handlungsbedarf gegen die Diskriminierung von LSBTTI, schlimmer noch, sie nimmt sie tatenlos in Kauf.

Dass die Regierungskoalition die Möglichkeit, etwas gegen die Diskriminierung dieser Menschen zu unternehmen, nicht nutzt, verstört umso mehr, als dass sie damit ihrem eigenen Koalitionsvertrag eklatant widerspricht: „Wir bekennen uns in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene zu einer Gleichstellung der Lesben, Schwulen, bisexuellen-, trans- und interidenten Menschen und engagieren uns in Sachsen-Anhalt wie auf der Bundesebene für die Abschaffung aller Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität“, so die entsprechende Passage auf Seite 37 des Koalitionsvertrages. Spätestens seit dem heutigen Agieren der Koalition im Rechtsausschuss muss man dieses Bekenntnis als hohle Phrase bezeichnen.

Noch bitterer wird dieses Verhalten vor dem Hintergrund, dass in wenigen Tagen – am 25. August – der Christopher Street Day (CSD) in Magdeburg stattfindet. Seit Jahren kämpfen dessen Organisator*innen und Teilnehmer*innen für die Gleichstellung von LSBTTI und ein Benachteiligungsverbot wegen sexueller Identität. Für diese Menschen kann die heutige Entscheidung der Regierungskoalition nur als Schlag ins Gesicht bezeichnet werden.


Magdeburg, 17. August 2018