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Kerstin Eisenreich zu TOP 14: Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen

Anrede

Erst im Mai 2019 haben wir hier im Plenum über einen Antrag zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht debattiert. Heute kommt der Antrag in neuer Gestalt.

Ja, unzweifelhaft gibt es Probleme. Betroffen sind insbesondere Weidetierhalter*innen und die Forderung nach zügiger, unbürokratischer Hilfe bleibt aktuell, bei Rissen, der Anschaffung von Schutzzäunen, Schutzhunden und deren Unterhaltungskosten. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurde deutlich, dass sich im Bund etwas und tut künftig mehr Möglichkeiten zur Förderung von Folgekosten bestehen. Wichtig ist jedoch auch, wo dies möglich und sinnvoll ist, Alternativen wie Pferche und Gatter u.ä. in Betracht zu ziehen. Schließlich liegt ein Hauptaugenmerk auf der Prävention.

Wichtig wären aus unserer Sicht bundesweit einheitliche Regelungen für Entschädigungen.

Welchen Vorteil soll die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht haben? Es wäre ein fatales Signal, denn die Wahrnehmung wäre: Der strenge Schutz, den der Wolf nach internationalem, europäischem und deutschen Recht genießt, wäre nicht mehr notwendig. Dem ist jedoch mitnichten so. Die Schutzkategorie zum Aufbau eines langfristig lebensfähigen Bestandes ist zu erhalten. Dies gründet sich auf wissenschaftlichen Monitorings und Erkenntnissen. Ob und ab wann die Größe von Wolfpopulationen zu regeln wäre, muss ebenfalls wissenschaftlich fundiert begründet sein. Entscheidend ist das Erreichen eines guten Erhaltungszustandes der Art.

Ausnahmeregelungen für Sonderfälle zur Entnahme bestehen. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht würde jedoch eine Hintertür eingerichtet, die im Bedarfsfall schnell aufgemacht werden könnte. Zudem muss man sich klarmachen, dass die Aufnahme in das Jagdrecht eine Pflicht zur Hege sowie Haftungsfolgen für die Jägerinnen und Jäger nach sich zieht.

Mit einer Diskussion über Obergrenzen und den Abschuss tritt zudem das ungleich wichtigere Thema Herdenschutz in den Hintergrund.

DIE LINKE steht zu dem Dreiklang Beraten, Schützen, Entschädigen und lehnt den Antrag ab.