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Vorwürfe gegen Bürgermeisterin in Salzwedel nicht aufgeklärt – Mitlesen von E-Mails und Mithören von Telefonaten sind nicht rechtmäßig

Im Innenausschuss des Landtags wurden heute die Vorwürfe gegen die Bürgermeisterin von Salzwedel, Sabine Blümel, behandelt. Dazu betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„In der heutigen Sitzung des Innenausschusses blieb völlig unklar, welches Ausmaß das Weiterleiten von E-Mails an die Bürgermeisterin hatte. Auch die Mithör-Funktion der Bürgermeisterin von Telefonaten der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung wurde nicht aufgearbeitet. Es blieb völlig unklar, unter welchen Umständen die Bürgermeisterin E-Mails von Stadträt*innen mitgelesen hat. Das System der Weiterleitung von E-Mails der Stadträte ist schlichtweg nicht verhältnismäßig und zudem ein großes Misstrauensvotum gegen die gewählten Stadtratsmitglieder.

Nach einer Untersuchung des amtierenden Landesdatenschutzbeauftragten wurden die Stadträte in Salzwedel nicht über das Weiterleiten der E-Mails informiert. Da die Stadträte in Salzwedel ausschließlich mit privaten E-Mail-Adressen arbeiten, konnte somit kaum unterschieden werden, ob sich die Stadträte mit einem privaten Anliegen an die Stadtverwaltung wenden oder als gewählte Ratsmitglieder. Das Aufschalten und Abhören von Telefonaten durch die Bürgermeisterin wurde durch den Landesdatenschutzbeauftragten deutlich kritisiert. Das Innenministerium lieferte hierzu keine weiteren Details, in welchem Ausmaß das Mithören von Telefonanten stattfand.

Die Landesregierung geht mit diesen fatalen Vorgängen in Salzwedel eher gleichgültig um. Innenministerin Zieschang sah sich heute nur als Botin der kommunalen Aufsicht. Die klaren Worte des Datenschutzbeauftragten in der heutigen Ausschusssitzung haben zahlreiche Probleme beim Umgang der Landesregierung mit dem unrechtmäßigen Handeln der Bürgermeisterin in Salzwedel sichtbar gemacht. Nun mehr ist das Ergebnis der ermittelnden Staatsanwaltschaft abzuwarten. Die Bürgermeisterin wird noch einige Fragen zu beantworten haben. Wir begrüßen es, dass unser Antrag auf Selbstbefassung erneut im Innenausschuss aufgerufen wird.“

 

Magdeburg, 9. Juni 2022