Wulf Gallert zu TOP 13: 1. September: Weltfriedenstag/Antikriegstag - Dialog statt Aufrüstung
In dem Antrag, der hier zitiert worden ist und vorliegt, wurde natürlich eine sehr viel breitere Palette aufgerufen als das, was jetzt hier zur Debatte steht. Das ist aber eine Dreiminutendebatte. Deswegen will ich mich auf einige wenige Dinge konzentrieren, warum wir den Antrag ablehnen und damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses nicht folgen.
Zum einen geht es um das Thema Truppenübungsplätze. Wir sind der Auffassung, dass der Bundeswehr, wenn wir ihr Aufträge erteilen, natürlich auch die Möglichkeit eingeräumt werden muss zu üben. Wir haben die Situation, dass die Bundeswehr in erster Linie natürlich für die Landesverteidigung zuständig ist, der Deutsche Bundestag sie aber auch in gefährliche Auslandseinsätze schickt oder wir wie selbstverständlich erwarten, dass die zivilen Behörden im Katastrophenfall von der Bundeswehr Hilfe bekommen. Auf all das muss sie sich vorbereiten können. Das geht nun einmal nur auf Truppenübungsplätzen. Das muss auch im Heimatland gehen.
Zum anderen - das will ich überhaupt nicht verschweigen - haben die Truppenübungsplätze als Bundeswehrstandorte gerade auch in den strukturschwachen Regionen unseres Landes auch eine erhebliche Bedeutung für Arbeitsplätze, für Aufträge an das örtliche Handwerk etc.
Als letzten Punkt will ich das Verbot, wie es in dem Antrag heißt, von Auftritten der Bundeswehr in Schulen ansprechen. Wir haben in der letzten Wahlperiode genau um eine solche Regelung gerungen. Sie werden sich erinnern können. Wir haben am Ende eine ausgewogene Regelung hinbekommen, nämlich ausgewogen dahin gehend, dass auch das Für und Wider von Militär dargestellt wird und dass die Bundeswehr nicht zwingend allein dort ist. Wir sind aber strikt dagegen, dass Bundeswehrauftritte in den Schulen, wie in dem Antrag vorgesehen, verboten werden sollen.
Das sind exemplarisch die Gründe, die uns zu einer Ablehnung gebracht haben.