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Kerstin Eisenreich zu TOP 05: Aufzugsprogramm im Rahmen der Wohnungsbauförderung

Anrede,

Der demografische Wandel stellt auch die Wohnungswirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Aber nicht nur ältere Menschen sondern auch Menschen mit Behinderung sind in ihren Wohnungen und im Wohnumfeld durch Barrieren eingeschränkt. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen für diese Bevölkerungsgruppen verstärkt angepasst werden müssen und dass die Barrierereduzierung zu fördern ist. Das sehen wir als Fraktion DIE LINKE positiv und begrüßen, dass bei der Erarbeitung dieses Antrages ein Blick über die Landesgrenzen hinaus in das Barrierereduzierungsprogramm Thüringens wertvolle Anregungen verschafft hat.

Der Antrag zeigt auch, dass die bisherige Richtlinie zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums, mit der auch der Anbau von Aufzügen gefördert wird, unzulänglich ist.

Allerdings ergeben sich für unsere Fraktion aus dem Antrag eine ganze Reihe Fragen, deren Beantwortung für die Erarbeitung eines solchen Förderprogramms Voraussetzung ist. Wohnen im Alter und Wohnen mit Behinderung sind nach unserer Ansicht als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Deshalb sehen wir hier das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr gemeinsam mit dem Sozialministerium in der Pflicht. Wir plädieren dafür, die Förderung unbedingt als Zuschussprogramm zu gestalten. Der Zuschuss muss mindestens 50 % betragen. Die Bewilligung der Zuschüsse ist wie in Thüringen dem Landesverwaltungsamt und nicht der IB zu übertragen.

Die beabsichtigte Barrierereduzierung kann aber nur ein erster Schritt sein. Das Ziel auch im Bereich Wohnraummodernisierung bleibt die Barrierefreiheit im Sinne vorhandener gesetzlicher Regelungen und nach DIN 18040. Für die Ausgestaltung des Förderprogramms ist zu konkretisieren, was Barrierereduzierung umfasst. Hier darf es nicht nur um Aufzugsanbau gehen. Auch der Einbau von Aufzügen ins Treppenhaus, die Errichtung von Rampen etc. sind zu berücksichtigende Aspekte. Gleichzeitig darf das Wohnumfeld nicht vergessen werden. Denn was nützen Aufzüge und Rampen, wenn Bordsteine nicht abgesenkt sind, Gemeinschafts- und Infrastruktureinrichtungen zur nächsten Barriere werden. Auch für diese Bereiche fordern der Verband der Wohnungswirtschaft und der Verband der Wohnungsgenossenschaften zurecht mehr Unterstützung, weil sie an einer Quartiersentwicklung arbeiten und damit die soziale Integration im Quartier ermöglichen. Dazu gehören z.B. Begegnungsstätten, Schulen, Bibliotheken usw. aber auch Personal, das sich diesen Problemen widmet. Und genau dafür stehen die aus dem „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ vom Bund zufließenden Mittel. Der Ansatz des vorliegenden Antrages ist daher ziemlich eng gefasst. Und wir sehen hier erheblichen Diskussionsbedarf.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt für unsere Fraktion ist die soziale Verträglichkeit dieser Modernisierungsmaßnahmen. Wir fordern daher, dass die Förderung aus diesem Programm nur mit Belegungsbindung erfolgt, damit Mieterhöhungen verhindert werden. Denn Fakt ist, dass in Sachsen-Anhalt viele Ältere von Altersarmut betroffen sind. Zu dieser Erkenntnis ist auch der Bericht zur Stadtentwicklung sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung für die Jahre 2014-2015 gekommen. Demnach sind 55 % der Wohngeldempfänger Rentner. Auch für behinderte Menschen muss der Wohnraum bezahlbar bleiben.

Ich habe eine ganze Reihe Problemfelder und Forderungen unserer Fraktion skizziert, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Der Arbeitsauftrag an die Landesregierung ist unserer Auffassung nach konkreter zu fassen. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) sowie für Arbeit, Soziales und Integration.