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Kenia-Koalition verhindert rechtssichere Unterstützung der landesbedeutsamen Fähren

Nach der Debatte über eine rechtssichere Unterstützung der landesbedeutsamen Fähren im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr des Landtages von Sachsen-Anhalt betont Wulf Gallert, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE:

„Auf der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses hat die Koalition aus CDU, SPD und Grünen endgültig für diese Legislaturperiode eine rechtssichere Regelung der Finanzierung der landesbedeutsamen Fähren abgelehnt. Obwohl in einer schriftlichen Anhörung dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zur teilweisen, aber verbindlichen Kostenübernahme des Landes für den Betrieb und den Erhalt dieser Fähren alle Anzuhörenden ausdrücklich zustimmten, verweigerte die Koalition eine entsprechende Beschlussempfehlung. Damit rückt eine verlässliche und rechtssichere Unterstützung der Betreiberkommunen und des einen privaten Anbieters in weite Ferne und bleibt außerordentlich fraglich.

Vorgeschobener Grund sind vermeintliche Probleme mit dem EU-Beihilferecht. Dieses Argument wurde bereits auf der letzten Ausschusssitzung vom Verkehrsministerium vorgetragen und ist daraufhin vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags geprüft wurden. Dieser kommt zu dem klaren Schluss, dass der Einwand des Ministeriums nicht zutrifft, weil durch die finanziellen Hilfen des Landes keine Wettbewerbsverzerrung eintritt. Obwohl das Verkehrsministerium keinerlei entsprechende Einwände aus Brüssel kennt, bleibt es bei seinen Vorbehalten.

Deutlich wird an dieser Stelle, dass das Argument des EU-Beihilferechts lediglich vorgeschoben ist. In Wahrheit geht es darum, die Betreiber der landesbedeutsamen Fähren weiterhin auf ihren Belastungen alleine sitzen zu lassen. Dass die Europäische Union hier als Vorwand genutzt wird, und damit antieuropäische Ressentiments bedient werden, ist aus unserer Sicht besonders verwerflich.

DIE LINKE wird weiter für die Unterstützung der Betreiber der landesbedeutsamen Fähren streiten, auch in der nächsten Legislaturperiode. Der jetzige Zustand, dass die laufenden Kosten dieser landesbedeutsamen Aufgaben von den Betreibern alleine getragen werden, ist aus Sicht der betroffenen Gemeinden nicht zu akzeptieren und gefährdet darüber hinaus den Betrieb dieser wichtigen Verkehrsverbindungen.“

 

Magdeburg, 25. März 2021