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Henriette Quade zu TOP 3: Stärkung der Wissenschaftsfreiheit der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Anrede,

meine Fraktion begrüßt den heute hier vorliegenden Antrag. Denn die Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Lehre wie übrigens auch die Freiheit der Kunst und der Presse, wie sie unser Grundgesetz regelt, ist nicht nur ein Wesensmerkmal der Demokratie, es ist auch ihre Bedingung.

Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene haben bei der Ausgestaltung des Rahmens einigen Gestaltungsspielraum, und um genau den geht es auch, wenn wir über den Antrag reden.

Die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit und die Etablierung des Forschungsstandortes können Teil eines Weges sein, der noch beschritten werden muss und an dessen Ende es um nicht weniger als Zukunftsfestigkeit geht.

Uns geht es dabei vor allem um die Stärkung des Standortes und die Steigerung seiner Attraktivität, um die bestmögliche Arbeitssituation für Lehrende wie Lernende und um die Voraussetzungen für eine moderne, zeitgemäße Ausbildung. Denn die Zukunftsfähigkeit hängt auch und maßgeblich von innovativen Forschungsleistungen, die an ihr erarbeitet werden, ab.

Fachhochschulen müssen keine Forschung bestreiben, aber sie können es und sie sollten es auch tun, zumal in einem Bereich wie dem der FH Polizei auch der praktische Nutzen erwartbar groß sein dürfte.

Im Vordergrund sollte dabei aus unserer Sicht eine eigenständige, anwendungsorientierte Forschung stehen, die neben den Forschungsaufträgen des Landes insbesondere eigene selbständige Projekte realisieren sollte - die maßgeblich in wissenschaftlicher Verantwortung der FH selbst betrieben und entwickelt werden.

Die ebenfalls angestrebte stärkere Kooperation mit der MLU und der Hochschule Harz unterstützen wir ausdrücklich. Der Austausch, die Vernetzung und die gemeinsame Arbeit unterschiedlicher Disziplinen, der Austausch zwischen den Akteuren der Polizei und der Universitäten bzw. Hochschulen, von Anwendern und Theoretikern – genau das braucht es, um den gegenwärtigen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden.

Eine engere Kooperation in Bezug auf die Ausbildung ist vor dem Hintergrund des Bolognaprozesses unausweichlich, sie kann und muss aber auch den gestiegenen Anforderungen an Polizisten Rechnung tragen, und sie kann Ausbildung verbessern, indem der Blick auf Polizei von außen zum selbstverständlichen Bestandteil der Ausbildung wird.

In diesem Zusammenhang könnte ebenfalls eine eigenständige Kriminalistenausbildung geprüft und vorangetrieben werden. Es muss über die Wiedereinführung einer spezialisierten kriminalpolizeilichen Ausbildung mit einheitlichen Standards zumindest erneut nachgedacht werden.

Langfristig ist aus Sicht meiner Fraktion auch darüber zu reden, die Fachhochschule Polizei direkt und unmittelbar in den Geltungsbereich des Hochschulgesetzes des Landes zu überführen, denn es ist eben nicht nur die Ausbildungsstätte der Polizei, sondern auch Wissenschaftsstandort.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Landesregierung auf, ein Konzept für die beabsichtigte Stärkung der Wissenschaftsfreiheit zu entwickeln und dass gemeinsam mit der FH Polizei zu tun. Das, meine Damen und Herren, geht auch nicht anders, denn dort ist die Sach- und Fachkompetenz, dort ist die Erfahrung, um sie geht es ja.

Unsere Zustimmung findet auch die Prüfung einer möglichen Einrichtung eines Fortbildungsinstitutes für die Polizei in Sachsen-Anhalt.

Die Prüfung der Einrichtung eines Institutes für Polizei- und Sicherheitsforschung muss eng verknüpft sein mit der Prüfung von möglichen Forschungsaktivitäten. Augenscheinlich ist, dass es dabei maßgeblich um anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu den Themen Polizei und öffentliche Sicherheit sowie den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die polizeiliche Praxis und in die Lehre gehen muss.

Zu prüfen wäre auch, inwiefern eine Zusammenarbeit mit dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz sinnvoll und notwendig ist. In Teilbereichen ließen sich hier sicher auch Expertisen bündeln.

Insofern finde ich gut, dass wir diese Prüfaufträge jetzt auf den Weg bringen. Klar ist aber auch, dass alle Konzepte und Forschungsvorhaben nur Möglichkeiten bleiben bis zu dem Tag, an dem die dafür notwendigen Mittel sowohl in der sächlichen, als auch in der Personalausstattung eingestellt werden. Ich bin gespannt, ob wir die Einigkeit, die wir heute hier erleben, auch dann haben werden, wenn es um die Bereitstellung der für Forschung notwendigen Gelder geht.