Kristin Heiß zu TOP 22: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Uns liegt ein E-Government-Gesetz der Landesregierung vor. Endlich. Es war ein langer und etwas behäbiger Prozess bis zu diesem Punkt. Von 2012 bis 2015 tagte eine Enquetekommission im Landtag, die sich auch mit dem Thema E-Government beschäftigte.
Andere Länder sind in dieser Zeit mit ihren Aktivitäten und Gesetzen an uns vorbeigezogen. Zu den Ländern, die aktuell ein E-Government-Gesetz haben, zählen u.a. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Wir sind also schon seit einiger Zeit ins Hintertreffen geraten. Nicht nur, was das E-Government und die elektronische Akte angeht, sondern auch was die Basis dafür angeht, nämlich eine ausgebaute und zukunftsfähige digitale Infrastruktur, eine stabile und hochwertige Internetverbindung.
Nur wenn überall im Land Kommunalverwaltungen, Landesinstitutionen, Schulen und alle Menschen die Möglichkeit haben, das Internet mit Breitband-Verbindung zu nutzen, macht auch ein E-Government-Gesetz Sinn.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, und schon gar nicht sollte sie dazu dienen, Personal abzubauen. Digitalisierung soll Verwaltung einfacher machen. Sie soll einen Mehrwert für Verwaltung, für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger bringen. Dafür ist es wichtig, dass alle Ebenen, also mindestens Bund, Land und Kommunen die gleiche digitale Sprache sprechen.
Die Planung, Umsetzung und auch die Finanzierung ist also eine gemeinschaftliche Aufgabe aller. Derzeit erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen im Rahmen eines IKT-Koordinierungsgremiums, das mit Inkrafttreten des Gesetzes durch einen IT-Kooperationsrat ersetzt werden soll. Schade, dass dieses Gremium lediglich Empfehlungen aussprechen kann, hier sind aus unserer Sicht mehr Einflussmöglichkeiten sinnvoll. In jedem Fall fehlt eine Beteiligungspflicht, die wir gesetzlich verankern sollten.
Zu klären wäre aus unserer Sicht auch noch, inwiefern durch das Gesetz Mehrkosten für die Kommunen entstehen. Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht zu finanziellen Mehrbelastungen im kommunalen Bereich kommen wird. Für solche Mehrkosten müssen wir gemeinsame Lösungen finden.
Und zum Schluss noch eine Bitte an die Landesregierung: Bei all der Diskussion um digitale Infrastruktur, Kosten, Modellprojekte und Experimentierklauseln; vergessen Sie nicht, die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung bei diesem Prozess mitzunehmen und sie entsprechend auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten.
Ich bin gespannt auf die Diskussion Ihre Argumente im Ausschuss.