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Kerstin Eisenreich zu TOP 20: Amtliche Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltung effektiv, vergleichbar und transparent durchführen (Alternativantrag DIE LINKE: Besserer Tierschutz ist möglich)

Der vorliegende Antrag titelt „Amtliche Tierschutzkontrollen in der Nutztierhaltung effektiv, vergleichbar und transparent durchführen“. Wer will das eigentlich nicht? Und sicher sind häufige Kontrollen sinnvoll, um Probleme schneller aufzudecken und zu korrigieren. Aber als kommunale Mandatsträgerin sehe ich das Problem, dass wir auch bei Amtstierärztinnen und -tierärzten ein Fachkräfteproblem haben. Und insgesamt sind die Rahmenbedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit denkbar schlecht. Letztendlich stehen sie zwischen allen Fronten. Da sind einerseits die Tierhalterinnen und Tierhalten, die selbst nicht anständig bezahlt werden und denen daher das Geld für besseren Tierschutz fehlt. Gesetzgeber und Staatsanwaltschaft oder Richterschaft sollten eigentlich an der Seite der Kontrollierenden stehen, aber da stehen sie oft allein. Zugleich nimmt auch das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für besseren Tierschutz zu.

Deshalb wollen wir mit unserem Alternativantrag bessere Rahmenbedingungen für die Durchsetzung des Tierschutzes schaffen. So könnte mit einer Ombudsstelle für notleidende Kleinstbetriebe eine Anlaufstelle für diese geschaffen werden, wo sie Beratung über gesetzliche Regelungen, Mindestanforderungen, Haltungsbedingungen, über artgerechte Haltung und das Vorgehen bei mutmaßlichen Verstößen sowie richtige Ansprechpartner erhalten. [Gleichzeitig können dort entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen sowie die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen angesiedelt sein.] Das sind nur einige Beispiele. In Österreich wurden solche Ombudspersonen 2005 eingeführt. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen und dieses System hat sich bewährt.

Fachkräftegewinnung gelingt, wenn Arbeitsbedingungen, wie Vergütung und Arbeitsbelastung aber auch gesellschaftliche Anerkennung stimmen. Da gibt es noch viel zu tun. Bisher ist eine kommunale Verwaltung nicht unbedingt der Traumarbeitsort für Tierärztinnen und Tierärzte.

Tierschutzvergehen werden häufig zu milde geahndet oder verlaufen im Sande. Das frustriert im Übrigen auch die Kontrollierenden. Deshalb muss ein Schwerpunkt auf der Fortbildung der Juristinnen und Juristen zum Tierschutz liegen. Um dies auch besser zu koordinieren schlagen wir vor, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft und -richterschaft im Land einzurichten, die sich konzentriert mit Tierschutzverstößen befasst.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung enthält bisher keine Regelungen zum Beispiel zu Rindern, Schafen, Ziegen. Deshalb sehen wir hier die Aufgabe der Landesregierung, sich auf der Bundesebene für die Aufnahme dieser und anderer Nutztiere einzusetzen.

Und schließlich sehen wir in der integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung eine weitere wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes. Dabei geht es um ein ganzheitliches und nachhaltiges Tiergesundheits- und Hygienemanagement mit umfassender und systematischer Unterstützung für die Landwirtinnen und Landwirte. Die routinemäßige Überwachung und Optimierung der für Gesundheit und Leistung wichtigen Abläufe im Stall berücksichtigt auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. Denn es geht letztendlich auch um ein besseres wirtschaftliches Ergebnis des Betriebes.

Und schließlich kann der Kontrollbedarf auch dadurch eingeschränkt werden, dass nur die Tiere gehalten werden, die für eine gesunde Ernährung und eine regionale Versorgung vor Ort wirklich notwendig sind.