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Katja Bahlmann zu TOP 7: Gewalt im Rettungs- und Pflegewesen systematisch erfassen und konsequent unterbinden

Wie lange mag wohl dieser Antrag in den Schubladen gedümpelt haben, bis er das Licht der Welt heute erblickte, wahrscheinlich, wie in der Antragsbegründung geschrieben, seit dem Jahr 2018. Doch wundern sollte mich nichts, wenn ich auf den Antragsteller blicke. Das Thema hat zwar grundsätzlich Konjunktur, aber zu dem Antragsinhalt brauchen wir uns im Großen und Ganzen nicht austauschen, da dieser bereits seit Oktober diesen Jahres von Bundesebene her in Regelung befindet. Dies hätten die Antragsteller durchaus bei gründlicher Recherche selbst herausfinden können, als uns heute diesen obsoleten Antrag vorzulegen.

Es ist unumstritten, dass es Gewalt gegen Pflegende gibt. Es gibt Gewalt gegenüber Rettungsdienstleistenden und es gibt Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, aber im Gegenzug gibt es auch Gewalt gegen Patientinnen und Patienten, Gewalt gegen Seniorinnen und Senioren, Polizistinnen und Polizisten und es ist ein Anstieg von Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem im Allgemeinen zu erkennen und ja, es ist festzustellen, dass Gewalt in den letzten 4-5 Jahren zugenommen hat - wie ebenso die Verrohung der Gesellschaft seit dem Rechtsruck in dieser Gesellschaft zugenommen hat. Verbal erleben wir dies hier im Parlament ja auch zu jeder Landtagssitzung und darüber sollten wir uns Gedanken machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die sehr angespannte Personalsituation und die Gewaltbereitschaft im Gesundheitsbereich wurde bereits auf Bundesebene ganz deutlich wahrgenommen und das hat dazu geführt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn ein Gesetzesvorhaben auf den Weg bringt, welches Gewalt gegen Ärzte und Pflegekräfte in Notfallambulanzen härter bestraft, auf den Weg gebracht hat. Im Ärzteblatt vom 29. Oktober dieses Jahres war das oben genannte Vorhaben bereits veröffentlicht worden.
Damit soll medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen unter den gleichen strafrechtlichen Schutz zu stellen, wie er seit einiger Zeit auch für Rettungskräfte am Unfallort gilt. Tätliche Angriffe gegen Pflegekräfte können damit mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden, wenn diese auch zu Anzeige gebracht werden und da stellt sich genau die Hürde dar, denn nicht jeder tätliche Angriff wird auch zur polizeilichen Anzeige gebracht. Die Bundesärztekammer begrüßt dieses Vorhaben. Man sieht, dass allein dies eben den vorliegenden Antrag in dieser Form obsolet macht.

Mit dem uns vorgelegten Antrag wird in den ersten 6 Punkten ein hohes Maß an Dokumentationsaufwand gefordert. Dokumentationsaufwand mit dem der immer wieder geforderte Bürokratieabbau im Gesundheitswesen weiterhin erhöht und massiv ausgebaut wird - das Pflegepersonal, welches schon heute einen extrem hohen Dokumentationsaufwand zu bewältigen hat, soll damit mit noch mehr Dokumentationspflichten belastet werden, das darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten - Wir müssen auch zukünftig gewährleisten, das Pflegende genau das tun, was ihr Berufsbild aussagt - die Arbeit mit den Menschen soll dabei im Vordergrund stehen! Wenn Ihrer Meinung nach die dokumentierten Vorfälle von Gewalt jedweder Art im Pflegebereich so interessant für die Bevölkerung sind, warum nutzen dann die Klinikbetreiber in diesem Land nicht die Möglichkeit, eben genau diese für Ihre Häuser auch zu veröffentlichen? Ja warum wohl, weil es die Kliniken einfach nicht wollen, das ist doch der Grund - es stünde ihnen doch frei dies zu tun. Sie jedoch jetzt zu zwingen von Landesebene her, das geht absolut zu weit, meine Damen und Herren.

Unter Punkt 8 fordert der Antrag ein ausführliches Konzept zum Umgang mit physischer und psychischer Gewalt in die Ausbildungen der verschiedenen Berufsbilder der professionellen Pflege zu integrieren - dies ist ebenso obsolet, da die bisherige Pflegeausbildung und gerade auch die generalisierte Pflegeausbildung - genau diesen Part bereits in der Stundenverteilung integriert - im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der beruflichen Pflegeausbildung besagt der Punkt II - Kommunikation und Beratung Personen- und situationsbezogen gestalten - und genau hier werden 280 Stunden, also 14% der gesamt Ausbildungsdauer genau für dieses Thema aufgewendet. In der Praxis wurden von den Pflegeschulen bereits in der Vergangenheit 70 Stunden für dieses Thema in der Ausbildung eingeplant und auch hier hat man die Zeichen der Zeit erkannt und wird zukünftig das Thema Gewalt mit noch mehr Zeitaufwand behandeln nämlich mit insgesamt 120 Stunden.
Auch die Dienstleistenden im Rettungsdienst haben bereits auf die Gewaltbereitschaft unter der Bevölkerung bei Rettungseinsätzen reagiert. Das DRK Zeitz zum Beispiel hat das Rettungspersonal im Konfliktmanagement sowie Gewaltprävention hinreichend geschult – sicherlich wäre es wünschenswert für diese Präventiosmaßnahmen die Rettungsdienste als Land auch finanziell zu unterstützen – dass kann mit dem Punkt 3 des Änderungsantrages der Koalition durchaus gelingen.

Das sind alles Beispiele, die die richtigen Wege beschreiben und sie werden bereits beschritten, dazu braucht es den vorliegenden Antrag nicht, der Antrag ist daher abzulehnen - DIE LINKE wird sich dem Antrag der Koalitionsfraktionen anschließen, weil auch wir meinen: Vorbeugen ist besser als Nachsehen, und wir tragen den Präventionsauftrag der Koalition mit. Wir weisen darauf hin, dass das auch Geld kosten wird und dies sollte für die Haushaltplanungen Berücksichtigung finden.