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Kerstin Eisenreich zu TOP 20: Die Energiewende sozial gestalten – Stromsperren gesetzlich untersagen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

viele werden schon einmal einen Stromausfall erlebt haben. Diese waren meist kurzzeitig und trotzdem wurde diese Situation, in der in den eigenen vier Wänden nichts mehr funktioniert, schon nach wenigen Minuten zur Belastung.

Wie gravierend muss es jedoch für Menschen sein, wenn ihnen der Strom abgeklemmt wird, weil sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Stromrechnungen angesichts ständig steigender Strompreise zu bezahlen. Für die Betroffenen bedeutet dies ein massiver Einschnitt in ihre Lebensqualität: Sie schämen sich dafür, dass sie ihre Rechnung nicht bezahlen können. Nur selten suchen sie selbst Hilfe in solch einer schwierigen Situation und ziehen sich in der Folge aus ihrem sozialen Umfeld zurück. Damit einher geht meist auch eine unbeheizte Wohnung. Die Konsequenzen sind für Kinder, ältere Menschen und Kranke besonders schwerwiegend – Kälte und fehlendes Licht, keine warme Mahlzeit und saubere Wäsche, Telefon, Internet usw. Was für die meisten selbstverständlich erscheint, wird hier zum Luxus, grenzt aus, weil man sich nicht mehr am sozialen Umfeld beteiligt, nicht weiß, worüber man reden soll und zugleich die eigenen Sorgen zu einer schwerwiegenden Belastung werden. Wer versucht, sich anderweitig mit Elektrizität und Wärme zu versorgen, riskiert Wohnungsbrände.

2016 waren bundesweit mehr als 330.000 Haushalte von dieser außerordentlichen sozialen Härte betroffen. Dabei spricht man auch von Energiearmut. Und obwohl Gerichte die Versorgung einer Wohnung mit Strom zum anerkannten Existenzminimum zählen, sind die Regelsätze für die Energieversorgung beim Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nicht bedarfsdeckend. Ebenso wenig werden sie bei absehbaren Preissteigerungen angepasst. Das ist eine völlig verfehlte Sozialpolitik und muss endlich geändert werden. Die Energieversorgung ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge, auf das jede und jeder Anspruch hat. Steigende Stromkosten dürfen nicht dazu führen, dass finanziell schlechter gestellte Menschen von diesem Element der Daseinsvorsorge ausgeschlossen werden.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher, dass durch die Landesregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative eingebracht wird, mit der Stromsperren für zahlungsunfähige Verbraucherinnen und Verbraucher untersagt werden. In diesem Zusammenhang sind Regelungen zu finden, damit die Grundversorgung mit Energie immer gewährleistet bleibt. Hier sehen wir die Einführung von Sozialtarifen als mögliches und wichtiges Element zur Sicherung der Versorgung.

Am 14. Dezember 2016 nutzte ich die Fragestunde der Landtagssitzung zu einer Anfrage über die Anzahl und Dauer der Stromsperren in Sachsen-Anhalt sowie die Entwicklung der Anzahl von Energieschuldnerinnen und Energieschuldnern in den letzten zehn Jahren. Die Antwort der Frau Ministerin Dalbert förderte jedoch zutage, dass aufgrund der Erhebungsmethode der Bundesnetzagentur für Sachsen-Anhalt keine konkreten Zahlen ableitbar sind. Wenn wir uns jedoch hier in Sachsen-Anhalt ernsthaft dieser Problematik stellen wollen, benötigen wir dringend eine Datenbasis, die eine Analyse der Ist-Situation ermöglicht.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich für eine Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung einzusetzen. Damit sollen Energiedienstleister verpflichtet werden, die Sozialbehörden bei Zahlungsunfähigkeit privater Haushalte zu unterrichten. Hilfe für die Betroffenen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit bzw. Vermeidung der Überschuldung kann doch nur dann angeboten werden, wenn die Behörden Kenntnis von einer solchen Notsituation haben.

Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, sind durch steigende Stromkosten besonders stark betroffen. Seit Jahren hinken die Regelsatzhöhen dem Bedarf hinterher. Und trotz vehementen Stromsparens der Betroffenen kommt es immer wieder zu Energiearmut. Energiekosten sind als Kosten für den Lebensunterhalt aufzuführen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für eine bedarfsdeckende Regelsatzhöhe einzusetzen.

Mit den genannten Maßnahmen soll Betroffenen in unserem Land geholfen und für sie unzumutbare soziale Härten vermieden werden. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass Menschen unverschuldet in Energiearmut geraten. Deshalb erwarten wir auch im ersten Halbjahr 2018 einen Bericht der Landesregierung über die Umsetzung der beauftragten Schritte und erste Ergebnisse.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.