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Dagmar Zoschke zu TOP 18: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Anrede!

Es gäbe sehr viel zur Notwendigkeit der Überarbeitung und Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes unseres Landes zu sagen. Wir waren doch zum damaligen Zeitpunkt eines der ersten Bundesländer, das sich an die Formulierung eines solchen Gesetzes wagte und aufgrund der beschlossenen Regelungen haben wir zum diesem Zeitpunkt die Rankingliste aller Bundesländer angeführt.

Viel hat sich seitdem verändert, daraus resultiert dringender Handlungsbedarf, der mit dem vorliegenden Entwurf nicht abgedeckt wird, und das wissen Sie auch.

Der Gesetzesentwurf beschäftigt sich mit der Anpassung an die EU-Richtlinie 2016/2102 – es geht hier um die barrierefreie Zugänglichkeit der Internet-Auftritte der öffentlichen Stellen und den dazu notwendigen Finanzierungsregelungen. Darüber hinaus wird die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit und deren Aufgaben geregelt.

Letzteres geht auf einen Antrag unserer Fraktion zurück, findet also selbstverständlich unsere ungeteilte Zustimmung.

Allerdings sehen wir darüber hinaus auch noch weiteren Handlungsbedarf und die Möglichkeit zwei dringende Änderungen am Landesbehindertengleichstellungsgesetz vorzunehmen. Da ist zum einen die Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Wir haben ja bereits gestern in Auswertung der „Großen Anfrage zur Lebenssituation von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt“ auf die besondere Situation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen hingewiesen.

Bereits seit Jahren weisen Studien und Untersuchungen auf vielfältige Formen und Ausprägungen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen hin, im sozialen Nahraum, in der Familie, aber auch in anderen Zusammenhängen. Aus Unwissenheit, Scham, Angst und Ohnmacht der Betroffenen können die bestehenden Hilfestrukturen nicht greifen. Deshalb diese Landeskoordinierungsstelle, die gleichzeitig Anlauf- und Informationsstelle und Zentrum der Vernetzung der Hilfestrukturen sein soll. Zugänglichkeit der Schutzeinrichtungen wie auch die Nutzbarkeit von Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene beeinträchtigte Frauen und Mädchen sollen im Fokus der Arbeit dieser Stelle stehen.

Darüber hinaus müssen wir die Beteiligungsrechte der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten bei der Erarbeitung von Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben und Verwaltungsvorschriften sichern. Diese Beteiligung hat frühzeitig und unverzüglich zu erfolgen. Das Nichtbeteiligen der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten soll auch nicht folgenlos bleiben. Zumal diese Regelung der Beteiligungsrechte auch Auswirkungen auf das Agieren der kommunalen Behindertenbeauftragten zeitigen wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Anliegen und gleichzeitiger Mitberatung im Anhörungsverfahren zum Gesetzesentwurf.