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Kerstin Eisenreich zu TOP 7: Bodenspekulationen stoppen - Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt sichern

Sehr geehrte Damen und Herren,

exakt vor zwei Jahren hat die Fraktion die Linke den Antrag zum Stopp der Bodenspekulationen und Sicherung der Agrarstruktur eingebracht. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung liegt wieder ein zahnloser Papiertiger vor, den sich die Keniakoalition als kleinsten gemeinsamen Nenner abringen konnte. Sie ist und bleibt ein Trauerspiel. Uns allen sind noch die vollmundigen Ankündigungen der Koalitionsfraktionen im Ohr, als sie bereits im März 2019 lauthals verkündeten, sie würden noch ein Agrarstrukturgesetz vorlegen und in dieser Legislatur verabschieden. Aber es ginge ja um Gründlichkeit. Nun ja, ein Agrarstrukturgesetz wurde uns kurz vor Toresschluss dieser Legislatur vorgelegt. Und ja gründlich war es auch, was Sie hier abgeliefert haben. Denn es ist gründlich schiefgegangen. Erneut wurde das Gesetz auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben worden, weil offenbar der Wille zu einem vermittelnden Kompromiss zu schnell den Interessen bestimmter Verbände geopfert wurde. Da können sich die drei Beteiligten nun gerne die Verantwortung gegenseitig oder der Pandemie in die Schuhe schieben – es bleibt aber Ihre gemeinsame Verantwortung, dass wieder kein Gesetz zur Eindämmung der Boden- und Pachtpreisexplosionen verabschiedet wurde. Und damit klafft erneut eine riesige Fehlstelle in Ihrem Koalitionsvertrag.

Stattdessen liegt nun eine Beschlussempfehlung zu unserem Antrag von vor zwei Jahren vor, die man sich auch hätte sparen können. Und ehrlich gesagt, haben wir den Eindruck, dass Sie unseren Antrag auch ganz gern mit zu den Akten gelegt hätten. Aber das kann es ja nun wirklich nicht sein. Immerhin wird in der Beschlussempfehlung festgestellt, dass – ich zitiere: „[…] landwirtschaftlicher Boden durch unmittelbaren und mittelbaren Erwerb immer mehr zum Spekulationsobjekt wird und das Eigentum auf neue Eigentümer übergeht, welche weder einen regionalen noch landwirtschaftlichen Bezug dazu haben.“ Zitat Ende. Aber es gibt keine unmittelbare Schlussfolgerung, als die Aufgabe dem neuen Landtag überzuhelfen. Das ist an Unverbindlichkeit nicht zu überbieten. Als einzigen Punkt unseres Antrages wird dann die zaghafte Bitte an die Landesregierung gegeben, für einheitlichen Vollzug bei der Anwendung der drei für den Grundstücksverkehr maßgebenden Gesetze zu sorgen und das Verfahren transparenter zu gestalten. Da bleibt uns nur Kopfschütteln. Drei Monate vor dem Ende der Legislatur kreiste der Berg und gebar ein Mäuslein.

Die Fraktion DIE LINKE hat zur heutigen Beschlussempfehlung daher einen Änderungsantrag vorgelegt. Darin fordern wir, im Wege einer Verordnung eine Boden- und Pachtpreisbremse einzuziehen. Das bedeutet, immer dann, wenn die Kaufpreise den für das Grundstück geltenden Bodenrichtwert um mehr als 10 von Hundert übersteigen, ist die Genehmigung für den Verkauf zu untersagen. Analog sind Pachtverträge zu beanstanden, wenn die Pacht die ermittelte durchschnittliche Pacht vergleichbarer Pachtflächen einer Gemeinde um mehr als 10 von Hundert übersteigt.

Darüber hinaus muss der einheitliche Vollzug der Gesetze nicht nur angeordnet sondern auch mit geeigneten Fortbildungsmaßnahmen begleitet werden. Dies gilt auch für die Transparenz, die für alle Verfahren im einschlägigen Grundstücksverkehrsrecht gelten muss. Dazu braucht es öffentlich zugängliche Statistiken, übrigens möglichst digital und in Open-Source-Formaten.

Im Übrigen hat sich in der Praxis gezeigt, dass z.B. versagte Grundstücksgeschäfte eben nicht so transparent kommuniziert werden, dass alle aufstockungsbedürftigen potentiellen regionalen Landwirt:innen davon Kenntnis erhalten haben. Allein diese Praxis ist eine Ungleichbehandlung, die unbedingt der Vergangenheit angehören muss.

Der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft. Wir müssen damit sehr sorgsam umgehen Der Boden ist im Dorf bzw. in der ländlichen Struktur zu erhalten. Er gehört nicht in die Hände von Spekulanten!

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.