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Christina Buchheim zu TOP 2: GE zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte meinen heutigen Redebeitrag mit einem Zitat aus meiner Rede vom 14.10.2020 beginnen:

"Sinnvoll wäre es gewesen, einzelne Ratsmitglieder, denen eine Teilnahme an der Sitzung aus Gründen des Infektions- oder Gesundheitsschutzes nicht möglich ist, per Videokonferenz zuzuschalten. Dies ermöglicht der Gesetzentwurf leider nicht. Ausdrücklich wurde sogar darauf hingewiesen, dass das nicht gewünscht ist. Die Sitzung soll komplett als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz abgehalten werden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. In der aktuellen Situation wird dieser Teil des Gesetzesvorhabens wenig helfen."

Weiterhin haben wir ausgeführt: „Auf der kommunalen Ebene arbeiten viele Räte - man muss sagen - noch nicht digital. Es fehlen vielerorts die entsprechenden Strukturen. Daran werden die eröffneten Möglichkeiten scheitern.“

Heute stellen wir fest - unsere Einschätzung hat sich bewahrheitet. Die Erfahrungen und Kritikpunkte der kommunalen Vertreter hatte ich in meiner Rede zur „Feststellung der landesweiten pandemischen Lage“ im letzten Plenum beleuchtet.

Die Koalitionsfraktionen haben genug Unverständnis bis hin zum Vorwurf der Realitätsferne aus der Basis geerntet, und auch der Kollege Meister hat im letzten Plenum eingeräumt, dass es ein Fehler war, Hybridsitzungen nicht zuzulassen. Folglich liegt uns nun heute ein erneuter Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung vor, um entsprechend nachzubessern. Kann man machen, man hätte sich aber eben auch den Ärger und die Kritik von der kommunalen Familie sparen können. Und wir wissen auch alle, dass alle Kritikpunkte nicht aus der Welt geschaffen werden können.

Von daher ist es ohne Zweifel, dass wir die Änderungen größtenteils mittragen. Erhebliche Bedenken melden wir bezüglich der Änderung in § 1 Nr. 5 an, wonach für die Herstellung der Öffentlichkeit die Verfolgbarkeit im Internet ausreichend sein soll. Hier lassen sie wieder die Realität außen vor! Bis heute ist flächendeckendes Internet eine Vision. Mit ihrem Änderungsvorschlag werden Bürger:innen ohne Internet oder internetfähige Endgeräte von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.  Wir haben Zweifel an der Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips. Öffentlichkeit heißt in unseren Augen heute noch Saalöffentlichkeit, welche durch das ausschließliche Streamen von Sitzungen über das Internet nicht hergestellt werden kann. Deshalb fordern wir bereits jetzt hier dahingehend nachzubessern, dass seitens der Kommune technisch zur Herstellung der Öffentlichkeit mindestens dafür Sorge zu tragen ist, dass die interessierte Öffentlichkeit bzw. auch die Medien in einem gesonderten öffentlich zugänglichen Raum der Verwaltung die Sitzung zeitgleich verfolgen können. Eine reine Übertragung der Sitzung im Internet würde auch die Durchführung der in der Kommunalverfassung vorgesehenen Einwohnerfragestunde unmöglich machen.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zu und hoffen auf eine konstruktive Diskussion im Innenausschuss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.