Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Monika Hohmann zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenförderungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen, um unser Abstimmungsverhalten zum vorliegenden Gesetz zu begründen.

Als positiv ist erst einmal festzustellen, dass die Entfristung des Unterhaltsvorschusses ein wichtiger und richtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist. Dennoch müssen wir kritisch anmerken, dass die anteilige Bereitstellung der Verwaltungskosten des Landes für uns viel zu gering bemessen wurde.

Bereits die Zahlen in meiner Kleinen Anfrage vom Januar dieses Jahres und auch die vorgelegten Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände wurden erneut durch das Schreiben der Landesregierung Drs.7/1183 verkannt. Vielmehr bezieht sich die Landesregierung bei ihren Berechnungen auf die dem Bundesgesetz entnommene Kostenkalkulation von 215€ pro Fall. Bereits jetzt gibt es schon Signale aus den Landkreisen, dass eine Verdopplung bzw. Verdreifachung der Antragsstellungen zu verzeichnen sind. Der Landrat des Harzkreises informierte im Kreistag, dass gegenwärtig drei neue Mitarbeiter zunächst zur Bewältigung der Arbeiten eingesetzt wurden und zusätzlich noch weitere Mitarbeiter eingearbeitet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir heute das Familienfördergesetz ändern, ändern wir nicht nur die § zum UVG, sondern auch den §9 Abs.2. Dieser regelte die Finanzierung des Familienpasses vom Land. Er soll nun komplett gestrichen werden. Das kann man natürlich machen, wenn sich herausstellt, dass er seine Wirksamkeit nicht entfaltet und nicht nachgefragt wird. Dennoch, wir haben uns gerade über die Kinderarmut im Land ausgetauscht, hätte ich erwartet, dass es diesbezüglich Überlegungen gibt, Alternativen zu finden.

Ministerin Frau Grimm- Benne sicherte uns zwar im Sozialausschuss Prüfungen von Alternativen zu, doch dies hätte nach meiner Auffassung schon vorher erfolgen sollen. Nämlich schon mit der Erkenntnis einer geringen Inanspruchnahme des Passes und der Absicht, diesen zu streichen. Deshalb können wir uns bei der Änderung dieses Gesetzes nur enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!