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Kerstin Eisenreich zu TOP 12: Sonne aufs Dach! – Solarenergienutzung auf landeseigenen Immobilien in Sachsen-Anhalt ausbauen!

Am 8. Oktober dieses Jahres hat der UNO-Weltklimarat einen Sonderbericht veröffentlicht. Dieser macht deutlich, dass die nächsten zehn Jahre entscheidend in ihren Auswirkungen für das Weltklima sind. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob und wie das Ziel erreicht werden kann, die Erderwärmung auf anderthalb Grad im Vergleich zum Beginn des Industriezeitalters zu begrenzen. Ganz klar geht daraus die Forderung hervor, dass bei Energieerzeugung, Landnutzung, Städtebau, in den Bereichen Verkehr und Bau sowie in der Industrie schnelle und weitreichende Veränderungen notwendig sind. Mit diesem Bericht zur Erderwärmung um 1,5 Grad sollte das Signal an einige der ärmsten und am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder ausgehen: Die Industriestaaten haben verstanden, dass sie mehr für einen geringeren Temperaturanstieg tun müssen, weil das bisher angestrebte 2-Grad-Ziel zu schwerwiegende Folgen für die betroffenen Länder hätte.

Die im Bericht dargestellten Folgeszenarien sollten jeden Skeptiker zumindest zum Nachdenken anregen.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass auch Sachsen-Anhalt als Land seiner Verantwortung und seiner Vorbildrolle gerecht wird. Die zahlreichen Landesliegenschaften sollten hier endlich genutzt werden, um Strom und Wärme mit Solaranlagen zu erzeugen. Dazu ist bisher viel zu wenig passiert. Dies geht aus dem Entwurf des Klima- und Energiekonzeptes hervor. Nicht nur, dass insgesamt im Land der Anteil von Strom aus Solarenergie an den Erneuerbaren Energien nur ca. 15 Prozent ausmacht, so ist vor allem der Ausbau bei Anlagen im Leistungsbereich von weniger als 30 kW unterdurchschnittlich. Das vorhandene Potenzial auf Dachflächen wird bisher noch zu wenig genutzt. Und dies gilt in besonderem Maße für die Landesliegenschaften. Bisher fanden eher sporadisch Prüfungen des Solarpotenzials auf Dachflächen der Landesliegenschaften statt, immer dann, wenn Abgeordnete dieses Hauses nachfragten.

Es sollte doch nicht übermäßig kompliziert sein, die vorhandenen Dachflächen landeseigener Liegenschaften daraufhin zu überprüfen, ob sie für eine Solarenergienutzung geeignet sind. Diese Flächen sind vorhanden und kaum einer stört sich daran, dass dort Strom und Wärme erzeugt werden.

Wir fordern daher, bis zum Ende des nächsten Jahres vorhandene Solaranlagen und potenzielle Dachflächen in einem Kataster für landeseigene Grundstücke zügig zu erfassen. Aus unserer Sicht sollte hier die Landesenergieagentur mit ihrer Fachkompetenz federführend sein. Denn der 2012 geschaffene Landesbetrieb Bau – und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt hat nach Angaben des Klima- und Energiekonzeptes des Landes bereits im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Landesliegenschaften personelle und finanzielle Probleme.

Andere Bundesländer haben es uns vorgemacht: 2008 hat unser Nachbarland Thüringen – damals noch CDU-regiert – beschlossen, landeseigene Liegenschaften auf die Eignung für eine Nutzung von Photovoltaik zu prüfen.

Doch es geht bei der Nutzung von Dachflächen nicht nur um Strom wie bei Photovoltaikanlagen, sondern auch um die Option der Wärmenutzung im Winter und der Kühlung im Sommer. Daher soll hier auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz umgesetzt werden. Mit dessen Anwendung soll sich aus unserer Sicht die Landesregierung nicht nur bei Neubauten verpflichten, Nutzungsmöglichkeiten Erneuerbarer Energien für den Wärmebedarf der Gebäude vorzusehen, sondern auch bei umfassenden Renovierungen. Die Nutzung von Solarenergie, vor allem integrierte Wärmenutzungskonzepte, sind für künftige energetische Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen landeseigener Liegenschaften vorzusehen, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Die Bevorzugung dieser Optionen gegenüber fossilen Energiequellen ist ein Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz des Landes und zugleich wichtiges Signal, dass auch das Land seinen Beitrag leisten will.

Gleichzeitig sind für eine Optimierung der Solaranlagen auch Energiespeicher einzusetzen. Dabei sehen wir für die Nutzung von Dachflächen durchaus unterschiedliche Möglichkeiten. Neben der naheliegenden Nutzung in Eigenregie ist für uns aber auch eine Verpachtung und Nutzung der Dachflächen an Bürgerenergiegenossenschaften und/oder Stadtwerke eine sinnvolle Option. Schließlich spielen gerade diese eine wichtige Rolle bei der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und treiben die Energiewende vor Ort voran. Und über deren Rolle insbesondere bei regionaler Wertschöpfung und Verbesserung der Akzeptanz bei der Bevölkerung haben wir hier im Haus bereits mehrfach gesprochen.

Wir wollen also einen unkomplizierten Klimaschutzbeitrag leisten und erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt ausbauen, in dem Falle eine Solaroffensive starten. Dabei wollen wir die Möglichkeit offenlassen, bei welchem Gebäude die Wärmegewinnung und bei welchem Gebäude die Stromgewinnung die beste Maßnahme zur Energiegewinnung ist. Für die Eigennutzung ist für uns der gleichzeitige Einsatz von Speichern sinnvoll, damit nicht zusätzlich ins Netz eingespeist werden muss.

Und schließlich können nicht nur Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften von der Nutzung der Dachflächen profitieren, sondern auch die Wirtschaft hier in Sachsen-Anhalt. Dabei denken wir sowohl an Unternehmen, die Solaranlagen herstellen, als auch an Handwerksbetriebe, die diese Anlagen installieren und warten.

Lassen Sie uns als Land beim Klimaschutz unsere Vorbildfunktion wahrnehmen, die Energiewende auf allen Ebenen vorantreiben und auch noch etwas für die heimische Wirtschaft tun.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.