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Kerstin Eisenreich zu TOP 13: Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Mit dem vorliegenden dritten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierischen Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz soll die Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkadavern ab dem 1. Januar 2019 gesichert werden.

Das ist vom Grundansatz richtig, weil auch wir es für zweckmäßig halten, dass die Tierseuchenkasse weiterhin Beihilfen zur Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere gewähren kann. Doch was war eigentlich passiert, dass wir uns jetzt damit befassen müssen? Die Antwort findet sich in der aktuellen Diskussion um den Haushaltsplanentwurf. Da mussten wir im für die Landwirtschaft zuständigen Einzelplan 09 erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass für 2019 keine Landesmittel als Beteiligung an den Beihilfen der Tierseuchenkasse eingestellt waren. Der Grund dafür ist, dass die Gewährung der Beihilfen bis zum 31.12.2018 befristet ist und für eine Fortsetzung der Beihilfen eine Gesetzesänderung notwendig ist, die uns hier vorliegt.

Allerdings ergeben sich aus dem Gesetzentwurf folgende Fragen:

1. Die Beihilfezahlungen sollen bis zum 31.12.2020 befristet werden. Wäre eine längere Befristung wirklich nicht möglich?

2. Der Beihilfeanteil der Tierseuchenkasse und damit der Anteil des Landes soll 2019 mit 25 von Hundert beibehalten, 2020 jedoch auf einen Anteil von 12,5 von Hundert reduziert werden. Welche Änderungen treten 2019 in Kraft, die eine solche Reduzierung rechtfertigen?

Gerade Letzteres erscheint in Anbetracht der gegenwärtigen Situation von Tierhalterinnen und Tierhaltern völlig verfehlt. Sie befinden sich aufgrund der Dürre in einer ohnehin prekären Lage. Keiner weiß, was das nächste Jahr bringen wird und welche wirtschaftlichen Konsequenzen dies für die Tierhalterinnen und Tierhalter hat.

Und jetzt sollen hier auch noch die Beihilfen reduziert werden. Dabei lehnen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, auch unseren Antrag auf eine Weidetierprämie ab. Nicht genug damit, dass unter fadenscheinigen Argumenten die Landesregierung die Realisierung des vom Landtag am 31. August des Jahres gefassten Beschlusses abbügelt, bei der Ausschussdiskussion wurde nicht einmal nach Möglichkeiten oder auch Alternativen der Umsetzung gesucht, obwohl hier im Hohen Haus alle immer wieder die Bedeutung der Leistungen von Weidetierhalterinnen und -haltern beteuern. Diese politischen Signale sind verheerend.

Aus unserer Sicht ist die ordnungsgemäße und damit zuverlässige Entsorgung auf diesem Gebiet schon aus seuchen- und veterinärhygienischer Sicht unbedingt geboten. Gleichzeitig können somit mögliche Gefahren für die Gesundheit der Menschen von vornherein abgewendet werden.

Im Übrigen waren sich bereits in der letzten Legislatur alle Fraktionen einig, dass die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur ordnungsgemäßen Beseitigung der tierischen Nebenprodukte nicht jedes Mal zu den Haushaltsberatungen neu zur Disposition gestellt werden dürfe.

Wir stimmen einer Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank.