Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Maßnahmen gegen Preistreiberei im Energie- und Kraftstoffsektor

In der Debatte um steigende Energie- und Kraftstoffpreise im Landtag von Sachsen-Anhalt betont die energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Eisenreich:

„Bereits 2021 begannen dramatische Preisexplosionen für Energie und Treibstoffe. Schon von September bis Dezember 2021, lange vor dem Krieg in der Ukraine, kam es nach Angaben des deutschen Mieterbundes zu Preissteigerungen bei Öl und Gas von 50 bis 99 Prozent. Die drastischen Strompreiserhöhungen führten reihenweise zu Insolvenzen von Energieunternehmen, die jahrelang mit Billigangeboten lockten. Seit Beginn des aufs Schärfste zu verurteilenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine laufen die Kosten weiter aus dem Ruder. Leidtragende sind Familien, Rentner*innen, Arbeitnehmer*innen, Mieter*innen und Gewerbetreibende. Sie kämpfen darum, irgendwie über die Runden zu kommen. Der Krieg hat vorhandene Preisentwicklungen weiter verschärft. Gleichzeitig füllen sich jedoch die Eigentümer von Aldi, Lidl und Co. die Taschen und auch die Mineralölkonzerne fahren seit Kriegsbeginn täglich Extragewinne von ca. 107 Millionen Euro ein. Schaut man sich diese Liste der Abzocker an, dann wird diese von deutschen Unternehmen mit etwa 38,2 Millionen Euro angeführt wie aus einer Analyse von Greenpeace hervorgeht.

Alle bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Preisexplosionen kommen bei den Menschen nicht an. Sie laufen nicht nur ins Leere, sondern subventionieren im Gegenteil die Preistreibereien. Anstatt die Konzerne wettbewerbsrechtlich an die Leine zu legen, bereichert sich die Ölindustrie munter weiter auf Kosten des Klimas und zieht uns mitten in einem furchtbaren Krieg schamlos über den Tisch. Für wen macht man Politik, für Verbraucher*innen oder Konzerne? Lässt die Regierung zu, dass Konzerne zusätzliche Gewinne abschöpfen, um ihre Rendite zu erhöhen oder nutzt die Regierung ihre Möglichkeiten, um die Verbraucher*innen davor zu schützen?

Es ist absolut legitim und im Interesse des Allgemeinwohls, diese Gewinne abzuschöpfen. Leider hat Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Rückzieher bei der Anfang März angekündigten Besteuerung von sogenannten „Kriegsgewinnen“ gemacht. Das ist völlig unverständlich angesichts der eindeutigen Faktenlage, wie sich die Unternehmen gerade auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Diesem Treiben muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die Gewinne sollen abgeschöpft und damit der Allgemeinheit zugeführt werden. Dazu schlagen wir eine Ergänzungsabgabe zur Körperschaftssteuer – wie im Grundgesetz in Artikel 106 aufgeführt – vor. Wir fordern, dass das Bundeskartellamt dringend die erforderlichen Befugnisse erhält, die Preisbildung wirksam zu überprüfen, dies schließt damit auch Raffinerien und Tankstellen ein. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die Preise unangemessen höher liegen, müssen diese überhöhten Entgelte zurückgezahlt werden. Davon sollen auch kommunale Energieversorgungsunternehmen profitieren, die diese überhöhten Preise an ihre Kund*innen weitergeben mussten.

Preiskontrollen allein werden nicht ausreichen, um der Abzocke Einhalt zu gebieten. Hierzu sind wirksame Sanktionen gegen die Unternehmen notwendig. Deshalb muss das Energiesicherungsgesetz novelliert werden. Auf dieser Grundlage müssen per Rechtsverordnungen die Einführung von Höchstpreisen und die Unterbindung von Dumpingpreisen für Energieträger durchgesetzt werden. Damit aber auch der lebenswichtige Bedarf an Energie für die Bürger*innen effektiv gesichert wird, muss das Energiesicherungsgesetz endlich auch die Energiesicherheit für Menschen mit geringem Einkommen sicherstellen. Deshalb fordern wir, dass endlich ein Verbot von Strom- und Heizsperren gesetzlich festgeschrieben wird. Diese soziale Komponente im Gesetz ist längst überfällig und wird von meiner Fraktion seit mehreren Legislaturen auch hier im Landtag gefordert.

Ein weiterer Eingriff ist aus unserer Sicht die treuhänderische Verwaltung von Unternehmen, wenn sie die Energieversorgung gefährden bzw. wenn die Gefährdung mit marktgerechten Maßnahmen nicht zu beheben ist. Zur Umsetzung einer treuhänderischen Verwaltung sind ergänzende gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen. Die Regierungen müssen sich fragen: Vertreten sie mit ihrer Politik tatsächlich die Interessen der Menschen oder doch die der Konzerne? Haben sie den Mut, mit scharfen Regeln und allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln endlich gegen die Profitgier vorzugehen und die Verbraucher*innen zu entlasten sowie die Versorgungssicherheit zu garantieren? Oder knickt man vor den Interessen einzelner Konzerne wieder ein und trägt das Mantra vor sich her, dass der Markt dies reguliere? Diese Fragen müssen auch wir uns stellen!“

 

Magdeburg, 28. April 2022