Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

§ 175 - Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung längst überfällig

Am Freitag berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine mit Entschädigungsleistungen verbundene pauschale Aufhebung von strafrechtlichen Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in der Zeit ab 1945 in beiden deutschen Staaten vorsieht. Der Bundesrat muss im ersten Durchgang darüber befinden, ob er zu dem Gesetzesentwurf Stellung nimmt oder keine Einwendungen gegen ihn erhebt. Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern.

„Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt forderte die Landesregierung bereits im Oktober vergangenen Jahres per Antrag (Drs.7/479) dazu auf, entsprechende Aktivitäten und Maßnahmen zu unterstützen und die Ergebnisse mittels Unterrichtung gegenüber dem Landtag von Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Leider fand diese Forderung keinen Eingang in den Beschluss des Landtages (Drs.7/761).

Das Gesetz ist längst überfällig. Für viele Betroffene, die zeitlebens stigmatisiert waren, kommt es zu spät. Viele von ihnen konnten diese Last nicht tragen und setzten ihrem Leben ein Ende. Es ist bedauerlich, dass ein so zähes Ringen um ein Gesetz, das die Menschenwürde vieler unschuldig Verurteilter wiederherstellt, überhaupt nötig ist.“


Magdeburg, 11. Mai 2017