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Ja zum öffentlichen Rundfunk, Nein zur Doppelzahlung

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass der Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungskonform sei, erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt Stefan Gebhardt:

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass der Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungskonform sei, erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt Stefan Gebhardt:

„Wir fühlen uns in unseren Positionen bestätigt. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört ein ausfinanzierter öffentlicher Rundfunk. Die Doppelbelastung für BeitragszahlerInnen mit Zweitwohnung hingegen haben wir stets als ungerecht und nicht plausibel kritisiert. Deshalb begrüßen wir die Rechtsprechung in diesem Punkt ausdrücklich. Nun muss der Gesetzgeber zügig nachbessern, damit das Rundfunk-Beitragssystem auf einem soliden und sozial ausgeglichenen Modell zukunftsfest gemacht wird.“


Magdeburg, 18.07.2018