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Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht und praktikabel umsetzen

Das Bundeskabinett befasst sich heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG). Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

„Unter anderem sieht der Artikel 12 eine Änderung des SGB II vor. So sollen die Regelungen der Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neu geordnet werden. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die anspruchsberechtigt sind, können nunmehr die Essensanbieter die Mittagsmahlzeit ausliefern. Die damit entstehenden logistischen Mehraufwendungen der Kosten werden aber vom Bund nicht übernommen.

Für die Fraktion DIE LINKE ist diese Maßnahme in einem Flächenland wie Sachsen- Anhalt mit einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Deshalb werden wir zur nächsten Landtagssitzung einen vereinfachten und praktikableren Vorschlag einbringen.

Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen und ggf. in Abstimmung mit dem Bund nach Lösungen zu suchen, die über das Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten Mittel für die Mittagsverpflegung von Schüler*innen und Kita-Kindern denjenigen Familien direkt auszuzahlen, deren Kinder von derzeitigen Schließungen betroffen sind.

Die abschließende Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 15.5.20 vorgesehen.“


Magdeburg, 29. April 2020