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Das Innenministerium und die Übermittlung von Gesundheitsdaten: Eine Gefahr für den Grundrechtsschutz

Das Ministerium für Inneres und Sport beharrt darauf, sich bei der rechtswidrigen Anordnung zur Übermittlung von Listen Covid-19-Erkrankter an die Polizei korrekt verhalten zu haben. Dies stellte das Ministerium gestern im Innenausschuss des Landtags dar. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz spricht hingegen von einer rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade:

„Die SARS-CoV-2-Pandemie rechtfertigt nicht jeden Eingriff in die Grundrechte, auch jetzt muss jede Maßnahme auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die zeitweilige Anordnung des Ministeriums für Inneres und Sport generell die Daten aller positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen an die Polizei weiterzuleiten und dort in der Fahndungsdatenbank einzutragen, ist offensichtlich nicht verhältnismäßig und eine erhebliche Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Erarbeitung des Erlasses zur Übermittlung der Gesundheitsdaten nicht angehört wurde, zeigt dass das Ministerium die Frage der Rechtmäßigkeit von Anfang an nicht interessiert hat. Gleichzeitig war man sich offenbar schon früh bewusst, dass die getroffene Regelung rechtlich nicht haltbar sein dürfte und hat daher Presseanfragen lange gar nicht oder unvollständig und damit unrichtig beantwortet, wie netzpolitik.org berichtet.

In der Sitzung des Innenausschusses des Landtags am 14.05.2020 wies das Innenministerium in offenem Widerspruch zur Rechtslage – wie auch von Landesdatenschutzbeauftragten anderer Bundesländer in identischen Fällen festgestellt – zurück, hier Fehler gemacht zu haben. Das ist bedenklich – offenbar ist das Innenministerium nicht gewillt, die bestehende Rechtslage zu akzeptieren und Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten ernst zu nehmen. Es geht hier jedoch nicht um Auslegungsfragen eines Details der DSGVO, sondern um den grundlegenden Schutz der Gesundheitsdaten der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und um die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz.

Dass das Ministerium im Ausschuss immer wieder darauf verwies, es sei eine derzeit außergewöhnliche Situation, ist zwar richtig, begründet jedoch nicht, warum es neu erlernen müsste was in der DSGVO steht. Andere Bundesländer haben es in der Pandemie ohne Schwierigkeiten geschafft, das zu tun was ihr gesetzlicher Auftrag ist: rechtmäßige Maßnahmen zu ergreifen. Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt scheitert hier derzeit nicht nur bei den Maßnahmen, sondern auch bei der Einsicht in Fehler. Ein Innenminister, der sich jedoch ständig ganz überrascht und unvorbereitet zeigt und Dinge lernen will, die schon längst bekannt und in der Rechtswissenschaft klar sind, ist unwillig oder überfordert. Beides ist für den Grundrechtsschutz und das Vertrauen der Bevölkerung in die Eindämmungsmaßnahmen eine Gefahr.“


Magdeburg, 15. Mai 2020